4620/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karl Schweitzer und Kollegen haben am
17.9.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4868/J betreffend “Programm
der österreichischen EU - Präsidentschaft” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt
zu beantworten:
ad 1
Der wohl wichtigste Prozeß zu einer besseren Integration von Umweltpolitik in die
anderen Politikbereiche gemäß des Vertrages von Amsterdam wurde im Juni1998
mit den Cardiff - Schlußfolgerungen gestartet. Unter österreichischem Vorsitz werden
erstmals die drei Räte “Landwirtschaft”, “Energie” und “Verkehr” Berichte an den
Wiener Gipfel im Sinne der Beschlüsse von Cardiff erstellen, in denen
Umweltgesichtspunkte zur Strukturpolitik einfließen werden. Der Prozeß wird aber
auch unter den nächsten Präsidentschaften Deutschlands und Finnlands, also im
entscheidenden Zeitraum der Agenda 2000, fortgesetzt werden.
Bezüglich der Strukturpolitik liegt die Zuständigkeit primär beim Bundeskanzleramt
bzw. bei den betroffenen Fachressorts. Das Umweltministerium ist in den Prozeß der
Erstellung einer österreichischen Haltung eingebunden und achtet darauf, daß die
Anliegen des Umweltschutzes in der Strukturfondsreform gebührend Berücksichti -
gung finden.
ad 2 und 3
Der sogenannte "Review - Prozeß" kann als Symbol für die Rolle Österreichs als
Motor der europäischen Umweltpolitik gesehen werden kann. Dem EG - Vertrag
entsprechend müssen nämlich neue EU - Mitgliedstaaten den gemeinschaftlichen
Rechtsbestand - eventuell mit bestimmten Übergangsfristen - ausnahmslos
übernehmen und umsetzen. Im Gegensatz dazu hat sich die Europäische Ge -
meinschaft verpflichtet, im Fall der höheren Standards von Österreich, Schweden
und Finnland bestimmte EU - Regelungen anläßlich des Beitritts neuer Staaten zu
überprüfen, was als Erfolg zu werten ist.
Aus Sicht Österreichs, Schwedens und Finnlands war und ist es wesentlicher Zweck
des Review - Prozesses, daß dieser einen EU - weiten Überprüfungsprozeß in Gang
setzen sollte, der abschließend zu einer Anhebung der entsprechenden EU -
Umweltstandards führt. Auch die Europäische Kommission und das Europäische
Parlament mit seiner traditionell umweltprogressiven Haltung sind verläßliche Partner
Österreichs in den notwendigen Entscheidungsverfahren.
Der Prozeß einer EU - weiten Anhebung des Umweltschutzniveaus auf die höheren
österreichischen Standards ist in den wesentlichen Bereichen erfolgreich und zufrie -
denstellend verlaufen.
In den Bereichen, in denen eine Anhebung der EU - Standards auf das Niveau der
neuen Mitgliedstaaten kurzfristig nicht möglich sein wird bzw. zwar höhere EU - Stan -
dards beschlossen, aber Ende 1998 noch nicht in Kraft sein werden, wird die Ver -
längerung der Ausnahmebestimmungen und des Überprüfungsprozesses bis zum
Inkrafttreten entsprechender höherer Gemeinschaftsstandards für die neuen Mit -
gliedstaaten im Sekundärrecht
vorgesehen.
Die Kommission bereitet einen Abschlußbericht zum Thema "Review" in Form einer
Mitteilung vor, die noch unter österreichischem Vorsitz am Umweitministerrat im De -
zember präsentiert werden soll.
ad 4
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß steuerliche und abgabenspezifische
Aspekte nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen. Darüber hinaus möchte ich
bezüglich der Möglichkeit einer derartigen Abgabe zu bedenken geben, daß die
rechtlichen Möglichkeiten der Einführung einer derartigen Abgabe äußerst be -
schränkt sind:
Sollte damit eine Öko - Importabgabe innerhalb der EU gemeint sein, so ist darauf
hinzuweisen, daß handelspolitische Diskriminierungen eines bestimmten Mitglied -
staates nicht im Einklang mit dem EU - Binnenmarkt stehen. Weiters gibt es aufgrund
der gemeinschaftlichen Handelspolitik auch gegenüber Drittländern Einschränkun -
gen in bezug auf die Einführung einer Öko - Importabgabe: Erhöhte Zölle gegenüber
einem Drittland können nur auf EU - Ebene durchgeführt werden.
