4670/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dl Hofmann und Kollegen haben am

09. Oktober 1998 unter der Nr. 5048/J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die NS - Wiederbetätigung des Ver -

eines 'Dichterstein Offenhausen' im Sinne des § 3 Verbotsgesetz” gerichtet, die fol -

genden Wortlaut hat:

 

 

"Haben Sie die in Ihrer Presseaussendung vom 24. April 1998 angezeigte Sachver -

haltsdarstellung der zuständigen Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung

übermittelt? -

 

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum haben Sie dies unterlassen?”

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Auf Grund der bekannten Umstände wurde die Tätigkeit des Vereines "Dichterstein

Offenhausen" von der zuständigen Behörde mittels Bescheid eingestellt und ein

Auflösungsverfahren eingeleitet. Der Einstellungsbescheid wurde der zuständigen

Staatsanwaltschaft übermittelt. Anlaß zu weiteren Maßnahmen war für die Sicher -

heitsbehörden nicht gegeben.