4667/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben am 8. Oktober 1998

unter der Zahl 5002/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend des "Ermittlungs -

standes der Sicherheitsbehörden im Fall Lassing" gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

"1.  Wann haben Organe der Gendarmerie bzw. anderer Kräfte des Bundesministeri -

       ums für Inneres erstmals Hinweise auf illegalen Abbau in Lassing erhalten?

2.    Wann wurden das Wirtschaftsministerium bzw. dessen nachgeordnete Dienst -

       stellen von dem Verdacht informiert?

3.    Trifft es zu, dass zunächst aus "kriminaltaktischen" Gründen davon abgesehen

       wurde, diese Informationen an die Bergbehörden weiterzuleiten, weil die ermit -

       telnden Beamten von einer Mitwisserschaft bzw. Mittäterschaft von Beamten der

       Bergbehörde ausgegangen sind?

4.    Wenn nein, welche anderen Motive waren dafür ausschlaggebend, die Ermitt -

        lungsergebnisse nicht an das Wirtschaftsressort weiterzuleiten?

5.     Trifft es zu, dass den ermittelnden Beamten seitens der Bergwerksleitung zu -

        nächst Pläne ausgehändigt worden sind, auf denen die illegalen Abbaubereiche

        nicht verzeichnet waren?

6.     Gehen Sie davon aus, dass die in der Nacht vom 23. auf 24. Juli 1998 kopierten

        Planunterlagen der Berghauptmannschaft bekannt waren?

7.     Wenn nein, wie kann es sein, dass derart entscheidende Planunterlagen der Ein -

        satzleitung der Rettungsarbeiten nicht bekannt waren?

8.     Wenn ja, welche Erklärungen haben Sie dafür, dass laut Angaben der Bergbe -

        hörden diesen erst am 15. September 1998 vom Schwarzabbau erfahren haben?

9.     Trifft es zu, dass im Bericht der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit die

        Auffassung vertreten wird, dass die zehn später Verschütteten "nur mehr zur Si -

        cherung des Renèeschachtes im Bergwerk eingesetzt" waren?

10.   Landeshauptfrau Klasnic wird in der Kleinen Zeitung vom 19.7.1998 dahinge -

        hend zitiert, dass sie dem Berghauptmann Wedrac vorwarf, den Spezialbohrer,

        der aus Deutschland angefordert worden sei, um zu Hainzl vorzudringen, in Pas -

        sau gestoppt zu haben, "weil es eh keinen Sinn mehr hat". Trifft dieser Vorwurf

        zu, dass seitens der Betriebsleitung und/oder der Berghauptmannschaft die Auf -

        forderung an die Gendarmerie ergangen ist, das angeforderte Bohrgerät an der

        Grenze bei Passau zu stoppen.

11.   Welche Berichte und Informationen sind von Dienststellen Ihres Ressortberei -

        ches seit dem Unglück erstellt worden und was ist der wesentliche Inhalt dieser

        Informationen?

12. Trifft der Vorwurf von Bundesminister Farnleitner zu, wonach Bedienstete der

      Kriminalpolizei die Bergungsarbeiten behindert haben?

13. Was war der Grund dafür, dass die Pläne der Werksleitung in der Nacht vom 23.

      zum 24. Juli 1998 kopiert wurden?

14. War diese Vorgangsweise mit der Einsatzleitung abgesprochen?

15. Wenn ja, haben Sie eine Erklärung dafür, dass Bundesminister Farnleitner die

      Auffassung vertritt, durch dieses Kopieren seien die Bergungsarbeiten behindert

      worden?

16. Trifft es zu, dass sich Bundesminister Farnleitner dagegen ausgesprochen hat,

      den Werksleiter einem längeren Verhör zu unterziehen?

17. Da nunmehr trotz dieser Interventionen die Verantwortlichkeit des Werksleiters

      zutage getreten ist, stellt sich die Frage, ob durch die Vorgangsweise des Bun -

      desministers Farnleitner die Ermittlungen verzögert wurden.

