4649/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5014/J betreffend Kontrolle von
österreichischen Bergwerken nach der Katastrophe von Lassing, welche die Abgeordneten
Petrovic, Freundinnen und Freunde am 8. Oktober 1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im österreichischen Bergbau - soweit dieser der bergbehördlichen Aufsicht unterliegt sind
bezogen auf das Jahr 1997 9.562 Angestellte/Arbeiter in 1.000 operativen Bereichen
(Bergbaubetriebe, selbständige Betriebsabteilungen) tätig. Eine Liste der operativen Einheiten ist
jeweils im Österreichischen Montan - Handbuch (zuletzt Österreichisches Montan - Handbuch 1997
Bergbau - Rohstoffe
- Grundstoffe - Energie, 71. Jahrgang, Verlag Ferdinand Berger und Söhne
Horn/Wien) veröffentlicht. Von diesen 1.000 vorgemerkten operativen Einheiten wurden im Jahr
1997 644 inspiziert; dabei wurden von 35 Inspektionsorganen 1.373 Inspektionen durchgeführt
und 2.858 Beanstandungen vorgenommen. Die Anzahl der Inspektionen liegt damit
vergleichsweise hoch. In Ansehung der Fragen Nr. 2 und 3 gehe ich davon aus, dass sich die
Anfrage lediglich auf untertägigen Bergbau bezieht und werde in meiner Beantwortung daher auch
nur auf untertägige Bergbaue, Schaubergwerke und Nutzungen von Grubenbauen zu anderen
Zwecken als der Gewinnung - mit Ausnahme der militärischen Nutzungen - eingehen; hiezu im
einzelnen:
Berghauptmannschaft Graz:
Bergbaubetriebe
untertägige Muschelkalksteingewinnung Aflenz bei Wagna der Ernst Grein Ges. m. b. h.
Schaubergwerke und andere Nutzungen von Grubenbauen
Schaubergwerk Arzberg der Gemeinde Arzberg
Berghauptmannschaft Innsbruck:
Bergbaubetriebe
Dolomitbergbau Schwaz der Montanwerke Brixlegg Gesellschaft m. b. H.
Schaubergwerke und andere Nutzungen von Grubenbauen
Schwazer Silberbergwerk der Schwazer Silberbergwerk Besucherführungs - Ges m. b. H.
Bergbau Kupferplatte der INNUTEC Ges. m. b. H.
Ölschieferbergwerk Pertisau des Tourismusverbandes Pertisau
Zillertaler Goldschaubergwerk der Zillertaler Goldschaubergwerk Ges. m. b. H.
Wildschönauer Erlebnisbergwerk Thierbach - Lehenlahn der Weißbacher Ges. m. b. H.
Bartholomäberg der Gemeinde Bartholomäberg
Berghauptmannschaft Klagenfurt:
Bergbaubetriebe
Eisenglimmerbergbau Waldenstein der Kärntner Montanindustrie Ges. m .b. H.
Magnesitbergbau Millstätteralpe der Veitsch - Radex AG für feuerfeste Erzeugnisse
Marmorbergbau Krastal der Lauster Steinbau Ges. m. b. H.
Schaubergwerke und andere Nutzungen von Grubenbauen
ehemaliger Blei - und Zinkerzbergbau Bleiberg - Kreuth der BBU i. L. (Schließungsstadium;
mehrere Stollenanlagen im Bleiberger Erzbergrevier sollen für andere Zwecke als dem
Gewinnen mineralischer Rohstoffe weiterverwendet werden; diesbezügliche Verfahren sind
noch im Gange)
Terra Mystica der TMB Terra Mystica Betriebsgesellschaft m. b. H. & Co. KG
Obir Tropfsteinhöhlen der Obir - Tropfensteinhöhlen Errichtungs - und Betriebs Ges. m. b. H.
Schaubergwerk Hüttenberg der Norevent Betriebsgesellschaft m. b. H.
Förolacher - Stollen der Treibacher Industrie AG (Kraftwerksstollen)
Berghauptmannschaft Leoben:
Bergbaubetriebe
Magnesitbergbau Breitenau der Veitsch Radex Aktiengesellschaft für feuerfeste
Erzeugnisse
Magnesitbergbau Oberdorf der Styromagnesit Steirische Magnesitindustrie AG
Salzbergbau Salzkammergut (Altaussee) und Fremdenbefahrung der SALINEN AUSTRIA
Ges. m. b. H.
