4590/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4870/J - NR/98 betreffend Stand by - Funktion von
l.ehrpersonal, die die Abgeordneten Mag. Schweitzer und Kollegen am 17. September 1998 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Ist Ihnen dieser Umstand bekannt?
Falls nein, werden Sie den Sachverhalt in allen Schulen Österreichs überprüfen?
2. Falls Frage 1 ja, in welchen Bundesländern ist oben geschilderter Sachverhalt ebenso
der Fall?
3. Falls Frage 1 ja, in welchen Schultypen Österreichs (detaillierte Auflistung) kommt
obiger Sachverhalt vor, sodass Lehrer, für die keine Unterrichtsstunden mehr übrig
sind, Anwesenheitspflicht an den Schulen haben, um dann kurzfristig für etwaige über -
raschende Ausfalle ihrer Kollegen einzuspringen?
4. Falls Frage 1 ja, was gedenken Sie gegen diesen für Lehrer und Schüler gleichermaßen
unbefriedigenden Umstand zu tun?
Antwort:
Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass gem. § 19 des LDG 1984 der Landeslehrer
entweder unmittelbar einer Schule zur Dienstleistung oder der Lehrerreserve zuzuweisen ist. Das
Dienstrecht sieht also die Einrichtung einer Lehrerreserve vor. Wie diese gestaltet wird ist
Angelegenheit des jeweiligen Bundeslandes. Üblicherweise wird ein Lehrer der Lehrerreserve so
eingesetzt, dass er einer Stammschule und von
dieser nach Bedarf (bei Ausfall eines dort tätigen
Lehrers etwa wegen Krankheit. Beschäftigungsverbot, Sonderurlaub usw.) anderen Schulen,
auch Schularten vorübergehend zur Dienstleistung zugewiesen wird.
Eine Einflußnahme auf diese Gestion seitens des Bundes ist nur im Wege der Genehmigung der
Stellenpläne der Länder möglich, wobei vorerst nur die aus der Schulorganisation resultierenden
Lehrerstunden berücksichtigt werden, der genehmigte Stellenplan durch das Land jedoch in
Höhe der nachgewiesenen Stunden für Supplierungen und Vertretungen überschritten werden
darf. Das Land muss jedenfalls auch hiefür ,,rückverrechenbare" Planstellen vorsehen.
Zur konkreten Situation im Burgenland kann Folgendes festgehalten werden:
Gem § 19 LDG hat die Lehrerreserve den Zweck, bei Ausfall von Lehrern den Unterricht an
Pflichtschulen aufrechterhalten zu können.
Im Burgenland ist die Lehrerreserve äußerst knapp bemessen:
Im langjährigen Schnitt fallen mehr als 70 Dienstposten für Vertretungen an
Im Schuljahr 1998/99 beträgt die Lehrerreserve 58 Dienstposten, das sind nur 2% des
Personalstandes der Pflichtschullehrer.
Der Einsalz der Lehrerreserve fällt in den Kompetenzbereich der Bezirksschulräte:
- In Entsprechung der vom Landesschulrat erlassenen Grundsätze für ein zeitgemäßes
Personalmanagement wurden an jedem Bezirksschulrat Arbeitsgruppen (“Personal Quality
Cercle") eingerichtet, die Entscheidungsgrundlagen für alle Personalmaßnahmen erarbeiten.
- Die Arbeitsgruppen haben selbstverständlich auch pädagogische Konzepte für den Einsatz
jenes Teiles der Lehrerreserve erarbeitet, die nicht unmittelbar zu Schulbeginn als
Supplierreserve eingesetzt sind.
- Die Direktoren der jeweiligen Schulen sind angewiesen, diesen Einsatz den Festlegungen
entsprechend zu veranlassen.
Laut Mitteilung der Bezirksschulräte wurden bereits mit Stichtag 22.9. 1998 (3. Schulwoche)
mehr als 2/3 der Lehrerreserve als Vertretung
in der unmittelbaren Unterrichtsarbeit eingesetzt.
5. Sind Ihnen diesbezügliche Reaktionen von Lehrern, insbesondere über deren Reaktion
auf oben beschriebenen Sachverhalt bekannt?
Antwort:
Es sind mir keine negativen Reaktionen von Lehrern bekannt, die der Lehrerreserve zugeteilt
sind.
6. Sind Sie der Ansicht, dass diese Regelung optimal für Schule und Lehrer ist?
7. Wie stehen Sie zur Möglichkeit, jene Lehrer, die derzeit auf Stand - by - Position sind,
durch Klassen - und Gruppenteilungen wieder mit ihrer ureigensten Aufgabe, nämlich
dem Unterrichten, zu beschäftigen?
Antwort:
Die Aufrechterhaltung des Unterrichts bei Ausfall von Lehrern ist zweckmäßig und notwendig.
Wie bereits angeführt, wurde die Lehrerreserve aus diesem Grund eingerichtet und hat sich als
pädagogisch günstige Lösung erwiesen Die Erfahrung hat gezeigt, dass, sobald keine
Lehrerreserve vorhanden ist, beim Ausfall von Lehrern Klassen kurzfristig zusammengelegt
werden müssen, wodurch eine für Schüler, Lehrer und Eltern pädagogisch unbefriedigende
Situation entsteht. Die durch die derzeitige Vorgangsweise mögliche Flexibilität könnte bei einer
festen Bindung an eine dauernde Klassen - oder Gruppenbetreuung nicht aufrechterhalten
werden.