4598/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017WIEN

 

in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4922/J betreffend

Verlängerung der Öffnungszeiten beim Grenzübergang Reinthal, welche die Abgeordneten

Dipl.-Ing. Kummerer und Genossen am 18. September 1998 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1, 4,  4a und 8 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten war bei der 4. Tagung der

österreichisch-tschechischen Expertengruppe für Grenzübergänge am 19. Juni 1998 vertreten.

Bei dieser Tagung wurden zwei Veränderungen in bezug auf den Grenzübergang Reinthal -

Postorna beschlossen:

 

• Provisorische Verlängerung der Öffnungszeiten von 6.OOh bis 22.OOh bis Ende 1998.

• Grenzübertrittsbewilligung von EU-Bürgern gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz

innerhalb der EU.

Dazu wird festgestellt, daß auf die oben angeführten Entscheidungen seitens des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten nur bedingt Einfluß genommen

werden kann.

Es obliegt dem Finanzministerium, die Öffnungszeiten für Grenzübergänge festzulegen, und es

ist die geänderte Rechtslage infolge des österreichischen EU-Beitrittes zu berücksichtigen.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 3.7.1992 liegt dem

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten nicht vor.

 

Antwort zu den Punkten 3 und 3a der Anfrage:

 

Mit Schreiben vom 15. Mai 1992 wurde dem Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten eine Resolution der Marktgemeinde Bernhardsthal betreffend den

Grenzübergang Reinthal übermittelt.

Mit Schreiben vom Mai 1992 äußerte sich das Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung in einer Stellungnahme im Sinne der oben angeführten Resolution.

Gegenüber dem in der Resolution der Marktgemeinde Bernhardsthal geäußerten Anliegen

wird Verständnis aufgebracht, was sich in der Beibehaltung der LKW und Busfahrverbote

manifestiert.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Ein dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten 1991 vorgelegtes Generelles

Projekt für eine Umfahrung von Reinthal wurde nicht zur weiteren Planung freigegeben, da

die Errichtung eines Grenzüberganges mit Zulassung für LKW und Busse nicht absehbar war

und ist, und die derzeitigen Verkehrsmengen (DTV 1997: 2142 Kfz/24h) andere

Baumaßnahmen dringlicher erscheinen läßt. So ist das Projekt Umfahrung Reinthal in der

Bedarfsfeststellung 1997 des Landes NÖ in der Stufe 3 enthalten. Die im Generellen Projekt

1991 angeführten Gesamtkosten belaufen sich auf 38 Mb. ATS, wobei die in der

Bedarfsfeststellung 1997 angeführten Kosten für die Umfahrung Reinthal, Großkrut und

Bullendorf insgesamt mit 150 Mb. ATS ausgewiesen werden.

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Sollte es zu einer signifikanten Mehrbelastung der gegenständlichen Straße durch Reinthal

kommen, wäre seitens der BStV Niederösterreich in Abstimmung mit dem Bauprogramm von

Niederösterreich ein geeignetes Projekt vorzulegen.