Grafitbergbau Kaisersberg der Grafitbergbau Kaisersberg Ges. m. b. H.
• Talk - und Glimmerbergbau Kleinfeistritz der Naintsch Mineralwerke GmbH, Talkbergbau
Lassing der Naintsch Mineralwerke GmbH.
• Talkbergbau Lassing Naintsch Mineralwerke GmbH, Talkbergbau Lassing der Naintsch
Mineralwerke GmbH.
Schaubergwerke und andere Nutzungen von Grubenbauen
Heilstollen Oberzeiring der Kurbetrieb Oberzeiring Betriebsführungsges. m. b. H.
Schaustollen Arzsteinwand - Steinbauer des Fremdenverkehrsvereines Neuberg a. d. Mürz
• Silberbergbau Bromriesen der Höhlenforschungsgruppe des Österreichischen Alpenvereins,
Sektion Schladming
• Montanmuseum Fohnsdorf des Montanhistorischen Vereins für Österreich
Paradeisstollen der Gemeinde Radmer gemeinsam mit dem Tourismusverband Radmer
• Schaubergwerk Oberzeiring des Fremdenverkehrsvereins Oberzeiring
• Schau - und Erlebnisbergwerk am Steirischen Erzberg der VOEST - ALPINE Erzberg
Gesellschaft m. b. H.
Zinkwand - Vötternstolten der Höhenforschungsgruppe des Österreichischen Alpenvereins,
Sektion Schladming
• Versuchsbergwerk Vebster der VOEST - ALPINE Erzberg Gesellschaft m. b. H.
Berghauptmannschaft Salzburg:
Bergbaubetriebe
• Scheelitbergbau Mittersill der Wolfram Berg - und Hütten Ges. m. b. H.
• Gipsbergbau Moosegg - Abtenau der Erste Salzburger Gipswerks - Gesellschaft Christian
Moldan KG,
• Erzbergbau Radhausberg Ges. m. b. H. (Heilstollen)
• Kaolinbergbau
Kriechbaum - Weinzierl der KAMIG AG Nfg. KG
Salzbergbau Salzkammergut (Bad Ischl) mit Fremdenbefahrung der Salmen AUSTRIA
Gesellschaft m. b. H.
Salzbergbau Hallstatt mit Fremdenbefahrung der Salinen AUSTRIA Gesellschaft m. b. H.
Salzbergbau Hallein mit Fremdenbefahrung der Salinen AUSTRIA Gesellschaft m. b. H.
Marmorbruch Untersberg des Johann Wallinger
Schaubergwerke und andere Nutzungen von Grubenbauen
Schaubergwerk Leogang der Gemeinde Leogang
Stollenlehrpfad Altenberg/Ramingstein der Lungauer Stollengruppe
Schaubergwerk und Knappenweg Untersulzbachtal des Zukunftskollegium Nationalpark
Hohe Tauern
Montandenkmal Arthurstollen des Vereines Montandenkmal Athurstollen
Besucherstollen Schwarzwand des Tourismusverbandes Großarl
Schaubergwerk Historische Kupferzeche am Larzenbach des Vereines Historische
Kupferzeche am Larzenbach
Berghauptmannschaft Wien:
Bergbaubetriebe
Gipsbergbau Preinsfeld der Gipsbergbau Preinsfeld Ges. m. b. H. Nfg. KG.
Schaubergwerke und andere Nutzungen von Grubenbauen
Besucherbergwerk Eisenerzbergbau Grillenberg bei Payerbach der Geoschule Payerbach
Besucherbergwerk Seegrotte der Seegrotte Hinterbrühl Betriebsges. m. b. H.
Heilstollen Bernstein der Marktgemeinde Bernstein
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Bergwerke mit untertägigen Bereichen sind oft sehr ausgedehnt, so dass eine vollständige
Befahrung des gesamten Grubengebäudes kaum möglich ist. Als Beispiele hiefür werden
nachstehende Bergbaue mit folgenden Ausmaß an Grubenräumen angeführt:
Bleiberger Erzbergrevier: ca. 1.300 km;
Scheelitbergbau Mittersill: ca. 30 km;
Gipsbergbau Moosegg - Abtenau: ca. 31 km;
Salzbergbau Bad Ischl: ca. 10 km;
Salzbergbau Hallstatt: ca 23,8 km;
Salzbergbau Hallein: ca. 11 km;
Salzbergbau Altaussee: ca. 28 km;
Magnesitbergbau Breitenau: ca. 20 km;
Talkbergbau
Lassing: ehemals ca. 5 km.
