4613/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil und Kollegen haben am

17. September 1998 unter der Nr. 4865/J an mich eine schriftliche par -

lamentarische Anfrage betreffend Katastrophenschutz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Generell ist festzuhalten, daß es Aufgabe des beim Bundeskanzleramt einge -

richteten Staatlichen Krisenmanagements ist, in Ausnahmesituationen, die eine

Bedrohung des gesamten Staatswesens darstellen (Anlaßfälle der Umfassen -

den Landesverteidigung) und bei Katastrophen technischen und natürlichen

Ursprunges, die das ganze Staatsgebiet oder große Teile davon gefährden,

den Schutz der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit

der staatlichen Einrichtungen sicherzustellen.

Die Aufgabe des Staatlichen Krisenmanagements liegt daher in erster Linie bei

der Bewältigung von Krisen, die Auswirkungen auf das gesamte Staatswesen

haben.

 

Die Bewältigung von örtlich begrenzten Katastrophen oder Großschadensereig -

nissen ist hingegen Aufgabe des durch die Bundesverfassung den Ländern

zugewiesenen Katastrophenschutzes.

 

Das schließt jedoch nicht aus, daß das Staatliche Krisenmanagement auch bei

Katastrophen und Großschadensereignissen, die im Rahmen des Katastro -

phenschutzes von einem Land oder einem Bezirk zu bewältigen sind, entspre -

chende Hilfestellung leisten kann, vor allem dann, wenn bei bestimmten Maß -

nahmen die Mitwirkung einer oder mehrerer Bundesdienststellen erforderlich

ist, etwa bei der Heranführung von Hilfskräften aus dem Ausland.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Wie sich aus meinen einleitenden Bemerkungen ergibt, fällt die Beantwortung

dieser Fragen nicht in meinen Vollziehungsbereich. Zum Beispiel der Stadt Linz

möchte ich folgendes bemerken:

 

Im Falle einer Katastrophe durch einen Störfall in einem Linzer Chemieunter -

nehmen ist primär die Anwendung der im Rahmen des Organisationsplanes für

den Katastrophenhilfsdienst der Stadt Linz erstellten Einsatzpläne “Technischer

Störfall”, “Gesundheitsdienst” und “Wohlfahrtsmaßnahmen” vorgesehen.

In den Fällen großräumiger radioaktiver Verstrahlung kommt auch für das

Stadtgebiet von Linz zunächst der Oberösterreichische Strahlenalarmplan zur

Anwendung. Darüber hinaus hat auch die Stadt Linz einen Strahlenalarmplan

für den Fall großräumiger radioaktiver Verstrahlung ausgearbeitet. Wir mir

mitgeteilt wird, bedarf dieser noch der Koordination mit dem Amt der Ober -

österreichischen Landesregierung.

 

Zu Frage 3:

 

Das Konzept, Tiefgaragen als Schutzräume auszubauen und zu adaptieren,

stammt primär aus der Zeit der Ost - West - Konfrontation, als es darum ging,

einer großen Anzahl von Personen Splitter - und Trümmerschutz bei allfälligen

militärischen Bedrohungen zu gewährleisten. Dieses Konzept geht von län -

geren Vorwarnzeiten aus, da der Bezug derartiger Großschutzräume umfang -

reiche organisatorische Adaptierungsarbeiten erfordert.

 

Durch die seit dem Jahr 1989 geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedin -

gungen ist eine existentielle militärische Bedrohung Österreichs unrealistisch

geworden.

 

Die Schutzkonzepte haben sich daher primär an den “neuen Bedrohungen” -

wie z.B. Gefährdung durch technisch veraltete Kernkraftwerke - zu orientieren.

Da im Fall dieser Gefährdungen nur sehr kurze Vorwamzeiten möglich sind,

wurden im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten

von Forschung und Industrie Konzepte ausgearbeitet, um kurzfristig den Wohn -

bereich zum Schutzbereich zu machen (ich verweise dazu auch auf meine Aus -

führungen zu Frage 9). Dieses Behelfsschutzkonzept wurde im Rahmen eines

Informationsschwerpunktes zum Thema "Strahlenschutz” in der Öffentlichkeit

bekannt gemacht.

Zu Frage 4:

 

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der vom Bund

in den einzelnen Landeshauptstädten errichteten Schutzplätze:

Eisenstadt                       575

St. Pölten                        1.621

Bregenz                          2.129

Innsbruck                       3.931

Klagenfurt                      5.965

Linz                                8.067

Salzburg                         8.968

Graz                               17.552

Wien                              30.069

 

Dazu kommen noch jene Schutzplätze, die von der jeweiligen Stadt, von

Privaten oder von sonstigen Bauherrn errichtet wurden.

 

Rund 167.000 Schutzplätze befinden sich in Bundesbauten (Schulen und

Dienststellen des Bundes).

 

Zu Frage 5:

 

Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall von

Tschernobyl wurde mit Beschluß der Bundesregierung vom 3. November 1986

beim Bundeskanzleramt ein Staatliches Krisenmanagement zur Verbesserung

der Information und der Koordination in Krisensituationen eingerichtet.

 

Ein Alarmplan regelt die Abläufe für ein rasches Zusammentreten des Staat -

lichen Krisenmanagements und gewährleistet, daß diese Einrichtung bei einer

Krisensituation unmittelbar koordinierend tätig werden kann.

Weiters wurde im Rahmen der Koordination des Staatlichen Krisenmanage -

ments ein bundesweiter “Rahmenplan für Maßnahmen zum Schutz der Bevöl -

kerung bei Unfällen in Kernkraftwerken” ausgearbeitet.

