4608/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4914/J - NR/ 1998, betreffend Straßenbauvorha -
ben in Vöcklabruck und Regau, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am
18. September 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1.-4. Seit wann wird dieses Straßenbauprojekt geplant, und wann soll der Beginn
der Bauarbeiten und der Fertigstellungszeitpunkt sein?
Wie hoch werden die Baukosten sein und aus welchen konkreten Finanz -
mitteln sollen diese bezahlt werden?
Mit welchen Verkehrszuwächsen wird gerechnet und auf welche konkreten
Verkehrsstudien gründet sich dieses Ergebnis?
Auf welche konkreten Verkehrsplanungen gründet sich die Notwendigkeit
eines so massiven Ausbaus der B 145?
Antwort:
Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr besitzt keine Kompetenz für Bau und
Umbau von Bundesstraßen, diese liegt beim Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenhei -
ten.
5. Wurden bereits Verkehrskonzepte mit Vermeidungsstrategien von Indivi -
dualverkehr zugunsten einer besseren Anbindung Vöcklabrucks an das
öffentliche
Verkehrsnetz eingeholt bzw. in Auftrag gegeben?
Antwort:
Durch Informationen seitens des Landes Oberösterreich ist meinem Ressort bekannt, daß
regionale Initiativen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Raum Vöcklabruck bestehen.
Ob diese über den Einsatz des derzeit eingerichteten Citybusses, der im Oberösterreichischen
Verkehrsverbund fährt, hinausgehen, kann derzeit nicht beurteilt werden. Verkehrskonzepte wie
in der Anfrage erwähnt wurden meines Wissens weder in Auftrag gegeben noch eingeholt.
6. Wieso wird dem Wunsch der AnrainerInnen nach einem energie - und
verkehrspolitisch günstigeren Kreisverkehr anstelle einer Ampelregelung
an der Regauer Westkreuzung nicht entsprochen?
Antwort:
Bereits in den Jahren 1991 und 1992 war die Kreuzung der Salzkammergut - Bundesstraße B 145
mit den Abfahrtsrampen der Anschlußstelle "Regau" der Westautobahn A 1 als Unfallhäufig -
keitspunkt ausgewiesen worden:
Bei einer Besprechung am 6. April 1992 war festgehalten worden, daß die Unfallhäufigkeit nur
durch einen Umbau dieser Kreuzung beseitigt werden könnte; es war damals darauf hingewie -
sen worden, daß dies ein Umbau dieser Kreuzung zu einem T - Knoten sein könnte. Mit Schrei -
ben vom 2. 2. 1994 hatte das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Straßen -
bau, Straßenbezirk Hausruckviertel, meinem Ressort mitgeteilt, daß noch keine konkreten
Pläne für einen Umbau bestünden, daß jedoch bei einem Lokalaugenschein am 6. 12. 1993 vier
Vorschläge über bauliche Maßnahmen zur Beseitigung des Unfallhäufigkeitspunktes diskutiert
worden seien; unter anderem sei die Errichtung eines Kreisverkehres vorgeschlagen worden.
Dazu sei es jedoch erforderlich, auch relevante Verkehrsdaten zu ermitteln, was noch geraume
Zeit in Anspruch nehmen würde.
Weitere Informationen durch die für das Hausruckviertel zuständige Abteilung, die offensicht -
lich auch die in der gegenständlichen Anfrage angesprochenen Umbaumaßnahmen geplant hat,
liegen mir nicht vor.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers
für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Anfrage Nr. 4916/J - NR/1998.