4606/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4904/J - NR/1998, betreffend Behindertenausweis
und Parkplatzkennzeichnung lt. StVO § 29b, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde am 18. September 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -
worten:
Zu 1. und 2.
Werden Sie sich dafür einsetzen, daß es zu einer Änderung der Situation für gehende
behinderte Menschen und rollstuhlfahrende behinderte Menschen im Bereich der
"Parkausweis bzw. Parkplatzmisere" lt. § 29 StVO kommt?
Wenn ja: Welche konkreten Schritte werden Sie setzen?
Wenn nein: Warum nicht?
Können Sie sich eine Trennung der Parkplatzausweise bzw. Parkplätze lt. obigem
Vorschlag anschließen?
Wenn ja: Bis wann wird es zu dieser Trennung kommen?
Wenn nein: Was sind die Gründe dafür?
Am 4. Juni 1998 erging eine Empfehlung des Rates der Europäischen Union betreffend einen
Parkausweis für Behinderte (98/376/EG), mit der das Aussehen von Behindertenausweisen
vereinheitlicht werden soll. Ziel dieser Empfehlung ist es, daß behinderte Menschen, die in
einem Mitgliedstaat solch einen Ausweis erlangen, auch in anderen Mitgliedstaaten die dort für
behinderte Menschen mit einem derartigen Ausweis verknüpften Begünstigungen in Anspruch
nehmen können.
Die Einführung eines weiteren Zeichens (neben dem Rollstuhlsymbol) für einen Behinder -
tenausweis würde dessen Inhaber vor allem im Ausland wesentlich benachteiligen, da die
gegenständliche Empfehlung von einem einheitlichen Ausweis mit dem Rollstuhlsymbol
ausgeht, Ausweise mit anderen Symbolen aber auf Schwierigkeiten hinsichtlich der Anerken -
nung stoßen würden. Die Schaffung von zwei unterschiedlichen Ausweismodellen halte ich
daher aus diesen Gründen für nicht zweckmäßig.
Weiters möchte ich darauf hinweisen, daß die Arbeiten der auf Wunsch des Herrn Bundes -
kanzlers beim Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst eingerichteten Arbeitsgruppe zur Über -
prüfung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertendiskriminierender Bestimmungen noch
nicht abgeschlossen wurden. Da in diesem Gremium auch eine allfällige Ausdehnung des
Berechtigtenkreises im Sinne des § 29 StVO auf blinde und schwerbehinderte Menschen
diskutiert wird, sollten die Ergebnisse vor möglichen weiteren Schritten jedenfalls abgewar -
tet werden.
Zu 3.
Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Anzahl der notwendigen Behindertenpark -
plätze mindestens auf 50 % der ausgestellten Parkausweise aufgestockt werden?
Wenn ja: Welche konkreten Schritte werden Sie bis wann setzen?
Wenn nein: In welcher Form werden Sie die “Behindertenparkplatznot” lösen?
Die Steigerung der Anzahl der Behindertenparkplätze ist vor allem ein städtebauliches und
kein rechtliches Problem, wobei aber nur letzteres im Rahmen der in meinen Zuständigkeits -
bereich fallenden Straßenverkehrsordnung geregelt werden könnte. Die Mitarbeiter meines
Ressorts werden jedoch über die Verbindungsstelle der Bundesländer an die Landesregierun -
gen herantreten und im Sinne Ihrer Anfrage besonders auf die steigende Notwendigkeit der
Schaffung von ausreichendem Parkraum für behinderte Menschen hinweisen und darum
ersuchen, je nach Möglichkeit auch im vorgeschlagenen Sinne dafür zu sorgen.