4610/AB XX.GP
Zur schriftlichen parlamentarische Anfrage Nr. 4931/J - NR/1998, betreffend ÖBB - Stromleitung
über Rankweiler Gemeindegebiet, die die Abgeordneten Kopf und Kollegen am 18. September
1998 an mich gerichtet haben, erlaube ich mir vorweg festzuhalten, daß ich die gegenständliche
Anfrage auch den Österreichischen Bundesbahnen vorgelegt habe. Auf Grundlage der mir nun
vorliegenden Stellungnahme der ÖBB erlaube ich mir Ihre einzelnen Fragen wie folgt zu
beantworten:
Zu den Fragen 1 bis 4
Ging der erwähnten Vereinbarung vom 10. Juli 1997 zwischen ÖBB - Generaldirek -
tor DI Dr. Helmut Draxler, DB - AG - Vorstandsmitglied DI Peter Münchschwandner
sowie dem SBB - Generaldirektor DI Pierre Allain - Urech eine Weisung von Ihnen
voraus, daß eine solche künftige Zusammenarbeit in der Bahnstromversorgung mit
dem Ziel eines Stromverbundes abzuschließen sei?
Wenn keine Weisung erteilt wurde, kam diese Vereinbarung mit Zustimmung,
ansonsten mit Billigung von Ihnen zustande?
Haben sich nicht nur die Generaldirektoren der betroffenen Bundesbahnen, son -
dern auch die jeweiligen Verkehrsminister von Österreich, Deutschland und der
Schweiz, beispielsweise mit einem völkerrechtlichen Vertrag zur gegenseitigen
Stromaushilfe in einem gemeinsamen Stromverbund verpflichtet oder solche
Absichtserklärungen
abgegeben?
Welchen Wortlaut haben diese vertraglichen Vereinbarungen bzw. Absichts -
erklärungen?
wird festgehalten, daß die angesprochenen Verträge in den kaufmännischen Bereich der ÖBB
fallen und daher schon aus rechtlichen Gründen eine Weisung an die ÖBB ausgeschlossen ist.
Eine Vertragsvereinbarung zwischen den Verkehrsministern wurde nicht eingegangen und wird
auch nicht in Aussicht genommen.
5. Wie genau ist hinkünftig dieser Stromverbund mit dem Ziel der gegenseitigen
Stromaushilfe geplant und welche notwendigen Maßnahmen sollen ergriffen
werden?
Antwort:
Wie mir die ÖBB mitteilen, ist ein gemeinsamer 16 2/3 Hz Bahnstromverbundbetrieb der
Bahnen DB - AG, SBB und ÖBB mit dem Ziel der gegenseitigen Stromaushilfe bei Energieeng -
pässen sowie im Störfall geplant.
Unter dieser Prämisse wurden von den ÖBB eine Bahnstromübertragungsleitung zum Netz der
SBB projektiert, um auch weiterhin umweltfreundliche Traktionsleistungen im Verkehrs - und
Transportwesen gesichert zu erbringen.
6. Wie weit sind die Vorbereitungen für dieses Projekt überhaupt vorangeschritten?
Antwort:
Für das Projekt "Bahnstromübertragungsleitung Feldkirch - Rüthi" wurde von den ÖBB am
3. 7. 1997 bei meinem Ressort um Erteilung der eisenbahnrechtlichen Genehmigung sowie der
wasserrechtlichen und forstrechtichen Bewilligungen angesucht.
Am 5. und 6. 5. 1998 fand in der gegenständlichen Angelegenheit eine Ortsverhandlung durch
das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr in Rankweil statt. Aufgrund des Ergeb -
nisses dieser Verhandlung wurde die Verhandlungsschrift den Verfahrensparteien zur Stellung -
nahme übermittelt. Von dieser Stellungnahmemöglichkeit haben sowohl das Amt der Vorarl -
berger Landesregierung als auch zahlreiche Anrainer, diese vertreten durch RA Dr. Simma,
Gebrauch gemacht und sich in ihren Äußerungen massiv gegen das vorliegende Projekt ausge -
sprochen.
Nunmehr wurden diese Stellungnahmen den Österreichischen Bundesbahnen mit der Auf -
forderung, sich hiezu zu äußern, übermittelt. Nach Vorliegen dieser Äußerung ist voraussicht -
lich die nochmalige Befassung des ho. elektrotechnischen Amtssachverständigen erforderlich.
Somit ist jedenfalls davon auszugehen, daß eine Bescheiderlassung in nächster Zukunft nicht
möglich sein dürfte.
7. Wie hoch belaufen sich die Kosten für dieses Projekt?
Antwort:
Die Projektkosten sind mit ca. 45 Mio S zu veranschlagen.
8. Gibt es für die Österreichischen Bundesbahnen keinerlei Alternativen zu dem Bau
dieser Stromleitung?
Antwort:
Laut Auskunft der ÖBB gibt es keine sinnvollen Alternativen für die gegenständliche Leitungs -
verbindung:
- Ohne diese Leitungsverbindung wäre kein Stromverbund mit den SBB möglich.
- Von Landeselektroversorgungsunternehrnen könnte bedingt durch unterschiedliche
Frequenzen (50 Hz Energieversorgungsunternehmen EVU - 16 2/3 Hz ÖBB) - kein 16
2/3 Hz Bahnstrom zur Verfügung gestellt werden.
- Neben den hohen Kosten für die Errichtung eines Umformerwerkes wären trotzdem
Leitungsverbindungen (EVU - Netz - Umformerwerk - Einspeisestelle ÖBB) erforderlich.
- Der Neubau einer zweiten Leitungsverbindung von Ötztal über den Arlberg nach
Feldkirch (115 km) erscheint keineswegs als zielführend.
9., 10. Wäre es nicht möglich, diese Leitung als Erdverkabelung zu bauen?
Wenn nein, welche Argumente sprechen dagegen?
Antwort:
Wie mir die ÖBB mitteilen, ist eine Erdverkabelung im gelöscht betriebenen 110 kV - ÖBB /
DB - AG Bahnstromnetz in Folge der Erhaltung der Löschfähigkeit des Gesamtnetzes auszu -
schließen.
Die o.g. Betriebsführung ermöglicht eine unterbrechungslose Fortsetzung der Energielieferung
im einpoligen Erdschußfall, eine selbständige Fehlerbeseitigung ohne Schaltnotwendigkeit,
einen einfachen Aufbau der Netzschutzeinrichtungen sowie geringe Fehlerströme ohne
Beeinflussungs - und Erdungsprobleme und ohne größere Folgeschäden.
Um ein sicheres und selbständiges Erlöschen des Lichtbogens im Fehlerfall zu gewährleisten,
darf der Erdschlußreststrom (nach ÖVE B 1) einen Betrag von 132 A nicht überschreiten.
Netzversuche der ÖBB ergaben, daß der Erdschlußreststrom schon sehr nahe beim Maximal -
wert liegt.
Eine Verkabelung mit der gleichen Verfügbarkeit einer Freileitung wäre außerdem kosten -
mäßig um den Faktor 3 höher zu beziffern.