4612/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Morak, Kolleginnen und Kollegen haben am

17. September1998 unter der Nr.4861/J an mich eine schriftliche parlamen -

tarische Anfrage betreffend Thomas Bernhard - Privatstiftung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zur Anfrage allgemein ist festzuhalten, daß das Bundeskanzleramt gemeinsam

mit dem federführenden Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Ange -

legenheiten, der Stadt Wien, dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg

eine Förderung der Thomas Bernhard - Privatstiftung für sinnvoll erachtet hat,

weil damit das Werk eines wichtigen österreichischen Schriftstellers erhalten,

dokumentiert, wissenschaftlich bearbeitet und dem Publikum zugänglich ge -

macht werden kann.

 

Die rechtlichen Fragen betreffend die öffentlich diskutierte Testamentsver -

fügung sind ausschließlich von den Erben und Nachlaßwaltern zu lösen.

Nachdem sich diese für die Stiftung um eine Förderung bemüht haben, ist

deren Behandlung lediglich eine Frage der inhaltlichen Würdigung des

Projektes.

 

Im übrigen weise ich darauf hin, daß schon aufgrund der Rechtskonstruktion

auf die Entscheidungen der Privatstiftung kein Einfluß genommen werden

kann.

 

Zu Frage 1:

 

Über die Verfügung der Thomas Bernhard - Privatstiftung entscheidet allein

diese. Soweit mir bekannt ist, liegen die Urheberrechte der Literatur von

Thomas Bernhard zu einem Großteil beim Suhrkamp - Verlag, zu anderen Teilen

beim Salzburger Residenz - Verlag und bei den Erben.

 

Zu Frage 2:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meines Vollziehungsbereiches.

 

ZuFrage3:

 

Ein weiterer Grund des Interesses des Bundes an einer Förderung dieser

Stiftung lag auch darin, daß die Erben insofern eine Vorleistung erbracht

haben, als auf einen Verkauf des literarischen Nachlasses ins benachbarte

Ausland verzichtet und dieser der österreichischen Forschung zur Verfügung

gestellt wurde. Jede andere Lösung - Verkauf ans Ausland oder kostspieliger

Erwerb durch den österreichischen Staat - hätte die Forschung, aber auch

Verlage in Österreich vor unüberwindbare Schwierigkeiten gestellt.

Zu Frage 4:

 

Das ist eine Entscheidung der Thomas Bernhard - Privatstiftung. Im übrigen

weise ich darauf hin, daß ein Teil des Werkes von Thomas Bernhard bereits

jetzt beim Salzburger Residenz - Verlag publiziert wird.