Österreich ist außerdem - so wie alle EU - Mitgliedstaaten - im Rahmen des GATT
verpflichtet, alle Länder im gleichen Ausmaß “zu begünstigen”. Eine einseitige steu -
erliche Diskriminierung gegenüber einem bestimmten WTO - Mitgliedstaat würde dem
daher entgegenstehen.
ad 5
Die Europäische Union hat sich unter britischem Ratsvorsitz dazu entschlossen,
grundsätzlich mit allen zehn assoziierten MOE - Ländern und Zypern Beitrittsver -
handlungen aufzunehmen. In den nach der laufenden analytischen Prüfung des
Acquis ("Screening") anstehenden Detailbeitrittsverhandlungen wird Österreich wie
bereits bisher - auf hohe Standards in der
Frage der nuklearen Sicherheit und auch
auf Schließung nicht nachrüstbarer Reaktoren hinarbeiten. Diese Ziele decken sich
mit den Aussagen der Agenda 2000 und der Mitteilung der Kommission zu “Umwelt
und Erweiterung" vom Mai 1998. Dazu ist jedoch anzumerken, daß sich gerade jene
MOE - Länder mit älteren Anlagen und mitunter völlig unzureichenden
Sicherheitsstandards derzeit nicht in der ersten Erweiterungsphase finden.
Basierend auf der 5 - Parteien - Entschließung des Nationalrates und in enger koope -
ration mit den österreichischen Nichtregierungsorganisationen hat die Bundesregie -
rung einen konkreten 9 Punkte umfassenden Leitfaden für eine verantwortungsvolle
mittelfristige Politik Österreichs entwickelt und Teile davon - wie etwa die NGO -Kon -
ferenz - bereits umgesetzt. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Fort -
schrittsbericht das Bundeskanzleramtes und auf die vergangenen Aktivitäten der
Bundesregierung etwa im Fall Mochovce hinweisen.
ad 6
Selbstverständlich werde ich mich auch in Zukunft für ein langfristig atomkraftfreies
Mitteleuropa einsetzen. Kurz - und mittelfristig sind aus meiner Sicht alle unsanierba -
ren Atomkraftwerke zu schließen, andere auf den höchstmöglichen Sicherheitsstan -
dard aufzurüsten.
Es ist Aufgabe der gesamten Bundesregierung, in der Gemeinschaft selbst einen
Umdenkprozeß zu forcieren und nachdrücklich - auch im Sinne des 9 - Punkte - Maß -
nahmenpakets und der 5 - Parteien - Entschließung vom 10. Juli 1997 - zu verankern.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren jeden offiziellen Besuch und jede sich
bietende Möglichkeit genützt, um mit Kooperationspartnern in der EU und auf inter -
nationaler Ebene Fragen der nuklearen Sicherheit vor allem im Zusammenhang mit
der EU - Erweiterung zu erörtern und
die österreichische Position darzulegen.
ad 7
Es besteht für mich überhaupt kein Zweifel, daß alle Mitgliedstaaten und gerade die
Kommission als “Hüterin der Verträge" in den Verhandlungen höchstes Interesse zei -
gen werden, daß es zu einem raschen und EU - konformen Anpassungsprozeß des
gesamten gemeinsamen Besitzstandes, d.h. des “Acquis" kommt. Die Umsetzung in
den assoziierten Beitrittsländern läuft seit Jahren. Diese wird durch den Vorbeitritts -
prozeß und die Assistenz der Union insbesonders über PHARE und ISPA (ab 2000)
sowie Maßnahmen der Mitgliedstaaten intensiviert und im Hinblick darauf, daß die
Umsetzung grundsätzlich zum Zeitpunkt des Beitrittes abgeschlossen ist, unterstützt.
Übergangszeiträume und - modalitäten sind im Sinne des Wettbewerbs so kurz und
präzis wie möglich zu halten. Dem Aufbau und der Stärkung der Verwaltung in den
Kandidatenländern kommt dabei zentrale Bedeutung zu.
Nicht alle Rechtsakte im Umweltbereich haben jedoch gleichen Einfluß auf den
Wettbewerb, so daß vor allem dem Bereich der produktbezogenen Standards und
den Neuanlagen unsere Aufmerksamkeit gelten muß.
