4590/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4870/J - NR/98 betreffend Stand by - Funktion von

l.ehrpersonal, die die Abgeordneten Mag. Schweitzer und Kollegen am 17. September 1998 an

mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

1. Ist Ihnen dieser Umstand bekannt?

    Falls nein, werden Sie den Sachverhalt in allen Schulen Österreichs überprüfen?

 

2. Falls Frage 1 ja, in welchen Bundesländern ist oben geschilderter Sachverhalt ebenso

    der Fall?

 

3. Falls Frage 1 ja, in welchen Schultypen Österreichs (detaillierte Auflistung) kommt

    obiger Sachverhalt vor, sodass Lehrer, für die keine Unterrichtsstunden mehr übrig

    sind, Anwesenheitspflicht an den Schulen haben, um dann kurzfristig für etwaige über -

    raschende Ausfalle ihrer Kollegen einzuspringen?

 

4. Falls Frage 1 ja, was gedenken Sie gegen diesen für Lehrer und Schüler gleichermaßen

    unbefriedigenden Umstand zu tun?

 

 

Antwort:

Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass gem. § 19 des LDG 1984 der Landeslehrer

entweder unmittelbar einer Schule zur Dienstleistung oder der Lehrerreserve zuzuweisen ist. Das

Dienstrecht sieht also die Einrichtung einer Lehrerreserve vor. Wie diese gestaltet wird ist

Angelegenheit des jeweiligen Bundeslandes. Üblicherweise wird ein Lehrer der Lehrerreserve so

eingesetzt, dass er einer Stammschule und von dieser nach Bedarf (bei Ausfall eines dort tätigen

Lehrers etwa wegen Krankheit. Beschäftigungsverbot, Sonderurlaub usw.) anderen Schulen,

auch Schularten vorübergehend zur Dienstleistung zugewiesen wird.

Eine Einflußnahme auf diese Gestion seitens des Bundes ist nur im Wege der Genehmigung der

Stellenpläne der Länder möglich, wobei vorerst nur die aus der Schulorganisation resultierenden

Lehrerstunden berücksichtigt werden, der genehmigte Stellenplan durch das Land jedoch in

Höhe der nachgewiesenen Stunden für Supplierungen und Vertretungen überschritten werden

darf. Das Land muss jedenfalls auch hiefür ,,rückverrechenbare" Planstellen vorsehen.

 

Zur konkreten Situation im Burgenland kann Folgendes festgehalten werden:

 

Gem § 19 LDG hat die Lehrerreserve den Zweck, bei Ausfall von Lehrern den Unterricht an

Pflichtschulen aufrechterhalten zu können.

 

Im Burgenland ist die Lehrerreserve äußerst knapp bemessen:

 

            Im langjährigen Schnitt fallen mehr als 70 Dienstposten für Vertretungen an

            Im Schuljahr 1998/99 beträgt die Lehrerreserve 58 Dienstposten, das sind nur 2% des

            Personalstandes der Pflichtschullehrer.

 

Der Einsalz der Lehrerreserve fällt in den Kompetenzbereich der Bezirksschulräte:

- In Entsprechung der vom Landesschulrat erlassenen Grundsätze für ein zeitgemäßes

  Personalmanagement wurden an jedem Bezirksschulrat Arbeitsgruppen (“Personal Quality

  Cercle") eingerichtet, die Entscheidungsgrundlagen für alle Personalmaßnahmen erarbeiten.

- Die Arbeitsgruppen haben selbstverständlich auch pädagogische Konzepte für den Einsatz

   jenes Teiles der Lehrerreserve erarbeitet, die nicht unmittelbar zu Schulbeginn als

   Supplierreserve eingesetzt sind.

- Die Direktoren der jeweiligen Schulen sind angewiesen, diesen Einsatz den Festlegungen

  entsprechend zu veranlassen.

Laut Mitteilung der Bezirksschulräte wurden bereits mit Stichtag 22.9. 1998 (3. Schulwoche)

mehr als 2/3 der Lehrerreserve als Vertretung in der unmittelbaren Unterrichtsarbeit eingesetzt.

5. Sind Ihnen diesbezügliche Reaktionen von Lehrern, insbesondere über deren Reaktion

    auf oben beschriebenen Sachverhalt bekannt?

 

 

Antwort:

Es sind mir keine negativen Reaktionen von Lehrern bekannt, die der Lehrerreserve zugeteilt

sind.

 

6. Sind Sie der Ansicht, dass diese Regelung optimal für Schule und Lehrer ist?

 

7. Wie stehen Sie zur Möglichkeit, jene Lehrer, die derzeit auf Stand - by - Position sind,

    durch Klassen - und Gruppenteilungen wieder mit ihrer ureigensten Aufgabe, nämlich

    dem Unterrichten, zu beschäftigen?

 

Antwort:

Die Aufrechterhaltung des Unterrichts bei Ausfall von Lehrern ist zweckmäßig und notwendig.

Wie bereits angeführt, wurde die Lehrerreserve aus diesem Grund eingerichtet und hat sich als

pädagogisch günstige Lösung erwiesen Die Erfahrung hat gezeigt, dass, sobald keine

Lehrerreserve vorhanden ist, beim Ausfall von Lehrern Klassen kurzfristig zusammengelegt

werden müssen, wodurch eine für Schüler, Lehrer und Eltern pädagogisch unbefriedigende

Situation entsteht. Die durch die derzeitige Vorgangsweise mögliche Flexibilität könnte bei einer

festen Bindung an eine dauernde Klassen - oder Gruppenbetreuung nicht aufrechterhalten

werden.