463/AB

 

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am 7. Mai

1996 unter der Nr. 574/J an mich eine schriftliche parlamentarisehe Anfrage betreffend "barriere-

freie Wahllokale" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

'' 1 . Was werden Sie unternehmen, damit die Wahrnehmung des Grundrechtes fr

behinderte Menschen, ihre Vertreter zu w„hlen, nicht durch bauliche Barrieren

verunm”glicht wird?

 

2. Werden Sie dafr sorgen, daá behinderte Menschen von ihren demokratischen

Rechten Gebrauch machen k”nnen, indem Sie veranlassen, daá alle Wahllokale

bis 31.12.1996 so adaptiert sind, daá sie fr alle Menschen barrierefrei erreichbar

sind?

 

3. Ist Ihnen bekannt, daá nach wie vor geistig behinderte Menschen vom Wahlrecht

ausgeschlossen sind, obwohl es dafr keine Rechtsgrundlagen gibt?

 

4. Werden Sie ein Antidiskriminierungsgesetz untersttzen, damit es generell zu

keinen Aussonderungen von behinderten Menschen mehr kommt und behinderte

Menschen ihr Recht auf selbstbestimmtes Leben auch gesetzlich einfordern

k”nnen?"

 

Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 : .

 

Die in _ 3 8 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 getroffene Regelung, wonach

W„hler, denen der Besuch des zust„ndigen WahIlokales am WahItag infolge mangelnder

Geh- und Transportf„higkeit oder BettI„gerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder

sonstigen Grnden nicht m”glich ist, am Wahltag auf Antrag von einer besonderen

Wahlbeh”rde besucht werden, hat sich in der Praxis gut bew„hrt. Ich habe daher anl„á-

lich der vergangenen Nationalratswahl veranlaát, daá fr Wahlberechtigte, die nicht in

der Lage sind, ihr Stimmrecht in einem Wahllokal auszuben, ein Merkblatt zur Verf-

gung steht, um diesen Mitbrgern die Ausbung ihres demokratischen Grundrechtes zu

erleichtern. Ich habe die Absicht, solche Merkbl„tter auch fr die Wahl der von ™ster-

reich zu entsendenden Abgeordneten zum Europ„ischen Parlament am 13. Oktober 1996

auflegen zu lassen.

 

Zu Frage 2:

 

Gem„á _ 52 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 sind fr die Festsetzung der Wahl-

sprengel und der Wahllokale ausschlieálich die Gemeindewahlbeh”rden, in Wien der

Magistrat, zust„ndig. Ich werde jedoch bei kommenden Nationalratswahlen im Rahmen

meiner Kompetenzen diesen Wahlbeh”rden nahelegen, ungeachtet der nach _ 38 Abs. 2

NRWO fr behinderte Menschen bestehenden M”glichkeiten bei der Bestimmung der

Wahllokale darauf zu achten, daá diese vermehrt auch von behinderten Menschen

erreicht werden k”nnen.

 

Zu Frage 3 :

 

Derartige Vorf„lle sind nicht an mich herangetragen worden.

 

 

Zu Frage 4:

 

 

 

Die Gew„hrleistung eines selbstbestimmten Lebens fr behinderte Menschen in unserer

 

Gesellschaft ist mir ein besonderes Anliegen. Die Einsch„tzung des Wertes einer Ge-

 

setzesinitiative h„ngt nicht prim„r von deren Bezeichnung sondern vor allem von deren

 

Inhalt ab; eine Stellungnahme zu einem "Antidiskriminierungsgesetz" kann ich daher erst

 

nach Durchsicht eines entsprechenden Vorschlages abgeben.