4612/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Morak, Kolleginnen und Kollegen haben am
17. September1998 unter der Nr.4861/J an mich eine schriftliche parlamen -
tarische Anfrage betreffend Thomas Bernhard - Privatstiftung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Anfrage allgemein ist festzuhalten, daß das Bundeskanzleramt gemeinsam
mit dem federführenden Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Ange -
legenheiten, der Stadt Wien, dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg
eine Förderung der Thomas Bernhard - Privatstiftung für sinnvoll erachtet hat,
weil damit das Werk eines wichtigen österreichischen Schriftstellers erhalten,
dokumentiert, wissenschaftlich bearbeitet und dem Publikum zugänglich ge -
macht werden kann.
Die rechtlichen Fragen betreffend die öffentlich diskutierte Testamentsver -
fügung sind ausschließlich von den Erben und Nachlaßwaltern zu lösen.
Nachdem sich diese für die Stiftung um
eine Förderung bemüht haben, ist
deren Behandlung lediglich eine Frage der inhaltlichen Würdigung des
Projektes.
Im übrigen weise ich darauf hin, daß schon aufgrund der Rechtskonstruktion
auf die Entscheidungen der Privatstiftung kein Einfluß genommen werden
kann.
Zu Frage 1:
Über die Verfügung der Thomas Bernhard - Privatstiftung entscheidet allein
diese. Soweit mir bekannt ist, liegen die Urheberrechte der Literatur von
Thomas Bernhard zu einem Großteil beim Suhrkamp - Verlag, zu anderen Teilen
beim Salzburger Residenz - Verlag und bei den Erben.
Zu Frage 2:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meines Vollziehungsbereiches.
ZuFrage3:
Ein weiterer Grund des Interesses des Bundes an einer Förderung dieser
Stiftung lag auch darin, daß die Erben insofern eine Vorleistung erbracht
haben, als auf einen Verkauf des literarischen Nachlasses ins benachbarte
Ausland verzichtet und dieser der österreichischen Forschung zur Verfügung
gestellt wurde. Jede andere Lösung - Verkauf ans Ausland oder kostspieliger
Erwerb durch den österreichischen Staat - hätte die Forschung, aber auch
Verlage in Österreich vor
unüberwindbare Schwierigkeiten gestellt.
Zu Frage 4:
Das ist eine Entscheidung der Thomas Bernhard - Privatstiftung. Im übrigen
weise ich darauf hin, daß ein Teil des Werkes von Thomas Bernhard bereits
jetzt beim Salzburger Residenz - Verlag publiziert wird.