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Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold
und Kollegen vom 19. April 1996, Nr. 433/J, betreffend den Verkauf
des Kraftwerkes in Blühnbach- Weisung des Landwirtschaftsministers,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 6 :
Die ersten Beschlüsse für einen Verkauf des Kraftwerkes Blühnbach
der Österreichischen Bundesforste wurden bereits im Jahre 1990 ge-
faßt. Im Anschluß daran wurden die entsprechenden Vorbereitungsar-
beiten in Angriff genommen. Mein Amtsvorgänger, Bundesminister a.D.
Dipl.-Ing. Dr. Fischler, hat zu dieser Angelegenheit in Rahmen par-
lamentarischer Anfragebeantwortungen im Jahre 1994 ausführlich
Stellung genommen. Ich darf auf diese Anfragebeantwortungen verwei-
sen (Beilage 1) .
In Fortsetzung der von meinem Amtsvorgänger festgelegten Vorgangs-
weise habe ich nunmehr, unter Beachtung der Rechtsvorschriften der
EU und zur Erzielung eines bestmöglichen Verkaufserlöses, eine
internationale Ausschreibung des Verkaufes des Kraftwerkes Blühn-
bach veranlaßt. Die Ausschreibungsfrist ist derzeit noch im Gange.
Für den Betrieb dieses Kraftwerkes wurde, wie auch in Ihrer Anfrage
erwähnt, ein Wasserrechtsverfahren zur Erhöhung der Konsenswasser-
menge durchgeführt und abgeschlossen, worin alle Interessen (unter
Einschluß auch des öffentlichen Interesses ) gebührend geprüft und
berücksichtigt wurden.
Für die im Bereich der Österreichischen Bundesforste maßgeblichen
Entscheidungsabläufe sind die unverändert in Geltung befindlichen
gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Wirtschafts-
körper "Österreichische Bundesforste" anzuwenden. Eine Erhöhung der
Flexibilität, des wirtschaftlichen Erfolges sowie die bestmögliche
Wahrung der Substanz der österreichischen Bundesforste sind wesent-
liche Zielsetzungen der beabsichtigten Ausgliederung der Österrei-
chischen Bundesforste, die mit 01.01.1997 , wie im Arbeitsüberein-
kommen festgehalten, durchgeführt werden soll. Diesen Zielsetzungen
würde die Konzeption einer Stiftung als "Muttergesellschaft" und
einer Kapitalgesellschaft als "Betriebsgesellschaft " am ehesten ent
sprechen.
Beilagen wurden nicht gescannt !!!