Bei ausgedehnten Grubengebäuden werden daher jeweils ausgewählte Bereiche, insbesondere
solche in denen gearbeitet wird, befahren und kontrolliert.
Anzumerken ist, dass es natürlich auch Grubenbaue gibt, die nicht fahrbar sind, sei es aus
geometrischen oder sicherheitlichen Gründen; oft handelt es sich dabei um Hohlräume aus früherer
bergbaulicher Tätigkeit und ist auch die Lage und das Ausmaß von historischen Grubenbauen oft
nicht bekannt und auch nicht rekonstruierbar. Dies gilt insbesondere für Bergbaue mit
jahrhundertelanger Tradition.
Die vollständige Befahrung eines Grubengebäudes ist daher ein Ausnahmefall.
In folgenden Bergbauen wurde zuletzt eine vollständige Befahrung der fahrbaren Teile des
Grubengebäudes vorgenommen:
Berghauptmannschaft Graz:
untertägige Muschelkalksteingewinnung Aflenz: 2. 9. 1997
Schaubergwerk Arzberg: 6. 7. 1998
Berghauptmannschaft Innsbruck:
Dolomitbergbau Schwaz 25. 3. 1998
Schwazer Silberbergwerk 26. 5. 1998
Bergbau Kupferplatte 25. 5. 1998
Ölschieferbergwerk Pertisau 10. 6. 1998
Zillertaler Goldschaubergwerk 10. 6. 1998
Wildschönauer Erlebnisbergwerk 5. 6. 1998
Bartholomäberg 20. 7. 1998
Berghauptmannschaft Klagenfurt:
Eisenglimmerbergbau Waldenstein 2.2.1998
Magnesitbergbau Millstätteralpe 30.4.1998
Marmorbergbau Krastal 8.7.1998
Besucherbergwerk Terra Mystica 12.4.1998
Besucherbergwerk Obir Tropfsteinhöhlen 9. 4.1998
Schaubergwerk
Hüttenberg 16.4.1998
Förolacher - Stollen 21.11.1997
Berghauptmannschaft Leoben:
Schaubergwerk Oberzeiring 15.4.1997
Schau - und Erlebnisbergwerk am Steirischen Erzberg 6. 2.1998
Versuchsbergwerk Vebster 26. 3.1998
Berghauptmannschaft Salzburg:
Erzbergbau Radhausberg Ges. m. b. H. mit Heilstollen 21.1.1998
Kaolinbergbau Kriechbaum - Weinzierl 19.11.1997
Fremdenbefahrung Salzbergbau Bad Ischl 8. 6.1998
Fremdenbefahrung Salzbergbau Hallstatt 9. 6.1998
Fremdenbefahrung Salzbergbau Hallein 6. 4.1998
Marmorbruch Untersberg (Wallinger) 10.4.1998
Schaubergwerk Leogang 2.7.1998
Stollenlehrpfad Altenberg/Ramingstein 6.7.1998
Schaubergwerk und Knappenweg Untersulzbachtal 4.6.1998
Montandenkmal Arthurstollen 16.5.1998
Besucherstollen Schwarzwand 9.6.1997
Schaubergwerk Historische Kupferzeche am Larzenbach 16.7.1998
Berghauptmannschaft Wien:
Gipsbergbau Preinsfeld 7. 4. 1998
Besucherbergwerk Eisenerzbergbau Grillenberg 5. 6. 1998
Besucherbergwerk Seegrotte 11.12.1997
Heilstollen Bernstein 3.3.1998
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Berghauptmannschaft Graz:
untertägige Muschelkalkgewinnung Aflenz: 20. 8.1998
Schaubergwerk Arzberg: 17.9.1998
Berghauptmannschaft Innsbruck:
Bartholomäberg 20.7.1998
Berghauptmannschaft Klagenfurt:
-
Berghauptmannschaft Leoben:
Silberbergbau Bromriesen 27.10.1998
Schaubergwerk Oberzeiring 22.10.1998
Paradeisstollen 15.9.1998
Berghauptmannschaft Salzburg:
Fremdenbefahrung Salzbergbau Hallein: 9. 9.1998
Berghauptmannschaft Wien:
Gipsbergbau Preinsfeld 22.7.1998, 28 9.1998.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Berghauptmannschaft Graz:
|
Bergbaubetrieb/Jahr: |
1998 |
1997 |
1996 |
1995 |
1994 |
|
untertägige Muschelkalkgewinnung Aflenz: |
1 |
3 |
1 |
2 |
1 |
|
Schaubergwerk Arzberg: |
2 |
2 |
3 |
2 |
2 |
Berghauptmannschaft Innsbruck:
|
Bergbaubetrieb/Jahr: |
1998 |
1997 |
1996 |
1995 |
1994 |
|
Dolomitbergbau Schwaz |
1 |
4 |
4 |
5 |
3 |
|
Schwazer SiIberbergwerk |
1 |
1 |
1 |
2 |
2 |
|
Bergbau Kupferplatte |
1 |
1 |
2 |
1 |
1 |
|
Ölschieferbergwerk Pertisau |
1 |
2 |
1 |
