4636/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Maria FEKTER und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, betreffend die
geplante Einführung der Krankenkassen - Chipkarte
(Nr. 4973/J - NR/1998)
In Beantwortung der einzelnen Fragen der gegenständlichen parlamentarischen
Anfrage verweise ich auf die in Kopie beiliegende Stellungnahme des Hauptver -
bandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Ich halte diese Anfrage
durch die Ausführungen des Hauptverbandes für ausreichend beantwortet, weshalb
ich von ergänzenden Bemerkungen dazu
absehe.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Maria FEKTER und Kollegen nehmen
wir wie folgt Stellung:
Zu 1:
Der Zeitplan für die Einführung der Chipkarte sieht vor, daß unmittelbar nach
Zustimmung der Österreichischen Ärztekammer zur gesamtvertraglichen Ver -
einbarung für die Verwendung der Chipkarte ein EU - weites Vergabeverfahren
eingeleitet wird. Unter der Annahme, daß diese Zustimmung spätestens bei
der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer im Dezember 1998
erfolgt, kann das Vergabeverfahren noch in diesem Jahr eingeleitet werden.
Mit einer Zuschlags - (Auftrags -) erteilung ist nicht vor April 1999 zu rechnen.
Dies bedeutet, daß frühestens im Oktober 1999 erste Systemkomponenten zur
Verfügung stehen, welche noch im 4. Quartal 1999 bei ausgewählten Ver -
tragspartnern als Prototypen installiert werden könnten. Die österreichweite
Einführung würde somit im Jahr 2000 beginnen und - unter Beachtung der für
die Verteilung der Karten und Terminals notwendigen Logistik - voraussichtlich
im Jahr 2001 abgeschlossen sein.
Zu 2:
Aus dem in Beantwortung der Frage 1 geschilderten Ablauf ergibt sich, daß -
bei optimaler Nutzung der ausgelieferten
Systemkomponenten - der Kranken -
schein schrittweise durch die Chipkarte ersetzt wird und nicht zu einem Stich -
tag (dieser könnte erst nach vollzogenem Roll - Out liegen) abgeschafft wird.
Zu 3:
Es wurde nie überlegt die Umstellung auf den EURO und die Einführung der
Chipkarte zusammenzulegen da
a) die beiden Themen nichts miteinander zu tun haben,
b) die Chipkarte keine Mehr -, sondern eine Minderbelastung für die Wirtschaft
darstellt.
Aus der Einführung der Chipkarte als Krankenscheinersatz entstehen der
Wirtschaft keine Umstellungskosten, sondern ganz im Gegenteil Vorteile von
mehreren 100 Millionen Schilling jährlich, was Frau Mag. Dr. FEKTER bereits
am 26. Jänner 1994 in einem Schreiben an den Bundesminister für Arbeit und
Soziales anmerkte.
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Gemäß den erfolgreichen Feldversuchen bei der Einführung einer Chipkarte anstelle des
Krankenkassenschecks ersuche ich Sie sehr geehrter Herr Bundesminister, alle
Anstrengungen zu unternehmen, diese Chipkarte insbesondere in Abstimmung mit dem
Hauptverband der Sozialversicherungsfrager bundesweit einzuführen.
Wie die erfolgreichen Beispiele in Baden - Würtemberg und Nordrhein - Westfalen zeigen,
trägt dieses zeitgemäße Instrument zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und
zur Eliminierung nicht notwendiger bürokratischer Kosten in den Betrieben bei.
Die grundsätzliche Bereitschaft wurde bereits von allen Parteien signalisiert, somit sollte
einer Umsetzung noch im Jahre 1994 nichts mehr im Wege stehen.