4621/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Herbert Haupt, Mag. Karl Schweitzer und

Kollegen haben am 17.9.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4877/J

betreffend "Gesundheitsgefährdung durch Gaspendelleitungen an österreichischen

Tankstellen" gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

ad 1 bis 4

 

Die Gaspendelverordnung wurde auf Grund des § 82 Abs.1 der Gewerbeordnung

erlassen und gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 der

Gaspendelverordnung bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen zum Betrieb

von Tankstellen. Die Vollziehung dieser Verordnung ist daher in der Gewerbeord -

nung geregelt und fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten. Grundsätzlich, soweit in der Gewerbeordnung nicht ausdrücklich

anderes geregelt ist, ist die Behörde erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde.

Entsprechend der Gaspendelverordnung ist zur Kontrolle des sachgemäßen Einbaus

des Systems zur Gasrückführung eine Abnahmemessung durchzuführen. Die Ab -

nahmemessung sowohl bei passiven als auch bei aktiven Systemen wird in der An -

lage der Gaspendelverordnung genau beschrieben. Das System der Gasrückführung

muß sachgemäß eingebaut sein und betrieben werden. Der Betriebsanlageninhaber

hat dieses System mindestens einmal wöchentlich durch eine äußere Besichtigung

auf dessen Funktionstüchtigkeit zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die Vorschreibung

konkreter Maßnahmen fällt - wie bereits angeführt - in den Vollzugsbereich des

Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

Regelungen bezüglich der Gesundheitsauswirkungen von Benzindämpfen finden

sich im ArbeiternehmerInnenschutzgesetz, welches in den Zuständigkeitsbereich der

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales ressortiert.

 

ad 5

 

Die Anhebung der technischen Standards von Tankstellen war aus Umweltschutz -

und Gesundheitsgründen dringend erforderlich. Die Gaspendelsysteme haben den

Zweck, das Entweichen von Kohlenwasserstoffen in die Atmosphäre zu verhindern

und dienen damit dem Umweltschutz, aber auch dem Gesundheitsschutz, da sowohl

die in Tankstellen beschäftigten Personen als auch die Konsumenten den Kraftstoff -

dämpfen weniger ausgesetzt sind.

 

Ob in Österreich dieselben Verhältnisse wie in Deutschland herrschen, kann aus

Sicht meines Ressorts derzeit nicht beurteilt werden, da meinem Ressort aufgrund

der Kompetenzlage keine Daten über die Beschaffenheit der Tankstellen vorliegen.

Eine diesbezügliche Anfrage wäre daher an den dafür zuständigen Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten zu richten.

 

ad 6

 

Seitens meines Ressorts wurden keine Förderungen für die Umstellung auf Gaspen -

delleitungen oder deren Sanierung gewährt.