kein Betrieb |
|
|
Zillertaler Goldschaubergwerk |
1 |
3 |
kein Betrieb |
||
|
Wildschönauer Erlebnisbergwerk |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
Bartholomäberg |
1 |
kein Betrieb |
|||
Berghauptmannschaft Klagenfurt:
|
Bergbaubetrieb/Jahr: |
1998 |
1997 |
1996 |
1995 |
1994 |
|
ehemaliger Blei - und Zinkerzbergbau Bleiberg - Kreuth |
3 |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
Eisenglimmerbergbau Waldenstein |
3 |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
Magnesitbergbau Millstätteralpe |
3 |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
Marmorbergbau Krastal |
2 |
1 |
2 |
2 |
2 |
|
Terra Mystica |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
Obir Tropfsteinhöhlen |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
Schaubergwerk Hüttenberg |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
Förolacher - Stollen |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Berghauptmannschaft Leoben:
|
Bergbaubetrieb/Jahr: |
1998 |
1997 |
1996 |
1995 |
1994 |
|
Magnesitbergbau Breitenau |
2 |
2 |
4 |
3 |
4 |
|
Magnesitbergbau Oberdorf |
3 |
3 |
2 |
3 |
3 |
|
Salzbergbau Altaussee |
2 |
2 |
2 |
1 |
2 |
|
Grafitbergbau Kaisersberg |
2 |
1 |
1 |
2 |
1 |
|
Talk - und Glimmerbergbau Kleinfeistritz |
1 |
2 |
1 |
1 |
1 |
|
Talkbergbau Lassing |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
Heilstollen Oberzeiring |
1 |
1 |
1 |
- |
1 |
|
Schaustollen Arzsteinwand |
kein Betrieb |
||||
|
Silberbergbau Bromriesen |
1 |
kein Betrieb |
|||
|
Paradeisstollen |
1 |
1 |
kein Betrieb |
||
|
Fremdenbefahrung Salzbergwerk Altaussee |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
Schaubergwerk Oberzeiring |
1 |
1 |
1 |
- |
1 |
|
Schau - und Erlebnisbergwerk am Steirischen Erzberg |
1 |
1 |
- |
- |
- |
|
Zinkwand -Vötternstollen |
kein Betrieb |
||||
|
Versuchsbergwerk Vebster |
1 |
1 |
kein Betrieb |
- |
|
Berghauptmannschaft Salzburg:
|
Bergbaubetrieb/Jahr: |
1998 |
1997 |
1996 |
1995 |
1994 |
|
Scheelitbergbau Mittersill |
1 |
2 |
2 |
2 |
kein Betrieb |
|
Gipsbergbau Moosegg - Abtenau |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
|
Erzbergbau Radhausberg Ges. m. b. H. mit Heilstollen |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
Kaolinbergbau Kriechbaum - Weinzierl |
- |
1 |
2 |
- |
1 |
|
Salzbergbau Bad Ischl mit Fremdenbefahrung |
2 |
2 |
2 |
1 |
2 |
|
Salzbergbau Hallstatt mit Fremdenbefahrung |
2 |
2 |
1 |
1 |
2 |
|
Salzbergbau Hallein mit Fremdenbefahrung |
3 |
1 |
1 |
3 |
2 |
|
Marmorbruch Untersberg (Wallinger) |
1 |
1 |
Kein Untertagbetrieb |
||
|
Schaubergwerk Leogang |
1 |
2 |
1 |
1 |
1 |
|
Stollenlehrpfad Altenberg/Ramingstein |
1 |
1 |
1 |
- |
1 |
|
Schaubergwerk und Knappenweg Untersulzbachtal |
1 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
Montandenkmal Arthurstollen |
1 |
1 |
1 |
1 |
- |
|
Besucherstollen Schwarzwand |
- |
1 |
1 |
- |
- |
|
Schaubergwerk Historische Kupferzeche am Larzenbach |
1 |
1 |
1 |
- |
- |
Berghauptmannschaft Wien:
|
Bergbaubetrieb/Jahr: |
1998 |
1997 |
1996 |
1995 |
1994 |
|
Gipsbergbau Preinsfeld |
4 |
4 |
7 |
2 |
2 |
|
Besucherbergwerk Eisenerzbergbau Grillenberg |
1 |
- |
- |
l |
- |
|
Besucherbergwerk Seegrotte Hinterbrühl |
- |
1 |
1 |
- |
- |
|
Heilstollen Bernstein |
1 |
kein Betrieb |
|||
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Gemäß § 201 des Berggesetzes 1975 hat unter anderem der Betriebsleiter über Verlangen von
