4627/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Edith Haller und Kollegen haben am 7.Oktober 1998 unter der Nummer

4987/J - NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Finanzierung von

Umweltmaßnahmen außerhalb von Österreich gerichtet, welchen den folgenden Wortlaut

hat:

1) Ist Ihnen die Problematik der Lärmbelästigung der Erler Bevölkerung bekannt?

    a) Wenn ja, seit wann?

 

2) Hat Ihr Ministerium in dieser Angelegenheit bei den deutschen Behörden

    vorgesprochen und gibt es generell für solche Problembereiche Abkommen mit den

    österreichischen Nachbarstaaten?

3) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß im Interesse eines gemeinsamen

    Europagedankens aus österreichischen Budgetmittel eine Finanzierung dieses für die

    ortsansässige Bevölkerung immer notwendiger werdenden Lärmschutzprojektes

    möglich wird?

    Wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?‘”

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1):

 

Die Problematik der Lärmbelastung für Anrainer von Autobahnen ist dem

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bekannt.

 

Zu Frage 2):

 

Betreffend Maßnahmen gegen grenzübergreifende Lärmbelästigung bestehen keine

Abkommen mit den Nachbarstaaten. Das für Straßenbau zuständige Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten führt mit den zuständigen Behörden der

Bundesrepublik Deutschland Gespräche über Lärmschutzbauten auf dem Erl

gegenüberliegenden Abschnitt der Autobahn auf deutschem Staatsgebiet.

 

Zu Frage 3):

 

Die Finanzierung von Lärmschutzbauten gehört nicht in den Bereich der Vollziehung des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.