4626/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5009/J - NR/1998 betreffend Nuklearanteil im
5. EU - Energieforschungs - Rahmenprogramm, die die Abgeordneten Dr. MOSER, Freundinnen
und Freunde am 8. Oktober 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -
worten:
1. Stimmen Medienberichte, wonach die Europäische Kommission 28 Milliarden
Schilling für die Nuklearforschung im Rahmenprogramm verankert haben will, und
wenn ja, wie lautet die Aufschlüsselung innerhalb der Nuklearforschung (Kernfu -
sion etc.) und wie ist die Entwicklung im Vergleich zum 4. Rahmenprogramm?
Die EU - Kommision fordert 1467 MECU für den EURATOM - Teil des 5. EU - Rahmenpro -
gramms. Die budgetäre Aufschlüsselung innerhalb des Nuklearprogramms wurde noch nicht
abschließend diskutiert.
2. Worin unterscheiden sich die Budgetansätze von EU - Rat und Europaparlament bei
den Posten
“Nukleare Forschung” und "Nichtnukleare
Energieforschung”?
Für die nichtnukleare Energieforschung fordert das Europäische Parlament fast die gleiche
relative Mittelausstattung wie der Rat, nämlich rd. 7,2% des Gesamtbudgets:
Rat: 1,004 Mrd. ECU von 14 Mrd. ECU = rd. 7,2%
EP: 1,185 Mrd. ECU von 16,3 Mrd. ECU = rd. 7,26%
Die EURATOM - Mittelausstattung ist nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens, obwohl
das EP indirekt über die Mittelausstattung des EG - Teils auch auf den EURATOM - Teil Einfluß
nehmen kann. Das Europäische Parlament schlägt 16,3 Mrd. ECU für das gesamte Rahmen -
programm vor, davon 15 040 MECU für den EG - Teil.
Einige Mitgliedstaaten fordern eine aliquote Aufstockung der Mittel für Nuklearforschung.
3. Welcher Anteil der "Nichtnuklearen Energieforschung” ist tatsächlich für "erneu -
erbare Energien” und wieviel für konventionelle Energieforschung vorgesehen?
Ich habe mich beim Forschungsministerrat der EU am 12. Februar 1998 besonders für den
Schwerpunkt “erneuerbare Energieträger”‘ eingesetzt und diesen gegen den Widerstand einiger
Mitgliedstaaten auch durchgesetzt. Die budgetäre Aufschlüsselung auf beide Leitaktionen ist
noch nicht diskutiert worden. Dies ist Gegenstand des Forschungsrates im Dezember. Dar -
überhinaus habe ich erreicht, daß innerhalb der Fusionsforschung den sozioökonomischen
Aspekten ein wesentlich größerer Stellenwert eingeräumt wurde.
4. Ist offizielle österreichische Position noch immer, daß der Betrag für “nukleare
Forschung” jenen für ,,nichtnukleare Energieforschung” nicht überschreiten darf,
sondern geringer dotiert sein soll?
5. Gibt es von seiten Österreichs auch einen absoluten Betrag, den der Bereich Nu -
klearforschung nicht überschreiten darf? Bei welchem Betrag würde Österreich
mit einem Veto die
Beschlußfassung blockieren?
In dem vom österreichischen Nationalrat am 9. Juli 1997 beschlossenen Entschließungsantrag
heißt es u.a.: "Die Bundesregierung wird ersucht, sieh in allen einschlägigen Gremien der EU für
eine substantielle Reduktion des EURATOM - Rahmenprogramms, insbesondere im Bereich
der Entwicklung neuer Reaktorbaulinien, und eine gleichzeitige entsprechende Erhöhung der
Mittel für nichtnukleare Energieforschung einzusetzen." D.h. es war nie offizielle österreichische
Position, daß der Betrag “Nukleare Forschung" den Betrag für "nichtnukleare Energiefor -
schung" nicht überschreiten darf.
Der österreichische Ministerrat hat am 10. Februar 1998 folgende Absichten zur Kenntnis
genommen: "Österreich tritt mit Entschiedenheit dafür ein, daß das Budget für den EURATOM -
Forschungsbereich erstens weder prozentuell noch in absoluten Zahlen steigt, und zweitens sich
zugunsten der nicht - nuklearen Energieträger des 5. Rahmenprogramms verändert."
Welche von diesen Absichten erfüllbar sein werden, steht zur Zeit nicht fest. Es ist jedoch damit
zu rechnen, daß nicht alle österreichischen Forderungen hinsichtlich der Mittelverteilung für das
EURATOM - Rahmenprogramm wie im Ministerrat vom 10. Februar 1998 festgehalten, erfüll -
bar sein werden. Der Ministerrat hat dies am 24. September 1998 zur Kenntnis genommen.
Dies wird vom Gesamtergebnis der Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament
abhängen, wobei ich daran erinnern möchte, daß im Zuge der EU - Ratspräsidentschaft österrei -
chische Anliegen in der Verhandlung nicht uneingeschränkt vorgebracht werden können und ein
Veto der Präsidentschaft auszuschließen ist.
6. Wie hoch ist der österreichische Beitrag zum 5. Rahmenprogramm, aufgeschlüsselt
nach den einzelnen Bereichen und im Vergleich zu den Beiträgen zum 4. Rahmen -
programm?
Österreich zahlt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zum EU - Haushalt; dieser beinhaltet auch den
österreichischen Beitrag zum EU - Forschungsbudget. Der Anteil der Forschungsausgaben am
jährlichen EU Gesamthaushalt
beträgt rund 3,8 Prozent.
7. Welche Summe aus dem EURATOM - Programm ist für die Fertigstellung der “Er -
satzkraftwerke” von Tschernobyl K2R4 vorgesehen?
Hinsichtlich der Fertigstellung der Kernkraftwerke Khmelnitsky - 2 und Rivne - 4 in der Ukraine
ist bei der Europäischen Kommission ein Antrag auf Gewährung einer EURATOM - Anleihe in
Bearbeitung. Die Bundesregierung hat ihre Position zu diesem Projekt bereits mit Ministerrats -
beschluß vom 10. Juni 1997 festgelegt. Da es sich jedoch um keine Angelegenheit der For -
schung handelt, fällt dieses Projekt - soweit überhaupt eine Mitwirkung von Mitgliedsstaaten
vorgesehen ist - nicht in meine Zuständigkeit. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der
Frage 8.
8. Ist sichergestellt, daß keine Mittel aus dem 5. Rahmenprogramm für die Entwick -
lung des “Euroreaktors” EPR bereitgestellt werden?
Ausgeschlossen werden kann jedenfalls, daß Finanzmittel aus dem 5. Rahmenprogramm für
Forschung und technologische Entwicklung der Europäischen Union der Errichtung eines Kern -
kraftwerkes oder auch nur der unmittelbaren Produktentwicklung zu Gute kommen, da die
gemeinschaftliche Forschung definitionsgemäß vonvettbewerhlieh ist.
9. Welche Aktivitäten wurden seitens Ihres Ressorts in Umsetzung des Parlaments -
beschlusses vom 9. Juli 1997 gesetzt, in dem es heißt: “Die Bundesregierung wird
ersucht, sich in allen einschlägigen Gremien der EU für eine substantielle Reduk -
tion des EURATOM - Rahmenprogrammes, insbesondere im Bereich der Entwick -
lung neuer Reaktorbaulinien und eine gleichzeitige entsprechende Erhöhung der
Mittel für nichtnukleare Energieforschung einzusetzen.”?
Hiezu verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 5.