4591/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4878/J-NR/98 betreffend die umfassende Einfüh-
ung des Schulversuches Schulverbund Mittelschule im 22. Wiener Gemeindebezirk die die
Abgeordneten Dr. Martin Graf Kollegen am 17. September 1998 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
1. Womit begründen Sie die Anwendung unterschiedlicher Rechtsvorschriften trotz
identer Ausgangslage bei den Abstimmungen an den Schulen des 22. Wiener Gemein-
debezirks, die am Schulversuch “Schulverbund Mittelschule” beteiligt sind?
2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sicherzustellen, dass vor der Einfüh-
rung des Schulversuches an der Theodor Kramer Straße eine Abstimmung gem.
§ 7 SchOG Abs. 5a, 1. Satz, durchgeführt wird?
Antwort:
Die unterschiedliche Vorgangsweise der Schulen bei der Einführung des Schulversuchsmodells
bedingt unterschiedliche Abstimmungsmodalitäten. Diese sind im § 7 SchOG definiert Die
Abstimmung über das Schulversuchsmodell "Schulverbund" am GRg 22, Theodor Kramer-
Straße wurde für das Schuljahr 1998/99 auf der Basis von § 7 Abs. 5a 2. Satz SchOG bereits
ordnungsgemäß durchgeführt.
3. Welche konkreten Schritte wurden bisher von Ihnen für die Umsetzung des Schulver-
suches “Schulverbund Mittelschule” gesetzt?
4. Wurden die am Schulversuch teilnehmenden Schulen bereits festgelegt? Wenn ja,
welche?
Antwort:
Mit GZ 29.629/15-l/2b/98 wurden folgende Schulversuche nach § 7 SchOG genehmigt:
"Schulverbund Mittelschule”:
BG und BRG Wien 22, Theodor Kramer-Straße
BRG und BORG Wien 23, Anton Krieger-Gasse
Für die Hauptschulstandorte wurden die vorgelegten Anträge als Schulversuche gemäß
§ 131 b SchOG genehmigt. Die Liste der beantragten Standorte liegt bei.
5. Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die am Schulversuch teilnehmenden Schu-
len? Welche Maßnahmen sind darüberhinaus von den Schulen noch zu treffen?
Antwort:
Grundsätzlich entstehen an den Schulen dadurch keine zusätzlichen Kosten, da durch die
Einrichtung des Schulverbundes in der Kostentragungsverpflichtung keine Verschiebung
Zwischen dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und dein
Stadtschulrat für Wien eintritt. Für die Kostenentwicklung der Bundesschulstandorte formuliert
überdies die Genehmigung des BMUK, dass davon ausgegangen wird, “dass der Stadtschulrat
für Wien gemeinsam mit den Schulen den jeweils kostengünstigsten Weg wählen wird, damit die
vereinbarte Kostenneutralität am Standort erreicht werden kann”.