4629/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Genossen vom
24. September 1998, Nr. 4938/J, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Die Anfrage bezieht sich auf Angelegenheiten, welche nicht Gegenstand der Vollziehung
durch den Bundesminister für Finanzen sind. Der Bundesminister für Finanzen nimmt aus -
schließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Post und Tele -
kombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (PTBG) in der Generalversammlung der PTBG
wahr.
Für die dem Gegenstand der Anfrage zugrundeliegenden Vorgänge ist ausschließlich das
Unternehmensorgan Aufsichtsrat der Telekom Austria AG zuständig.
Die in der vorliegenden Anfrage gestellten Fragen sind somit durch das Fragerecht gemäß
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates nicht erfaßt.
Zu den einzelnen Fragen nehme ich dennoch wie folgt Stellung:
Zu1.:
Ich kann Ihnen nur empfehlen,
diesbezüglich Herrn Landeshauptmann Stix zu fragen.
Zu2.:
Ein derartiger behaupteter Postenschacher liegt meiner Ansicht nicht vor. Die Organe der
Telekom Austria AG haben die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten, so
auch das Stellenbesetzungsgesetz, BGBI. I Nr.26/1998, und die Verordnung der Bundes -
regierung, betreffend die Vertragsschablonen gemäß Stellenbesetzungsgesetz,
BGBI. II Nr.25411998.
Zu3.:
Daten und Inhalt des Dienstvertrages von Herrn Werner Kasztler unterliegen der Schutz -
und Treuepflicht. Auch im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Interpellationsrecht
sind hier keine Auskünfte möglich.
Der in der Anfrage erwähnte Artikel 121 Abs. 4 B - VG (in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Bezüge -
begrenzungsgesetz, BGBI. 1 Nr.64/1997) ermächtigt ausschließlich den Rechnungshof zur
Erhebung dieser personenbezogenen Daten.
Zu4.:
Die Organe der Telekom Austria AG haben die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu
beachten, was meinen Informationen nach auch geschehen ist.
Wenngleich die Begründung einer parlamentarischen Anfrage nicht direkt Gegenstand der
Fragestellung ist, möchte ich dazu Stellung nehmen. Dies deshalb, weil ich die in der Be -
gründung enthaltenen Unterstellungen und Angriffe auf das Schärfste zurückweise und
betone, mich zu keiner Zeit für eine bestimmte Bestellung ausgesprochen zu haben.
Es erscheint mir äußerst problematisch, einen fast eineinhalb Jahre zurückliegenden
tragischen Selbstmord als Begründung für eine Anfrage heranzuziehen, um diese medial
wirksam zu gestalten. Wenn eine klare Mehrheitsentscheidung für die Bestellung des Vor -
standes im zuständigen Organ, bei der ein langjähriger Fachmann einem Ex - Politiker vorge -
zogen wurde, als Postenschacher bezeichnet wird, so entbehrt diese Haltung nicht einer
gewissen Pikantene. Eine derartige Interpretation wäre wohl angebracht, hätte der Auf -
sichtsrat eine andere Entscheidung getroffen.
Konkret möchte ich noch hinweisen, daß sich für die Position des Vorsitzenden des Vor -
standes der Telekom Austria AG im Zuge der Ausschreibung unter anderem die Herren
Werner Kasztler und Dr. Johannes Ditz
beworben haben.
Werner Kasztler war zum Zeitpunkt seiner Bewerbung Vorsitzender des Vorstandes der
Burgenländischen Elektrizitätswirtschaftsaktiengesellschaft (BEWAG); sein beruflicher
Werdegang begann 1962 als kaufmännisch technischer Angestellter bei der SCHRACK
Elektronik AG, im Jahr 1988 wurde Werner Kasztler Mitglied des Vorstandes der SCHRACK
Telecom AG, 1990 wurde er weiters Vorstand der Holdinggesellschaft
SCHRACK Elektronik AG, Vorstand der SCHRACK Anlagenvermietungs AG und
Geschäftsführer der SCHRACK Aerospace GesmbH. Im Jahr 1994 wurde Werner Kasztler
Mitglied des Vorstandes der Ericsson Schrack AG. Im Jahr 1996 wechselte Werner Kasztler
in die genannte Führungsfunktion der BEWAG.
Dr. Johannes Ditz begann seine berufliche Laufbahn 1978 in der Vereinigung Öster -
reichischer Industrieller, 1984 wurde Dr. Johannes Ditz Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik
der ÖVP, er war Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen, Generalsekretär des
Österreichischen Wirtschaftsbundes, Abgeordneter zum Nationalrat und Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten. Seit August 1996 ist Dr. Johannes Ditz Mitglied des
Vorstandes der Post und Telekom Austria AG.
Während sich also Herr Werner Kasztler auf über 33 Jahre einschlägige Industrieerfahrung
stützen kann, hat sich mit Herrn Dr. Johannes Ditz ein ehemaliges Regierungsmitglied um
die Position des Vorsitzenden des Vorstandes der Telekom Austria AG beworben, welches
erst seit etwas mehr als zwei Jahren eine leitende Funktion in der Industrie, nämlich der
PTA, inne hat.
Der Aufsichtsrat der Telekom Austria AG hat sich mit klarer Mehrheit für Herrn Werner
Kasztler ausgesprochen. Die Entscheidung des Aufsichtsrates erfolgte mit 6:3 Stimmen ein -
deutig für Werner Kasztler.
Die Bestellung von Herrn Werner Kasztler als personalpolitischen Willkürakt zu bezeichnen
entbehrt angesichts der vorliegenden Qualifikationen der Kandidaten jeglicher Grundlage.
Das Votum des Aufsichtsrates war deutlich.