466/AB

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 440/J-NR/96

betreffend die Tätigkeit von Prof. Dr. Hubert Pirker im Landes-

schulrat für Kärnten, die die Abgeordneten Anton Leikam und

GenossInnen am 19. April 1996 an mich richteten, wird wie folgt

beantwortet:

 

 

1. Seit wann ist Prof. Dr. Hubert Pirker dem Landesschulrat für

Kärnten zur Dienstleistung zugeteilt?

 

Antwort:

Seit 1. September 1993.

 

 

2. Welche konkreten Aufgaben wurden Prof. Dr. Hubert Pirker im

Landesschulrat zur Bearbeitung vom Zeitpunkt der Dienst-

zuteilung zum Landesschulrat bis zu seinem Ausscheiden aus

dem Nationalrat zugeteilt?

 

Antwort:

Koordination der Lehreraus- und Weiterbildung in Hinblick auf

die EU-Integration und die damit eröffneten Möglichkeiten für

die berufsbegleitende Weiterbildung der Lehrer.

 

3 . Welche konkreten Aufgaben wurden Prof. Dr. Hubert Pirker im

Landesschulrat nach seinem Ausscheiden aus dem Nationalrat

bis zum heutigen Tage zugeteilt?

 

4 . Warum wurde Prof. Dr. Pirker nach seinem Ausscheiden aus dem

österreichischen Nationalrat nicht auf seinem Arbeitsplatz

in der PÄDAK Klagenfurt weiterbeschäftigt?

 

Antwort :

Prof. Dr. Hubert Pirker hat bereits bisher die Aufgaben der

europaweiten Koordination in Fragen der Lehreraus- und Fortbil-

dung erfolgreich wahrgenommen und ist daher beim Aufbau einer

Informationsschiene im Landesschulrat für Kärnten für die Aus-

und Weiterbildungsprogramme, die sich Schülern und Studenten,

aber auch den Lehrern im Rahmen der EU-Integration bieten,

zuständig. Der Landesschulrat für Kärnten bietet dadurch eine

entsprechende Anlaufstelle für diese europaweiten Möglichkeiten

und der damit verbundenen bildungspolitischen Integration

Österreichs in die Europäische Union.

 

 

5. Ist es richtig, daß an der PÄDAK Klagenfurt viele Überstun-

den geleistet werden müssen?

Wenn ja, wieviele?

 

Antwort :

Im laufenden Semester werden an der Pädagogischen Akademie des

Bundes in Kärnten im Durchschnitt 119 Stunden an Mehrdienst-

leistungen verrechnet.

 

 

6. Wie viele Pressekonferenzen, und zu welchen Themen, hat

Prof. Dr. Pirker während seiner Dienstzeit in seiner Eigen-

schaft als Beamter des Landesschulrates durchgeführt?

 

Welchen Inhalt hatten die von Prof. Dr. Pirker gegebenen

Pressekonferenzen?

 

Antwort:

In seiner Eigenschaft als Mitarbeiter des Landesschulrates für

Kärnten hat Prof. Dr. Hubert Pirker keine Pressekonferenzen

durchgeführt. -

 

 

7. Welche gesetzliche Regelung gestattet Prof. Dr. Pirker

Pressekonferenzen während der Dienstzeit für den ÖAAB

auszurichten?

 

Antwort:

Für Pressekonferenzen, die Prof. Dr. Hubert Pirker in seiner

ehrenamtlichen Tätigkeit als Obmann des Österreichischen

Arbeiter- und Angestelltenbundes in Kärnten ausgerichtet hat,

wurde die dafür erforderliche allfällige Dienstzeit immer im

Wege des Zeitausgleiches eingebracht.

 

 

8. Wie viele Tage war Prof. Dr. Pirker von Dezember 1994 bis

zum heutigen Tage in seiner Dienststelle im Landesschulrat

für Kärnten anwesend?

 

Antwort:

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil beim Landes-

schulrat für Kärnten für die Mitarbeiter keine Zeitkonten

geführt werden.

 

 

9. Wie viele Dienstreisen hat Prof. Dr. Pirker in der Zeit von

Dezember 1994 bis zum heutigen Tage für seinen Arbeitgeber

unternommen, beziehungsweise wann, wohin und aus welchem

Anlaß wurden die Dienstreisen unternommen?

 

Antwort:

Von Dezember 1994 bis April 1996 wurden 12 Dienstreisen unter-

nommen. 9 nach Wien und je eine nach Berlin, Barcelona und

Brüssel. Anlaß waren Informationsaustausch und Koordinations-

tätigkeit im Rahmen der Tätigkeitsfelder von Prof. Dr. Pirker

beim Landesschulrat für Kärnten.

 

 

10. Steht, beziehungsweise stehen Prof. Dr. Pirker für seine

Tätigkeit im Landesschulrat für Kärnten auch Mitarbeiter

zur Verfügung? Wenn ja, wie viele Mitarbeiter?

 

Antwort:

Prof. Dr. Hubert Pirker verrichtet seine Tätigkeit im Landes-

schulrat für Kärnten als Mitarbeiter im Büro des Amtsführenden

Präsidenten.

 

 

11. Wer hat Prof. Dr. Pirker zum EU-Beauftragten des Landes-

schulrates bestellt?

 

12. Erfolgte die Bestellung mittels eines Bescheides?

Wenn ja, wer unterzeichnete diesen Bescheid?

 

Antwort:

EU-Beauftragter ist eine Tätigkeitsbeschreibung. Die Dienst-

zuteilung zum Landesschulrat für Kärnten erfolgte mit Bescheid

vom 29. Juli 1993, GZ 132.205/49-III/16/93 unterzeichnet von

Dr. Hofbauer im Auftrag des damaligen Bundesministers für

Unterricht und Kunst, Dr. Rudolf Scholten.

 

13. Gibt es auch in den Landesschulräten anderer Bundesländer

EU-Beauftragte? Wenn ja, in welchen Landesschulräten, und

welche Beamte nehmen diese Aufgaben wahr?

 

Antwort:

Diese Frage kann vom Bundesministerium für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten nicht beantwortet werden, da darüber

keine Aufzeichnungen geführt werden.

 

14. In welcher Gehaltsklasse ist die Arbeitsleistung von

Prof. Dr. Pirker eingestuft, beziehungsweise fallen auch

Nebengebühren für seine Tätigkeit an?

Wenn ja, welche? und in welcher Höhe?

 

Antwort:

Die Arbeitsleistung von Prof. Dr. Hubert Pirker wird entspre-

chend seiner Ernennung als Professor in das Gehaltsschema der

Pädagogischen Akademien eingeordnet. Es gibt keine Nebengebüh-

ren.

 

15. Wer ist der unmittelbare Vorgesetzte von Prof. Dr. Pirker

im Landesschulrat?

 

16. Wer erteilt Prof. Dr. Pirker die konkreten Aufträge für

seine Tätigkeit?

 

Antwort:

Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Kärnten,

Dkfm. Dr. Hartmann Glantschnig.