4671/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dl HOFMANN und Kollegen haben am
09. Oktober 1998 unter der Nr. 5049/J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die skandalöse Verfolgung
Verstorbener sowie die Verletzung des § 1 Abs. 5 Tilgungsgesetz 1972 durch den
Bundesminister für Inneres" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Sind Sie bereit, den Dienstzettel der Abtlg. II/7 des Bundesministeriums für
Inneres vom 21. April 1998 und Ihre oben wiedergegebene schriftliche
parlamentarische Anfragebeantwortung zurückzuziehen? -
Wenn nein, warum nicht?
2. Sind Sie bereit, sich bei den Hinterbliebenen der beiden Verstorbenen in
gebührender Form zu entschuldigen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Dienstzettel der Abteilung II/7 vom 21.04.1998 enthält Fakten, zu deren
Mitteilung das Bundesministerium für Inneres, wie bereits in meiner Beantwortung
Ihrer Anfrage Nr. 4817/J angeführt,
verpflichtet war. Einer Zurückziehung oder
Abänderung des Dienstzettels bzw. der erwähnten Anfragebeantwortung stehen der
verfassungsgesetzliche Auftrag und die einschlägige Judikatur der Höchstgerichte
entgegen. Ich sehe mich daher zu keinen weiteren Maßnahmen veranlaßt.