Organen der Berghauptmannschaft dieser bei Besichtigungen des Bergbaugeländes zu begleiten
Zu Besichtigungen im Sinne des § 199 des Berggesetzes 1975 sind gemäß dessen Abs. 1
Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat, Befahrungsmänner) beizuziehen. Durch eine Anmeldung kann
sichergestellt werden, dass eine Verständigung des Arbeitnehmervertreters zeitgerecht erfolgen
kann und der Betriebsleiter von seiner Pflicht informiert ist. Auch ist dadurch gewährleistet, dass
die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen für eine untertägige Befahrung getroffen
werden können und eine sofortige Erörterung des Befahrungsergebnisses mit den verantwortlichen
Personen möglich ist. Für eine allfällig nötige Anordnung von Maßnahmen ist ohnedies die
Wahrung des
Parteiengehörs erforderlich. Sollte durch die Vorankündigung vorab
die Behebung
von Mängeln im Betrieb bewirkt worden sein, ist dies ein erwünschter Effekt. Manche
Besucherbergwerke sind nicht ständig geöffnet und können von den Besuchern nur nach
Voranmeldung befahren werden. Daher ist es zweckmäßig, dass sich auch die
Berghauptmannschaft anmeldet, um nicht vor verschlossenen Anlagen zu stehen.
Zu bemerken bleibt, daß auch unangemeldete Kontrollbefahrungen vorgenommen werden.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Grundsätzlich ist zum Talkbergbau Lassing anzumerken, dass die Gewinnung der Naintsch
Mineralwerke Gesellschaft m. b. H. innerhalb verliehener Grubenfelder erfolgte also aufrechte
Bergwerksberechtigungen vorliegen. Die vorgenannte Bergbauberechtigte hat jährlich
Hauptbetriebspläne zur Genehmigung an die Berghauptmannschaft Leoben vorgelegt. Der letzte
Hauptbetriebsplan für den Talkbergbau Lassing wurde mit Bescheid der Berghauptmannschaft
Leoben vom 30. März 1998, GZ 53.009/3/98, genehmigt. Hinsichtlich des
Genehmigungsumfanges ist anzumerken, dass nicht alle Abbautätigkeiten von diesem
Hauptbetriebsplan erfaßt sind. Dass Abbautätigkeiten ohne Vorhandensein von
Bergbauberechtigungen oder Vorliegen von anderen allfällig erforderlichen Genehmigungen oder
Bewilligungen erfolgen oder erfolgen können, kann ich im Einzelfall nicht ausschließen.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Genehmigungsgegenstand in einem
Hauptbetriebsplanverfahren die in groben Zügen darzustellende Gewinnungstätigkeit ist. Die
durch diese Tätigkeit herbeigeführten Veränderungen in der Erdkruste - also etwa der geschaffene
Abbauhohlraum - ist nicht Genehmigungsgegenstand. Das Verfahren ist nicht anlagenbezogen, da
keine Anlage errichtet oder betrieben wird, sondern Tätigkeiten in der Erdkruste - die als Gebilde
der Natur keiner Bewilligung bedarf - durchgeführt werden.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Eine Gewähr für das rechtskonforme Verhalten von Bergbauberechtigten können weder ich noch
die mir unterstehenden Bergbehörden abgeben. Abweichungen zwischen den tatsächlichen Sein
und dem rechtlichen Sollen gehören zur gesellschaftlichen Realität; auch bei optimaler Funktion
der Behörden
werden sich derartige Abweichungen nicht verhindern lassen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Anwendung des zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes vorgesehenen gesetzlichen
Instrumentariums (§§ 202 und 215 des Berggesetzes 1975) durch die Berghauptmannschaften ist
ausreichend, um die Nichtbeachtung bergrechtlicher Vorschriften zu sanktionieren. Verhindern
kann man dadurch die Nichtbeachtung von Vorschriften natürlich nicht.
