4671/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dl HOFMANN und Kollegen haben am

09. Oktober 1998 unter der Nr. 5049/J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die skandalöse Verfolgung

Verstorbener sowie die Verletzung des § 1 Abs. 5 Tilgungsgesetz 1972 durch den

Bundesminister für Inneres" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

"1. Sind Sie bereit, den Dienstzettel der Abtlg. II/7 des Bundesministeriums für

      Inneres vom 21. April 1998 und Ihre oben wiedergegebene schriftliche

      parlamentarische Anfragebeantwortung zurückzuziehen? -

      Wenn nein, warum nicht?

 

2. Sind Sie bereit, sich bei den Hinterbliebenen der beiden Verstorbenen in

    gebührender Form zu entschuldigen?"

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

 

Der Dienstzettel der Abteilung II/7 vom 21.04.1998 enthält Fakten, zu deren

Mitteilung das Bundesministerium für Inneres, wie bereits in meiner Beantwortung

Ihrer Anfrage Nr. 4817/J angeführt, verpflichtet war. Einer Zurückziehung oder

Abänderung des Dienstzettels bzw. der erwähnten Anfragebeantwortung stehen der

verfassungsgesetzliche Auftrag und die einschlägige Judikatur der Höchstgerichte

entgegen. Ich sehe mich daher zu keinen weiteren Maßnahmen veranlaßt.