4633/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 25. September 1998

unter der Nr.4941/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

“Verlegung von Verbänden des Bundesheeres im Zuge der Adaptierung der Heeres -

gliederung - NEU” gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt.

 

Zu 1:

 

Entgegen den Befürchtungen der Anfragesteller in der Einleitung zur vorliegenden Anfrage

fallen durch die Verlegung der genannten Verbände keine wesentlichen Kosten an.

Instandsetzungs - und Sanierungsarbeiten sind nämlich unabhängig von einer Verlegung

notwendig und betragen voraussichtlich insgesamt ca. 50 Mio ÖS. Im übrigen wird die

Räumung des Kommandogebäudes Glacisstraße und der Hummel - Kaserne - abgesehen vom

zukünftig zu lukrierenden Verkaufserlös - erhebliche Einsparungen im Bereich der

Betriebskosten erbringen.

 

Zu 2:

 

Ja, die Personalvertretung hat dem Ergebnis der Planungen einhellig zugestimmt.

 

Zu 3:

 

Abgesehen von zwei schon bisher räumlich getrennten Lagern wird das gesamte

Versorgungsregiment 1 in der Kirchner - Kaserne untergebracht werden.

 

Zu 4:

 

Ja.

 

Zu5:

 

Nein.

Zu 6:

 

Ja. Dabei handelt es sich jedoch nicht - wie die Anfragesteller vermeinen - um eine

Zersplitterung, sondern um die zusammenführung des Kommandobataillons 1 mit dem von

ihm zu unterstützenden Korpskommando 1 in der Belgier - Kaserne. Dadurch werden die

Abläufe wesentlich vereinfacht und zahkeiche Dienstfahrten durch das Stadtgebiet von

Graz vermieden. Daß eine Kompanie des Kommandobataillons 1 in der lediglich 900 Meter

entfernten Gablenz - Kaserne untergebracht wird, steht damit nicht im Widerspruch.

 

Zu 7:

 

Ja, wobei den geschätzten Adaptierungskosten von insgesamt rund 16 Mio. öS Einsparun -

gen an Betriebskosten in Höhe von mehreren Mio. ÖS jährlich infolge der Schließung des

Kommandogebäudes Glacisstraße gegenüberstehen. Darüber hinaus ist auch der zu

erwartende Verkaufserlös als Einnahme zu berücksichtigen.

 

Zu 8:

 

Insgesamt sind mit der im Zuge der Umsetzung der Strukturanpassung zur Heeres -

gliederung 1992 verbundenen Dislokation Verbesserungen in räumlicher, organisatorischer

und ökonomischer Hinsicht zu erwarten. So werden erstmals das Versorgungsregiment 1

und das Aufklärungsregiment 1 jeweils geschlossen in einer Kaserne untergebracht sein und

über modernste Räder - bzw. Panzerwerkstätten verfügen. Weitere Vorteile liegen in einer

Erleichterung des Dienstbetriebes bei gleichzeitiger Steigerung der Effizienz und

erheblicher Kostenersparnis.