Antwort zu den Punkten 9, 10 und 11 der Anfrage:
Hinsichtlich des Genehmigungsumfanges ist anzumerken, dass nicht alle Abbautätigkeiten vom
Hauptbetriebsplan erfaßt sind. Ohne Vorliegen eines genehmigten Hauptbetriebsplanes
durchgeführte Arbeiten werden durch eine allfällige spätere Genehmigung des Hauptbetriebsplanes
nicht saniert. Eine nachträgliche Genehmigung bereits vollzogener Bergbautätigkeiten durch
Hauptbetriebsplan ist nicht möglich.
Eine umfassende Reform des Bergrechtes und der Bergbehörden ist vorgesehen.
Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:
Das Berggesetz 1975 verbietet keine Personalunion zwischen verantwortlichem Markscheider und
Betriebsleiter. Tatsächlich gibt es in wenigen Fällen eine derartige Personalunion, vor allem in
kleinen Betrieben.
In dem System der Verantwortung im Bergbaubetrieb, an welchem Betriebsleiter, Betriebsleiter -
Stellvertreter, Betriebsaufseher, verantwortlicher Markscheider, Sicherheitsbeauftragter,
Sicherheitsvertrauensperson, Befahrungsmänner etc. mitwirken, kommt die zentrale
Sicherheitsfunktion dem Betriebsleiter zu; in zweiter Linie ist der Sicherheitsbeauftragte zu
nennen.
Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:
Bergbauberechtigte haben für jeden Bergbaubetrieb unter Aufsicht eines verantwortlichen
Markscheiders ein Bergbaukartenwerk anzufertigen und nachtragen zu lassen. Das
Bergbaukartenwerk hat geometrisch richtig, vollständig und deutlich, besonders die
Bergbauanlagen und die in Bergbaugebieten gelegenen Teile der Tagesoberfläche darzustellen.
Der Inhalt sowie Ausführung des Bergbaukartenwerkes ist in der Verordnung des Bundesministers
für wirtschaftliche Angelegenheiten über Vermessungen beim Bergbau, das Bergbaukartenwerk
und die Erfassung von Bodenbewegungen (Markscheideverordnung) festgelegt. Die Führung des
Bergbaukartenwerkes wird seitens der zuständigen Berghauptmannschaften überprüft.
Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass die Berghauptmannschaften allein im Hinblick auf die
vorgesehenen Nachtragefristen (Markscheideverordnung) nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren
können, dass das Bergbaukartenwerk den rechtlichen Vorgaben entspricht, da eine derartige
lückenlose und regelmäßige Überprüfung bzw. Nachmessung bei allen Betrieben durch die
Berghauptmannschaften nicht durchführbar ist.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Eine grundlegende Reform des Bergrechtes und der Bergbehörden ist vorgesehen.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Die Gefahren, die mit bergbaulichen Tätigkeiten verbunden sind, sind naturgegeben äußerst groß,
da es sich um ein komplexes Natur - Mensch - Maschine - System handelt. Da als mögliche
Schadensschwere regelmäßig tödliche oder schwere Verletzungen angenommen werden müssen,
wird - bei einem Verständnis von Risiko als Produkt von Schadensschwere und
Eintrittswahrscheinlichkeit - davon ausgegangen, daß Bergbau immer als Hochrisikotätigkeit
einzustufen ist. Da eine Reihe von Gefahren im Bergbau nicht beseitigt werden können, kommen
Sicherheitsvorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen zur Beherrschung dieser Gefahren schon seit
jeher eine erhebliche Bedeutung zu; ein gut geführtes Kartenwerk ist gewiss ein geeignetes
Hilfsmittel zur Gefahrenbeherrschung.
