4627/AB XX.GP
Die Abgeordneten Edith Haller und Kollegen haben am 7.Oktober 1998 unter der Nummer
4987/J - NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Finanzierung von
Umweltmaßnahmen außerhalb von Österreich gerichtet, welchen den folgenden Wortlaut
hat:
1) Ist Ihnen die Problematik der Lärmbelästigung der Erler Bevölkerung bekannt?
a) Wenn ja, seit wann?
2) Hat Ihr Ministerium in dieser Angelegenheit bei den deutschen Behörden
vorgesprochen und gibt es generell für solche Problembereiche Abkommen mit den
österreichischen
Nachbarstaaten?
3) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß im Interesse eines gemeinsamen
Europagedankens aus österreichischen Budgetmittel eine Finanzierung dieses für die
ortsansässige Bevölkerung immer notwendiger werdenden Lärmschutzprojektes
möglich wird?
Wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?‘”
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1):
Die Problematik der Lärmbelastung für Anrainer von Autobahnen ist dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bekannt.
Zu Frage 2):
Betreffend Maßnahmen gegen grenzübergreifende Lärmbelästigung bestehen keine
Abkommen mit den Nachbarstaaten. Das für Straßenbau zuständige Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten führt mit den zuständigen Behörden der
Bundesrepublik Deutschland Gespräche über Lärmschutzbauten auf dem Erl
gegenüberliegenden Abschnitt der Autobahn auf deutschem Staatsgebiet.
Zu Frage 3):
Die Finanzierung von Lärmschutzbauten gehört nicht in den Bereich der Vollziehung des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.