4670/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dl Hofmann und Kollegen haben am
09. Oktober 1998 unter der Nr. 5048/J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die NS - Wiederbetätigung des Ver -
eines 'Dichterstein Offenhausen' im Sinne des § 3 Verbotsgesetz” gerichtet, die fol -
genden Wortlaut hat:
"Haben Sie die in Ihrer Presseaussendung vom 24. April 1998 angezeigte Sachver -
haltsdarstellung der zuständigen Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung
übermittelt? -
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum haben Sie dies unterlassen?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Auf Grund der bekannten Umstände wurde die Tätigkeit des Vereines "Dichterstein
Offenhausen" von der zuständigen Behörde mittels Bescheid eingestellt und ein
Auflösungsverfahren eingeleitet. Der Einstellungsbescheid wurde der zuständigen
Staatsanwaltschaft übermittelt. Anlaß zu weiteren Maßnahmen war für die Sicher -
heitsbehörden nicht gegeben.