Eine Garantie, dass sich Gefahren nicht realisieren, also keine Schäden eintreten, oder dass
Gefahren nicht zu
Gefährdungen werden, bei denen der Schadenseintritt nur vom Zufall
abhängt,
kann niemand - so auch ich nicht - geben. Wohl kann ich aber feststellen, daß nach menschlichem
Ermessen Schadenseintritte oder Gefährdungen nicht zu erwarten sind.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Bei der Berghauptmannschaft Leoben liegen die Lagerungskarte und die den Hauptbetriebsplänen
beiliegenden Grubenkarten und Detailpläne auf.
Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:
Im Rahmen der Genehmigung von Betriebsplänen sind der Bergbehörde auch entsprechende
Pläne vorzulegen. Bei den Berghauptmannschaften liegt dementsprechend ein Kartenwerk auf.
Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:
Nein. Die Anwendung der Gesetze bedarf keiner Weisung durch mich. Zu bemerken bleibt, daß
die Oberste Bergbehörde mit Erlaß vom 6. August 1998 die Berghauptmannschaften zur
Berichterstattung hinsichtlich der Sicherheit im untertägigen Bergbau angewiesen hat.
Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:
Dipl. - Ing. Emmerich Schuscha.
Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:
Die Bestellung von Prok. Dipl. - Ing. Hermann Schmidt zum verantwortlichen Markscheider wurde
mit Schreiben der Bergbauberechtigten vom 1.3.1976 bekanntgegeben; bis zur Bestellung von
Dipl. - Ing. Emmerich Schiuscha nach dem Grubenunglück vom 17. Juli 1998 war Dipl. - Ing.
Hermann Schmidt
verantwortlicher Markscheider.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:
Auf Grund der sich wandelnden Bergrechtslage hat sich hinsichtlich der Bestellung von
Betriebsleitern, Betriebsleiter - Stellvertretern, Betriebsaufsehern und verantwortlichen
Markscheidern ein überaus undurchschaubares und praktisch kaum und nur mit hohen
bürokratischen Aufwänden administrierbares System von verschiedenen Vormerkungen und
verschiedenen Anerkennungen entwickelt. Eine Neuordnung des Systems der verantwortlichen
Personen ist dringend erforderlich und sind dem Parlament bezügliche Vorschläge bereits
zugeleitet.
Bezogen auf den Talkbergbau Lassing wurde Prok. Dipl. - Ing. Hermann Schmidt auf Grund der
Übergangsbestimmungen des Berggesetzes 1975 vorgemerkt; nach dessen Abberufung wurde die
Bestellung von Dipl. - Ing. Emmerich Schuscha zum verantwortlichen Markscheider mit Bescheid
der Berghauptmannschaft Leoben vom 2. Oktober 1998 anerkannt.
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
Im Falle von Ablehnungen war die Bestellung einer anderen Person für die betreffende Funktion
zu veranlassen.
Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:
Die gesetzeskonforme Besetzung ist für jene Markscheider, deren Bestellung anerkannt bzw.
vorgemerkt wurde, als gegeben anzusehen. Bei jenen Markscheidern, deren Bestellung seitens der
Betriebe zwar erfolgte, deren Anerkennungsverfahren oder Vormerkverfahren aber noch nicht
abgeschlossen ist, steht der Nachweis der gesetzeskonforme Besetzung formalrechtlich erst mit
Abschluss des Anerkennungsverfahrens bzw. Vormerkverfahrens fest; dementsprechend kann ich
keine derartige Garantie abgeben, da Verfahrensergebnissen nicht vorgegriffen werden kann.
Die behauptete
Unvereinbarkeit besteht nach den bergrechtlichen Vorschriften nicht.
