4658/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helmut Kukacka und Kollegen haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend neue Erkenntnisse durch ein Sachverstän -

digen - Gutachten im Mordfall Elfriede Hochgatter, gerichtet und folgende Fragen ge -

stellt:

 

“1. Ist Ihnen der Inhalt dieses in den Artikeln der “Neuen Kronen Zeitung” vom

      26/27. Juli1998 zitierten jüngsten Gutachtens zum Mordfall Elfriede Hochgat -

      ter bekannt?

 

2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden seitens Ihres Ressorts aufgrund dieser

    neuen Erkenntnisse bisher gesetzt, bzw. welche Maßnahmen beabsichtigen

    Sie in naher Zukunft zu setzen?

 

3. Teilen Sie die Ansicht der Linzer Kriminalpolizei, daß aufgrund der Erkenntnis -

    se des neuen Gutachtens die Interpol-Fahndung intensiviert werden und ne -

    ben Tibor Foco auch die damalige Kronzeugin (Regina Ungar) auf die Ankla -

    gebank kommen muß?

 

4. Wenn nein, warum nicht?”

 

 

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Die Staatsanwaltschaft Linz hat dem Bundesministerium für Justiz über das Einlan -

gen und die wesentlichen Ergebnisse des in der schriftlichen Anfrage angesproche -

nen Sachverständigengutachtens berichtet.

Zu 2:

Auf Grund eines Antrags der Staatsanwaltschaft Linz hat das Landesgericht Linz ei -

ne ergänzende Untersuchung in Auftrag gegeben. Weitere Anträge sind im Hinblick

auf die Amtswegigkeit der anhängigen gerichtlichen Voruntersuchung nicht erforder -

lich.

 

Zu 3 und 4:

Auf Grund eines Haftbefehls des Landesgerichtes Linz wird nach Tibor Foco welt -

weit gefahndet. Die konkrete Durchführung der Fahndungsmaßnahmen obliegt den

Sicherheitsbehörden.

 

In dem ursprünglich gegen Tibor Foco, Regina Ungar und einen weiteren, inzwi -

schen nach Wiederaufnahme rechtskräftig freigesprochenen Angeklagten geführten

Verfahren wurde Regina Ungar mit der Begründung freigesprochen, sie habe in ent -

schuldigendem Notstand gehandelt. Ihre Verantwortung in der im Jahre 1987 durch -

geführten Hauptverhandlung, insbesondere sich am Tatort befunden zu haben,

steht nicht im Widerspruch mit dem nunmehr vorliegenden Sachverständigengut -

achten. Dieses stellt daher keine tragfähige Basis für einen Wiederaufnahmsantrag

der Staatsanwaltschaft zum Nachteil von Regina Ungar dar.

 

Im Zusammenhang mit ihrer in der Strafsache gegen Tibor Foco zuletzt geänderten

Zeugenaussage ist gegen die Genannte ein Strafverfahren wegen des Verdachts

der falschen Zeugenaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB anhängig.