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der Anfrage der Abgeordneten Edith Haller und Kolegen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend
Ausbau der Kinderbetreuung durch Tagesmütter, Nr. 120/J
Frage 1:
Wie beurteilen Sie die politischen Forderungen (Beilage) des
Österreichischen Hilfswerks''?
Antwort:
Zu den politischen Forderungen des ''Österreichischen Hilfswerks''
betreffend Kinderbetreuung durch Tagesmütter nehme ich wie folgt
Stellung:
Punkt 1, verbindliche Richtlinien der Länder- über finanzielle Zu-
wendungen für Trägerorganisationen bzw. gesetzliche Regelungen der
Länder für Ausbildung und fachliche Begleitung der Tagesmütter,
Sicherung der Kosten für Organisation und Verwaltung und Reduzie-
rung von Elternbeiträgen für finanzschwache Familien, wird von mir
unterstützt. Es geht um die Schaffung wesentlicher Voraussetzungen
für die Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes wie auch der
Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern.
Weiters trete ich grundsätzlich für den gleichen Zugang aller ge-
eigneten Trägerorganisationen zu den vorhandenen Förderungsmitteln
ein. Das Anliegen, die sozialversicherungsrechtliche Absicherung
der Tagesmütter zu gewährleisten, wird ebenso befürwortet und
unterstützt.
Zu Punkt 4 ist festzuhalten, daß die Zuständigkeit in Angelegen-
heiten der Kinderbetreuung lt. österreichischer Bundesverfassung
bei den Ländern liegt . Daher kann nicht der Bund die Kosten
übernehmen.
Frage 2: .
Sehen Sie Möglichkeiten, diese Forderungen rasch umzusetzen?
Antwort
Allfällige diesbezügliche gesetzliche Maßnahmen bzw. Richtlinien
wären von den Ländern zu treffen bzw. zu veranassen.
Fragen 3 und 4:
Halten Sie die Realisierung eines Kinderbetreuungschecks für
zweckmäßig?
Wenn ja, in welcher Form können Sie sich eine Realisierung vor-
stellen?
Antwort
Die Frage fällt nicht in die Vollzugskompetenz des Bundesministe
riums für Arbeit und Soziales.