Antwort zu Punkt 27 der Anfrage:
Mit Hinblick auf die Beantwortung der Fragen 24, 25 und 26 kann ich die von den
Bergbauberechtigten oder diesen gleichzuhaltenden Personen bestellten verantwortlichen
Markscheider wie folgt darstellen:
Berghauptmannschaft Graz:
Bergbaubetrieb Markscheider
Muschelkalkgewinnung Aflenz: Dipl. - Ing. Friedrich Kremser
Schaubergwerk Arzberg: Dipl. - Ing. Emmerich Schuscha
Berghauptmannschaft Innsbruck:
Bergbaubetrieb Markscheider
Dolomitbergbau Schwaz Dipl. - Ing. Ludescher
Schwazer Silberbergwerk *
Bergbau Kupferplatte *
Ölschieferbergwerk Pertisau *
Zillertaler Goldschaubergwerk *
Wildschönauer Erlebnisbergwerk *
Bartholomäberg *
Berghauptmannschaft Klagenfurt:
Bergbaubetrieb Markscheider
ehemaliger Blei - und Zinkerzbergbau Bleiberg-Kreuth Hutmann Günther Tschachler
Eisenglimmerbergbau Waldenstein Dipl. - Ing. Ferdinand Prugger
Magnesitbergbau Millstätteralpe Dipl. -Ing. Karl Heinz Krisch
Marmorbergbau Krastal Ing. Rudolf Linder
Terra Mystica *
Obir Tropfsteinhöhlen *
Schaubergwerk Hüttenberg *
Förolacher -
Stollen *
Berghauptmannschaft Leoben:
Bergbaubetrieb Markscheider
Magnesitbergbau Breitenau Dipl. - Ing. Karl Heinz Krisch
Magnesitbergbau Oberdorf Dipl. - Ing. Alfred Bacher
Salzbergbau Altaussee Dipl. - Ing. Johann Friedl
Grafitbergbau Kaisersberg Dipl. - Ing. Erich Zechmann
Talk - und Glimmerbergbau Kleinfeistritz Dipl. - Ing. Franz Friesenbichler
Talkbergbau Lassing Dipl. - Ing. Emmerich Schuscha
Heilstollen Oberzeiring *
Schaustollen Arzsteinwand *
Silberbergbau Bromriesen *
Montanmuseum Fohnsdorf *
Paradeisstollen *
Schaubergwerk Salzbergwerk Altaussee DipI. - Ing. Johann Friedl
Schaubergwerk Oberzeiring *
Schau - und Erlebnisbergwerk am Steirischen Erzberg Dipl. - Ing. Peter Polak
Zinkwand -Vötternstollen *
Versuchsbergwerk Vebster Dipl. - Ing. Peter Polak
Berghauptmannschaft Salzburg:
Bergbaubetrieb Markscheider
Scheelitbergbau Mittersill Hansjörg Zoller
Gipsbergbau Moosegg - Abtenau Univ. - Prof. Dipl. - Ing. Dr. Czubik
Erzbergbau Radhausberg Ges. m. b. H. mit Heilstollen Dipl. - Ing. Günther Fleischmann
Kaolinbergbau Kriechbaum - Weinzierl Dipl. - Ing. Johann Friedl
Salzbergbau Bad Ischl mit Fremdenbefahrung Dipl. - Ing. Johann Friedl
Salzbergbau Hallstatt mit Fremdenbefahrung Dipl. - Ing. Johann Friedl
Salzbergbau Hallein mit Fremdenbefahrung Dipl. - Ing. Johann Friedl
Marmorbruch Untersberg (Wallinger) Dipl. - Ing. Dr. Gerold Jäger
Schaubergwerk Leogang Dipl. - Ing. Johann Friedl
Stollenlehrpfad Altenberg/Ramingstein *
Schaubergwerk und
Knappenweg Untersulzbachtal Hansjörg
Zoller
Montandenkmal Arthurstollen *
Besucherstollen Schwarzwand *
Schaubergwerk Historische Kupferzeche am Larzenbach *
Berghauptmannschaft Wien:
Bergbaubetrieb Markscheider
Gipsbergbau Preinsfeld Dipl. - Ing. Dr. Helmut Hannak
Besucherbergwerk Eisenerzbergbau Grillenberg *
Besucherbergwerk Seegrotte *
Heilstollen Bernstein der Marktgemeinde Bernstein *
*) Anzumerken ist, dass bei Schaubergwerken und anderen Nutzungen von
Grubenbauen zu anderen Zwecken als dem Gewinnen, keine Bergbauberechtigten,
sondern lediglich diesen gleichzuhaltende Personen nur zur sinngemäßen
Anwendung von Teilen von bergrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sind.
Hinsichtlich des Kartenwerkes von derartigen Schaubergwerken etc. wurden erst
mit der Markscheideverordnung eindeutige Bestimmungen geschaffen, wobei
jedoch Übergangsfristen bis 1. Juli 1999 vorgesehen sind. Mangels Abbautätigkeit
in Schaubergwerken erfahrt das Grubengebäude keine planmäßigen Veränderungen
und erscheinen die Übergangsfristen daher als ausreichend und wird das
erforderliche Kartenwerk von einem verantwortlichen Markscheider zu führen sein.
An einer Behebung der Vollzugsdefizite wird zu arbeiten sein, eine umfassende
Reform des Bergrechtes und der Bergbehörden ist vorgesehen.