18. Trifft die Meldung der Kleinen Zeitung vom 28.7.1998 zu, wonach in der

      Berghauptmannschaft aktuelle Abbaupläne verschwunden sind?"

 

Diese Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1)

Nach den mir vorliegenden Informationen ergaben sich Hinweise auf illegalen Abbau

im Zuge des gerichtlichen Ortsaugenscheines am 23. Juli 1998 und bei der Prüfung

der in der Nacht vom 23. auf 24. Juli 1998 kopierten Pläne.

 

 

Zu Frage 2):

Seitens der Organe der Bundesgendarmerie ist eine lnformationspflicht an das Bun -

desministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und dessen nachgeordnete

Dienststellen nicht vorgesehen, weshalb eine solche Information auch nicht erfolgte.

 

Zu Frage 3) und 4):

Da eine Informationsweitergabe an die genannten Behörden ohnedies nicht vorge -

sehen ist, waren in dieser Richtung auch keine kriminaltaktischen Überlegungen er -

forderlich.

 

Zu Frage 5):

Der Plan des Stollensystems, der den erhebenden Beamten am 18. Juli 1998 über -

geben wurde, war lediglich ein grober Übersichtsplan, der keine Aufschlüsse gab, in

welchen Bereichen abgebaut wurde.

Der Abbauplan der Scheibe 1 A, auf dem die jüngsten Abbauten getätigt wurden,

wurde am 23. Juli 1998 von der Fa. Naintsch an den Sachverständigen bzw. an die

Erhebungsbeamten ausgehändigt.

 

Zu Frage 6) - 8):

Im Hinblick auf die gegebene Gerichtsanhängigkeit des Sachverhaltes ist es mir lei -

der nicht möglich, diese Fragen zu beantworten.

 

Zu Frage 9):

Die Ermittlungen ergaben, dass spätestens um 15.00 Uhr von der Einsatzleitung er -

kannt wurde, dass Georg Hainzl nicht mehr durch das Stollensystem, sondern nur

mehr durch eine Bergebohrung gerettet werden kann. Ab diesem Zeitpunkt waren

die zehn verschütteten Bergleute nur mehr zur Sicherung der Grube im Bergwerk.

Zu Frage 10):

Es ist richtig, dass ein entsprechendes Ersuchen an die Gendarmerie ergangen ist.

Zu einer Anhaltung ist es aber nicht gekommen.

 

 

Zu Frage 11):

Im Rahmen der vorgesehenen Berichterstattung wurden mehrere Berichte an die

Generaldirektion der öffentlichen Sicherheit erstattet, in denen die Sachlage, Fragen

im Zusammenhang mit dem Bohrgerät, Evakuierungsmaßnahmen, Transportbeglei -

tungen, zusätzliche Kräftegestellungen, Verkehrsmaßnahmen und Friktionen zwi -

schen den Exekutivkräften und der bergbehördlichen Einsatzleitung behandelt wur -

den.

 

Zu Frage 12):

Nein

 

Zu Frage 13):

Ein Auftrag des LG Leoben. Diese Pläne benötigte der Sachverständige für die Klä -

rung der Sachlage.

 

Zu Frage 14):

Ja

 

Zu Frage 15):

Nein

 

Zu Frage 16) und 17):

Bundesminister Dr. Farnleitner ersuchte lediglich um eine Verschiebung des Einver -

nahmetermines, weil der Werksleiter zu diesem Zeitpunkt zur Unterstützung der

Rettungsmaßnahmen hätte benötigt werden können. Dadurch kam es zu keiner ins

Gewicht fallenden Verzögerung.

 

Zu Frage 18):

Die Erhebungen lieferten keinerlei Anhaltspunkte, die auf ein Verschwinden von ak -

tuellen Abbauplänen im Bereich der Berghauptmannschaft Leoben hinweisen.