In der Ratsentschließung vom 24. September 1998 zur Mitteilung “Umwelt und Er -
weiterung" konnte verankert werden, daß Neuinvestitionen von Anfang an EU - kon -
form sein müssen. Seitens des österreichischen Ratsvorsitzes wird daher auch auf
die volle Nutzung des Vorbeitrittszeitraumes, seiner Instrumente und Maßnahmen
und die Notwendigkeit eines Cardiff - ähnlichen Integrationsprozesses in den
Kandidatenländern selbst Bedacht genommen.
ad 8
Im Rahmen der Klimaschutzpolitik und der nachhaltigen Entwicklung auf österreichi -
scher und europäischer Ebene ist die Steigerung der Nutzung von erneuerbaren
Energieträgern eine zentrale
Maßnahme.
Daher wählte ich dieses zukunftsweisende Thema auch für das informelle Treffen
der EU - Umweltminister vom 17. - 19. Juli 1998 in Graz, zu dem von mir erstmalig
auch die Umweltminister der Beitrittswerberländer eingeladen wurden. Mit dem
Thema “Erneuerbare Energien - Energie der Zukunft" wurde ein wichtiger Impuls zur
Integration des nicht nur ökologisch, sondern auch beschäftigungs -, wirtschafts - und
sicherheitspolitisch relevanten Einsatzes erneuerbarer Energieträger in der Gemein -
schaft gesetzt.
Bezugnehmend auf die Verpflichtungen der EU aus dem Kyoto - Protokoll und die
Ziele des Weißbuches der Europäischen Kommission für Erneuerbare Energien`,
haben die Umweltminister über die Politik der Rahmenbedingungen zur Förderung
der erneuerbaren Energien in der Gemeinschaft und über ihre Integrationsstrategien
in anderen Politikbereiche intensiven Gedankenaustausch gepflegt.
Schwerpunkte der Diskussion und der damit verbundenen Schlußfolgerungen der
Präsidentschaft stellten die Zusammenhänge der erneuerbaren Energieträger mit
anderen Schlüsselbereichen der Gemeinschaft dar. Zu nennen sind in diesem Zu -
sammenhang die Klimapolitik, Agenda 2000, Landwirtschaft - Biomasse, Elektrizitäts -
binnenmarkt sowie Beschäftigung und Erweiterung.
Die Umweltminister bekannten sich in Graz entschieden zu den Zielen des Weißbu -
ches, insbesondere zu der geforderten Verdoppelung der erneuerbaren Energieträ -
ger am EU - weiten Energieeinsatz von 6 auf 12% bis zum Jahre 2010 und verwehr -
ten sich ausdrücklich gegen eine Verwässerung dieses Zieles. Österreich liegt schon
derzeit mit einem Anteil von 24,3% erneuerbarer Energieträger doppelt so hoch wie
das angestrebte Gemeinschaftsziel. Dieser Vorsprung sollte jedoch vor allem am
Biomasse - Sektor noch weiter ausgebaut werden.
Die Setzung konkreter Maßnahmen obliegt den für Energie zuständigen Ministern.
Im Rahmen des Berichtes des Energierates an den Europäischen Rat von Wien soll
auch die Forcierung der erneuerbaren Energieträger festgeschrieben werden. Wei -
ters wollen die Mitgliedstaaten in den kommenden Monaten einen katalog von Er -
folgsmodellen zur Forcierung erneuerbarer Energiequellen anlegen und bewerten.
ad 9
Der Umweltministerrat hat in seiner Sitzung am 16. und 17. Juni dieses Jahres Eini -
gung über die Wasserrahmenrichtlinie erzielt, welche nicht die mengenmäßige Be -
wirtschaftung von Wasserressourcen innerhalb der Europäischen Union zum Ge -
genstand hat, sondern die Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer.
Dies wäre auch mit der gewählten Rechtsgrundlage Art. 130 S (1) nicht vereinbar.
Nach Auskunft des zuständigen Beamten in der Kommission wird derzeit nicht an
einem neuen Vorschlag gearbeitet, der wasserreichere Länder zur Abgabe von
Wasser an wasserärmere Länder zwingen könnte. Die Kommission denkt auch nicht
daran, einen derartigen Vorschlag zu unterbreiten.