4628/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Graf und Kollegen haben am 8.10.1998 an

mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5000/J betreffend “Ausgaben für Lehrlinge”

gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

ad1 bis 15

 

Da die vorliegenden Fragen nicht meinen Vollziehungsbereich betreffen und mir

daher auch nicht die erforderlichen Daten vorliegen ersuche um Verständnis dafür,

daß es mir nicht möglich ist, diese Fragen zu beantworten.

 

Aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Fahrten der Lehrlinge zwischen

Wohnung und betrieblicher Ausbildungsstätte wurden 1996 jedenfalls nachfolgend

angeführte Aufwendungen getätigt:

 

Unter dem Titel “Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge” wurden 1996 923 Anträge gestellt, die

Auszahlungssumme hiefür beträgt 566.950,- ATS (Daten für 1997 liegen noch nicht

abschließend vor, es sind aber keine wesentlichen Abweichungen zu erwarten).

 

Unter dem Titel "Lehrlingsfreifahrt” wurden 1997 67.608 Anträge gestellt, die Aus -

zahlungssumme hiefür beträgt 184,355.099,97 ATS.

Darüber hinaus wäre auch die für Lehrlinge gewährte Familienbeihilfe als Förderung

des Staates zu berücksichtigen. Die Familienbeihilfe beträgt monatlich 1.550,- ATS,

sie erhöht sich ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Lehrling das 19. Le -

bensjahr vollendet, um monatlich 300,- ATS.

 

Die seitens meines Ressorts mitbetreute Aktion "Euro<26” bietet zahlreiche Vergün -

stigungen für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Ermäßigungen

für Kultur - und Sporteinrichtungen sind wünschenswert, entziehen sich jedoch auf -

grund der Ressortkompetenz meiner Einflußmöglichkeit.