466/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 440/J-NR/96
betreffend die Tätigkeit von Prof. Dr. Hubert Pirker im Landes-
schulrat für Kärnten, die die Abgeordneten Anton Leikam und
GenossInnen am 19. April 1996 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
1. Seit wann ist Prof. Dr. Hubert Pirker dem Landesschulrat für
Kärnten zur Dienstleistung zugeteilt?
Antwort:
Seit 1. September 1993.
2. Welche konkreten Aufgaben wurden Prof. Dr. Hubert Pirker im
Landesschulrat zur Bearbeitung vom Zeitpunkt der Dienst-
zuteilung zum Landesschulrat bis zu seinem Ausscheiden aus
dem Nationalrat zugeteilt?
Antwort:
Koordination der Lehreraus- und Weiterbildung in Hinblick auf
die EU-Integration und die damit eröffneten Möglichkeiten für
die berufsbegleitende Weiterbildung der Lehrer.
3 . Welche konkreten Aufgaben wurden Prof. Dr. Hubert Pirker im
Landesschulrat nach seinem Ausscheiden aus dem Nationalrat
bis zum heutigen Tage zugeteilt?
4 . Warum wurde Prof. Dr. Pirker nach seinem Ausscheiden aus dem
österreichischen Nationalrat nicht auf seinem Arbeitsplatz
in der PÄDAK Klagenfurt weiterbeschäftigt?
Antwort :
Prof. Dr. Hubert Pirker hat bereits bisher die Aufgaben der
europaweiten Koordination in Fragen der Lehreraus- und Fortbil-
dung erfolgreich wahrgenommen und ist daher beim Aufbau einer
Informationsschiene im Landesschulrat für Kärnten für die Aus-
und Weiterbildungsprogramme, die sich Schülern und Studenten,
aber auch den Lehrern im Rahmen der EU-Integration bieten,
zuständig. Der Landesschulrat für Kärnten bietet dadurch eine
entsprechende Anlaufstelle für diese europaweiten Möglichkeiten
und der damit verbundenen bildungspolitischen Integration
Österreichs in die Europäische Union.
5. Ist es richtig, daß an der PÄDAK Klagenfurt viele Überstun-
den geleistet werden müssen?
Wenn ja, wieviele?
Antwort :
Im laufenden Semester werden an der Pädagogischen Akademie des
Bundes in Kärnten im Durchschnitt 119 Stunden an Mehrdienst-
leistungen verrechnet.
6. Wie viele Pressekonferenzen, und zu welchen Themen, hat
Prof. Dr. Pirker während seiner Dienstzeit in seiner Eigen-
schaft als Beamter des Landesschulrates durchgeführt?
Welchen Inhalt hatten die von Prof. Dr. Pirker gegebenen
Pressekonferenzen?
Antwort:
In seiner Eigenschaft als Mitarbeiter des Landesschulrates für
Kärnten hat Prof. Dr. Hubert Pirker keine Pressekonferenzen
durchgeführt. -
7. Welche gesetzliche Regelung gestattet Prof. Dr. Pirker
Pressekonferenzen während der Dienstzeit für den ÖAAB
auszurichten?
Antwort:
Für Pressekonferenzen, die Prof. Dr. Hubert Pirker in seiner
ehrenamtlichen Tätigkeit als Obmann des Österreichischen
Arbeiter- und Angestelltenbundes in Kärnten ausgerichtet hat,
wurde die dafür erforderliche allfällige Dienstzeit immer im
Wege des Zeitausgleiches eingebracht.
8. Wie viele Tage war Prof. Dr. Pirker von Dezember 1994 bis
zum heutigen Tage in seiner Dienststelle im Landesschulrat
für Kärnten anwesend?
Antwort:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil beim Landes-
schulrat für Kärnten für die Mitarbeiter keine Zeitkonten
geführt werden.
9. Wie viele Dienstreisen hat Prof. Dr. Pirker in der Zeit von
Dezember 1994 bis zum heutigen Tage für seinen Arbeitgeber
unternommen, beziehungsweise wann, wohin und aus welchem
Anlaß wurden die Dienstreisen unternommen?
Antwort:
Von Dezember 1994 bis April 1996 wurden 12 Dienstreisen unter-
nommen. 9 nach Wien und je eine nach Berlin, Barcelona und
Brüssel. Anlaß waren Informationsaustausch und Koordinations-
tätigkeit im Rahmen der Tätigkeitsfelder von Prof. Dr. Pirker
beim Landesschulrat für Kärnten.
10. Steht, beziehungsweise stehen Prof. Dr. Pirker für seine
Tätigkeit im Landesschulrat für Kärnten auch Mitarbeiter
zur Verfügung? Wenn ja, wie viele Mitarbeiter?
Antwort:
Prof. Dr. Hubert Pirker verrichtet seine Tätigkeit im Landes-
schulrat für Kärnten als Mitarbeiter im Büro des Amtsführenden
Präsidenten.
11. Wer hat Prof. Dr. Pirker zum EU-Beauftragten des Landes-
schulrates bestellt?
12. Erfolgte die Bestellung mittels eines Bescheides?
Wenn ja, wer unterzeichnete diesen Bescheid?
Antwort:
EU-Beauftragter ist eine Tätigkeitsbeschreibung. Die Dienst-
zuteilung zum Landesschulrat für Kärnten erfolgte mit Bescheid
vom 29. Juli 1993, GZ 132.205/49-III/16/93 unterzeichnet von
Dr. Hofbauer im Auftrag des damaligen Bundesministers für
Unterricht und Kunst, Dr. Rudolf Scholten.
13. Gibt es auch in den Landesschulräten anderer Bundesländer
EU-Beauftragte? Wenn ja, in welchen Landesschulräten, und
welche Beamte nehmen diese Aufgaben wahr?
Antwort:
Diese Frage kann vom Bundesministerium für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten nicht beantwortet werden, da darüber
keine Aufzeichnungen geführt werden.
14. In welcher Gehaltsklasse ist die Arbeitsleistung von
Prof. Dr. Pirker eingestuft, beziehungsweise fallen auch
Nebengebühren für seine Tätigkeit an?
Wenn ja, welche? und in welcher Höhe?
Antwort:
Die Arbeitsleistung von Prof. Dr. Hubert Pirker wird entspre-
chend seiner Ernennung als Professor in das Gehaltsschema der
Pädagogischen Akademien eingeordnet. Es gibt keine Nebengebüh-
ren.
15. Wer ist der unmittelbare Vorgesetzte von Prof. Dr. Pirker
im Landesschulrat?
16. Wer erteilt Prof. Dr. Pirker die konkreten Aufträge für
seine Tätigkeit?
Antwort:
Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Kärnten,
Dkfm. Dr. Hartmann Glantschnig.