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der Anfrage der Abgeordneten Edith Haller und Kolegen

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend

 

Ausbau der Kinderbetreuung durch Tagesmütter, Nr. 120/J

 

 

Frage 1:

 

Wie beurteilen Sie die politischen Forderungen (Beilage) des

Österreichischen Hilfswerks''?

 

 

Antwort:

 

Zu den politischen Forderungen des ''Österreichischen Hilfswerks''

betreffend Kinderbetreuung durch Tagesmütter nehme ich wie folgt

Stellung:

 

Punkt 1, verbindliche Richtlinien der Länder- über finanzielle Zu-

wendungen für Trägerorganisationen bzw. gesetzliche Regelungen der

Länder für Ausbildung und fachliche Begleitung der Tagesmütter,

Sicherung der Kosten für Organisation und Verwaltung und Reduzie-

rung von Elternbeiträgen für finanzschwache Familien, wird von mir

unterstützt. Es geht um die Schaffung wesentlicher Voraussetzungen

für die Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes wie auch der

Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern.

 

Weiters trete ich grundsätzlich für den gleichen Zugang aller ge-

eigneten Trägerorganisationen zu den vorhandenen Förderungsmitteln

ein. Das Anliegen, die sozialversicherungsrechtliche Absicherung

der Tagesmütter zu gewährleisten, wird ebenso befürwortet und

unterstützt.

 

Zu Punkt 4 ist festzuhalten, daß die Zuständigkeit in Angelegen-

heiten der Kinderbetreuung lt. österreichischer Bundesverfassung

bei den Ländern liegt .  Daher kann nicht der Bund die Kosten

übernehmen.

Frage 2: .

Sehen Sie Möglichkeiten, diese Forderungen rasch umzusetzen?

 

Antwort

Allfällige diesbezügliche gesetzliche Maßnahmen bzw. Richtlinien

wären von den Ländern zu treffen bzw. zu veranassen.

 

Fragen 3 und 4:

Halten Sie die Realisierung eines Kinderbetreuungschecks für

zweckmäßig?

Wenn ja, in welcher Form können Sie sich eine Realisierung vor-

stellen?

 

Antwort

Die Frage fällt nicht in die Vollzugskompetenz des Bundesministe

riums für Arbeit und Soziales.