4624/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4894/J - NR/1998, betreffend Zugunglück in
Schlüsslberg/OÖ., die die Abgeordneten Großruck und Kollegen am 18. September 1998 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil sowie zu den Fragen
1. u. 2.: Gab es eine exakte Untersuchung dieses Unglücksfalles?
Welche Ergebnisse brachte diese Untersuchung, insbesondere im Hinblick auf
die ordnungsgemäße Einhaltung der Sicherheitsvorschriften?
Ja.
Am 8. August 1998, 12.08 Uhr, entgleiste zwischen den Bahnhöfen Grieskirchen - Gallspach ‚und
Bad Schalleibach - Wallern in Streckenkilometer 17,120 ein gedeckter italienischer Güterwagen
des Güterzuges Z 40313 (Nürnberg - Wien ZVbf) infolge eines Bruches der in Fahrtrichtung
rechten hinteren Achse.
In Streckenkilometer 17,000 kam der Güterzug aufgrund einer Zwangsbremsung zum Stillstand
und es entgleisten noch weitere 9 nachgereihte Güterwagen.
Der zitierte Achsbruch, der zur Entgleisung geflihrt hat, ist nicht an einem Gefahrgutwagen
sondern an einem mit nicht gefährlichen Gütern beladenen Güterwagen aufgetreten.
Der nachfolgende, nur mit einem Drehgestell entgleiste Containerwagen war mit zwei unge -
reinigten leeren Tankcontainern beladen, die lediglich l,adegutreste von Isobuten, einem
entzündbaren Gas, enthielten. Die Tankcontainer waren unbeschädigt und dicht. Derartige
Druckgastanks sind mit selbsttätig schließenden innen liegenden Schnellschluß - Bodenventilen
ausgerustet, so daß die Tanks auch im Falle des Abscherens der äußeren Armaturen dicht
bleiben. Auftretende dynamische Belastungen werden weitestgehend vom Rahmen der Tank -
container aufgenommen.
Durch die Entgleisung der beiden nachfolgenden mit Chemikalien beladenen Güterwagen ist es
zu einem Ladegutaustritt von Nichtgefahrgütern gekommen. In diesen Güterwagen waren auch
einige Fässer mit ätzenden, giftigen und wasserverunreinigenden gefährlichen Gütern enthalten.
Nach internationalen Kriterien wiesen die wassergefährdenden Stoffe eine geringe Gefährlich -
keit, die ätzenden und giftigen Stoffe eine mittlere Gefährlichkeit auf. Alle Gefahrgutverpak -
kungen sind bei dem Unfall dicht geblieben. Die restlichen entgleisten Güterwagen waren mit
herkömmlichen Handelsgütern beladen. 1 Güterwagen war leer.
Nach objektiven sicherheitstechnischen Kriterien steht das tatsächliche Gefahrenpotential der
in dieses außergewöhnliche Ereignis involvierten Gefahrgüter in offensichtlichem Widerspruch
zu den der ggdl. parlamentarischen Anfrage zugrunde liegenden Annahmen. Die Evakuierung
der umliegenden Wohnhäuser beruhte auf einer Vorsichtsmaßnahme der Feuerwehr, die erst zu
einem späteren Zeitpunkt klären konnte, daß die Tankcontainer leer und nicht mit Isobuten
beladen waren.
Die Gefahr einer
“Riesenkatastrophe” oder einer Explosion war zu keinem Zeitpunkt
gegeben.
Auch konnten hinsichtlich Kennzeichnungs - und Deklarationspflicht durch den Absender
keinerlei Mängel festgestellt werden.
3. Ist gewährleistet, daß diese Sicherheitsstandards auch bei ausländischen Wag-
gons, insbesondere bei solchen aus den Oststaaten, auf dem österreichischen
Schienennetz erfüllt werden?
Antwort:
Die Sicherheitsstandards der Güterwagen entsprechen internationalen Normen und sind
selbstverständlich auch auf ausländische Güterwagen anzuwenden.
Die Einhaltung dieser Standards wird vom Technischen Wagendienst der jeweiligen Bahnen
bei der Übernahmeuntersuchung im Zuge des Grenzeintrittes genauestens überprüft.
4. u. 5. Welche besonderen Sicherheitsvorschriften für solche Gefahrguttransporte
durch dicht verbautes Gebiet gibt es und halten Sie diese in Anbetracht dieser
Beinahekatastrophe für ausreichend?
Wenn nein, welche Änderungen planen Sie und bis wann ist mit einer Umset -
zung zu rechnen?
Antwort:
Die Bauartvorschriften des RID gewährleisten bei Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher
Güter einen besonders hohen Sicherheitsstandard, so daß im Anlaßfall die Auswirkungen
minimiert werden.