463/AB
Die Abgeordnete zum Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am 7. Mai
1996 unter der Nr. 574/J an mich eine schriftliche parlamentarisehe Anfrage betreffend "barriere-
freie Wahllokale" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
'' 1 . Was werden Sie unternehmen, damit die Wahrnehmung des Grundrechtes fr
behinderte Menschen, ihre Vertreter zu w„hlen, nicht durch bauliche Barrieren
verunm”glicht wird?
2. Werden Sie dafr sorgen, daá behinderte Menschen von ihren demokratischen
Rechten Gebrauch machen k”nnen, indem Sie veranlassen, daá alle Wahllokale
bis 31.12.1996 so adaptiert sind, daá sie fr alle Menschen barrierefrei erreichbar
sind?
3. Ist Ihnen bekannt, daá nach wie vor geistig behinderte Menschen vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind, obwohl es dafr keine Rechtsgrundlagen gibt?
4. Werden Sie ein Antidiskriminierungsgesetz untersttzen, damit es generell zu
keinen Aussonderungen von behinderten Menschen mehr kommt und behinderte
Menschen ihr Recht auf selbstbestimmtes Leben auch gesetzlich einfordern
k”nnen?"
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 : .
Die in _ 3 8 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 getroffene Regelung, wonach
W„hler, denen der Besuch des zust„ndigen WahIlokales am WahItag infolge mangelnder
Geh- und Transportf„higkeit oder BettI„gerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder
sonstigen Grnden nicht m”glich ist, am Wahltag auf Antrag von einer besonderen
Wahlbeh”rde besucht werden, hat sich in der Praxis gut bew„hrt. Ich habe daher anl„á-
lich der vergangenen Nationalratswahl veranlaát, daá fr Wahlberechtigte, die nicht in
der Lage sind, ihr Stimmrecht in einem Wahllokal auszuben, ein Merkblatt zur Verf-
gung steht, um diesen Mitbrgern die Ausbung ihres demokratischen Grundrechtes zu
erleichtern. Ich habe die Absicht, solche Merkbl„tter auch fr die Wahl der von ™ster-
reich zu entsendenden Abgeordneten zum Europ„ischen Parlament am 13. Oktober 1996
auflegen zu lassen.
Zu Frage 2:
Gem„á _ 52 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 sind fr die Festsetzung der Wahl-
sprengel und der Wahllokale ausschlieálich die Gemeindewahlbeh”rden, in Wien der
Magistrat, zust„ndig. Ich werde jedoch bei kommenden Nationalratswahlen im Rahmen
meiner Kompetenzen diesen Wahlbeh”rden nahelegen, ungeachtet der nach _ 38 Abs. 2
NRWO fr behinderte Menschen bestehenden M”glichkeiten bei der Bestimmung der
Wahllokale darauf zu achten, daá diese vermehrt auch von behinderten Menschen
erreicht werden k”nnen.
Zu Frage 3 :
Derartige Vorf„lle sind nicht an mich herangetragen worden.
Zu Frage 4:
Die Gew„hrleistung eines selbstbestimmten Lebens fr behinderte Menschen in unserer
Gesellschaft ist mir ein besonderes Anliegen. Die Einsch„tzung des Wertes einer Ge-
setzesinitiative h„ngt nicht prim„r von deren Bezeichnung sondern vor allem von deren
Inhalt ab; eine Stellungnahme zu einem "Antidiskriminierungsgesetz" kann ich daher erst
nach Durchsicht eines entsprechenden Vorschlages abgeben.