4629/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Genossen vom

24. September 1998, Nr. 4938/J, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Die Anfrage bezieht sich auf Angelegenheiten, welche nicht Gegenstand der Vollziehung

durch den Bundesminister für Finanzen sind. Der Bundesminister für Finanzen nimmt aus -

schließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Post und Tele -

kombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (PTBG) in der Generalversammlung der PTBG

wahr.

 

Für die dem Gegenstand der Anfrage zugrundeliegenden Vorgänge ist ausschließlich das

Unternehmensorgan Aufsichtsrat der Telekom Austria AG zuständig.

 

Die in der vorliegenden Anfrage gestellten Fragen sind somit durch das Fragerecht gemäß

§ 90 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates nicht erfaßt.

 

Zu den einzelnen Fragen nehme ich dennoch wie folgt Stellung:

 

 

Zu1.:

Ich kann Ihnen nur empfehlen, diesbezüglich Herrn Landeshauptmann Stix zu fragen.

Zu2.:

Ein derartiger behaupteter Postenschacher liegt meiner Ansicht nicht vor. Die Organe der

Telekom Austria AG haben die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten, so

auch das Stellenbesetzungsgesetz, BGBI. I Nr.26/1998, und die Verordnung der Bundes -

regierung, betreffend die Vertragsschablonen gemäß Stellenbesetzungsgesetz,

BGBI. II Nr.25411998.

 

Zu3.:

Daten und Inhalt des Dienstvertrages von Herrn Werner Kasztler unterliegen der Schutz -

und Treuepflicht. Auch im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Interpellationsrecht

sind hier keine Auskünfte möglich.

 

Der in der Anfrage erwähnte Artikel 121 Abs. 4 B - VG (in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Bezüge -

begrenzungsgesetz, BGBI. 1 Nr.64/1997) ermächtigt ausschließlich den Rechnungshof zur

Erhebung dieser personenbezogenen Daten.

 

Zu4.:

Die Organe der Telekom Austria AG haben die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu

beachten, was meinen Informationen nach auch geschehen ist.

 

Wenngleich die Begründung einer parlamentarischen Anfrage nicht direkt Gegenstand der

Fragestellung ist, möchte ich dazu Stellung nehmen. Dies deshalb, weil ich die in der Be -

gründung enthaltenen Unterstellungen und Angriffe auf das Schärfste zurückweise und

betone, mich zu keiner Zeit für eine bestimmte Bestellung ausgesprochen zu haben.

 

Es erscheint mir äußerst problematisch, einen fast eineinhalb Jahre zurückliegenden

tragischen Selbstmord als Begründung für eine Anfrage heranzuziehen, um diese medial

wirksam zu gestalten. Wenn eine klare Mehrheitsentscheidung für die Bestellung des Vor -

standes im zuständigen Organ, bei der ein langjähriger Fachmann einem Ex - Politiker vorge -

zogen wurde, als Postenschacher bezeichnet wird, so entbehrt diese Haltung nicht einer

gewissen Pikantene. Eine derartige Interpretation wäre wohl angebracht, hätte der Auf -

sichtsrat eine andere Entscheidung getroffen.

 

Konkret möchte ich noch hinweisen, daß sich für die Position des Vorsitzenden des Vor -

standes der Telekom Austria AG im Zuge der Ausschreibung unter anderem die Herren

Werner Kasztler und Dr. Johannes Ditz beworben haben.

Werner Kasztler war zum Zeitpunkt seiner Bewerbung Vorsitzender des Vorstandes der

Burgenländischen Elektrizitätswirtschaftsaktiengesellschaft (BEWAG); sein beruflicher

Werdegang begann 1962 als kaufmännisch technischer Angestellter bei der SCHRACK

Elektronik AG, im Jahr 1988 wurde Werner Kasztler Mitglied des Vorstandes der SCHRACK

Telecom AG, 1990 wurde er weiters Vorstand der Holdinggesellschaft

SCHRACK Elektronik AG, Vorstand der SCHRACK Anlagenvermietungs AG und

Geschäftsführer der SCHRACK Aerospace GesmbH. Im Jahr 1994 wurde Werner Kasztler

Mitglied des Vorstandes der Ericsson Schrack AG. Im Jahr 1996 wechselte Werner Kasztler

in die genannte Führungsfunktion der BEWAG.

 

Dr. Johannes Ditz begann seine berufliche Laufbahn 1978 in der Vereinigung Öster -

reichischer Industrieller, 1984 wurde Dr. Johannes Ditz Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik

der ÖVP, er war Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen, Generalsekretär des

Österreichischen Wirtschaftsbundes, Abgeordneter zum Nationalrat und Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten. Seit August 1996 ist Dr. Johannes Ditz Mitglied des

Vorstandes der Post und Telekom Austria AG.

 

Während sich also Herr Werner Kasztler auf über 33 Jahre einschlägige Industrieerfahrung

stützen kann, hat sich mit Herrn Dr. Johannes Ditz ein ehemaliges Regierungsmitglied um

die Position des Vorsitzenden des Vorstandes der Telekom Austria AG beworben, welches

erst seit etwas mehr als zwei Jahren eine leitende Funktion in der Industrie, nämlich der

PTA, inne hat.

 

Der Aufsichtsrat der Telekom Austria AG hat sich mit klarer Mehrheit für Herrn Werner

Kasztler ausgesprochen. Die Entscheidung des Aufsichtsrates erfolgte mit 6:3 Stimmen ein -

deutig für Werner Kasztler.

 

Die Bestellung von Herrn Werner Kasztler als personalpolitischen Willkürakt zu bezeichnen

entbehrt angesichts der vorliegenden Qualifikationen der Kandidaten jeglicher Grundlage.

Das Votum des Aufsichtsrates war deutlich.