 

In diesem Rahmenplan wurden unter anderem die von der Strahlenschutz -

kommission herausgegebenen Rahmenempfehlungen für die “Festlegung und

Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor ionisierender

Strahlung in Fällen großräumiger radioaktiver Verunreinigung” berücksichtigt.

 

Dieser auf Bundesebene herausgegebene Rahmenplan findet seine Ergänzung

in den Strahlenalarmplänen der einzelnen Bundesländer. In den Ländern exis -

tieren darüber hinaus zahlreiche Alarmpläne für lokal begrenzte Katastrophen -

ereignisse (ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 1 und 2).

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Da die Bauordnungen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen, ist

die Verpflichtung zum Bau von Schutzräumen in den einzelnen Bundesländern

unterschiedlich geregelt. Entsprechend diesen Regelungen verfügen die ein -

zelnen Bundesländer über unterschiedlich viele Schutzraumplätze mit unter -

schiedlichem Ausbaugrad.

Zu Frage 8:

 

Im Rahmen der wirtschaftlichen Krisenvorsorge sind Systeme im Aufbau, die

gewährleisten sollen, daß Versorgungsproblemen über logistische Maßnahmen

entgegengewirkt werden kann. Da eine EU - weite Versorgungskrise bei Lebens -

mitteln äußerst unwahrscheinlich ist, geht es dabei insbesonders darum, die

Verteilung der Güter sicherzustellen.

 

Darüber hinaus wurde der Bevölkerung zur Überbrückung kurzfristiger regiona -

ler Versorgungsengpässe im Rahmen zahlreicher Informationsschwerpunkte

empfohlen, zu Hause einen Lebensmittelvorrat anzulegen.

 

Zu Frage 9:

 

Das österreichische Forschungszentrum Seibersdorf erstellte im Jahr 1995 im

Auftrag des Bundeskanzleramtes eine Studie über die Abschirmwirkung von

Gebäuden bei externer Strahlung. Diese Studie liefert wertvolle Aufschlüsse

darüber, welchen Schutz verschiedene Gebäudetypen bei einer großräumigen

Verstrahlung infolge eines Kernkraftwerksunfalles gewähren.

 

Diese Untersuchungen zeigen, daß es unter bestimmten Voraussetzungen

auch in Wohnungen gute Schutzmöglichkeiten vor radioaktiven und chemi -

schen Schadstoffen gibt. Je nach der Bauweise sind Reduktionen auf 1/5 bis

1/20 und mehr möglich; eine massive Bauweise und wenig Fenster verringern

die externe Strahlung auf etwa 1/80.

Zu Frage 10:

 

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union pflegen eine gemeinschaftliche Zu -

sammenarbeit auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes, zu der mehrere

Ratsentschließungen verabschiedet wurden. Mit dem Vertrag von Maastricht

wurde der Katastrophenschutz als ein Tätigkeitsgebiet der Europäischen Ge -

meinschaft in den EG - Vertrag eingeführt (Art. 3t). Im Dezember 1997 hat der

Rat ein Aktionsprogramm für den Katastrophenschutz beschlossen, mit dem

die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Maßnahmen auf

nationaler, regionaler und lokaler Ebene im Bereich Katastrophenschutz unter -

stützt und ergänzt bzw. die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in

diesem Bereich gefördert werden soll.

 

Darüber hinaus existieren einzelne sekundärrechtliche Bestimmungen, die auf

die Minderung von Gefahren aufgrund von außerordentlichen Ereignissen ab -

zielen und zum Bereich des Katastrophenschutzes gezählt werden können, wie

beispielsweise die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur

Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen.

 

Auch der Schutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte vor den Gefahren ioni -

sierender Strahlung gehört aufgrund der Kompetenzzuweisung des Art. 30 des

Euratom - Vertrages zu den Regelungsmaterien der Europäischen Atomgemein -

schaft.

 

Abgesehen von den angeführten Bestimmungen ist der Katastrophenschutz

bzw. die Katastrophenbekämpfung eine nationale Zuständigkeit; die Euro -

päische Union verfügt über keine weitergehende Regelungskompetenz auf

diesem Gebiet.

 

Auch die gemeinschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfolgt auf

freiwilliger Basis; so berührt auch das oben erwähnte Aktionsprogramm in

keiner Weise die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bzw. schließt es alle Maß-

nahmen der Harmonisierung von Rechtsvorschriften aus.

 

Zu Frage 11:

 

Die Sicherheit der Bevölkerung im Inneren und die Sicherheit des Staates nach

außen gehören zu den wesentlichsten Aufgaben für Gesetzgebung, Regierung

und Öffentliche Verwaltung. Zu diesem Zweck wurden in Österreich in den

vergangenen Jahrzehnten - von der Bundes- bis zur Gemeindeebene -

Vorkehrungen für ein Krisenmanagement geschaffen, die es erlauben, Krisen -

und Katastrophensituationen wirkungsvoll zu bewältigen und die Bevölkerung

vor Schaden zu bewahren.

 

Die Struktur des Staatlichen Krisenmanagements ist aufgrund seiner Flexibilität

und seines umfassenden Aufbaus (Bund und Länder) den künftigen Anforde -

rungen gewachsen. Es wird jedoch notwendig sein, die technischen Einrichtun -

gen des Staatlichen Krisenmanagements vor allem im Hinblick auf die interna -

tionale Vernetzung den laufenden Erfordernissen einer modernen Gesellschaft

anzupassen.