468/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold

und Kollegen vom 19. April 1996, Nr. 433/J, betreffend den Verkauf

des Kraftwerkes in Blühnbach- Weisung des Landwirtschaftsministers,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 6 :

 

Die ersten Beschlüsse für einen Verkauf des Kraftwerkes Blühnbach

der Österreichischen Bundesforste wurden bereits im Jahre 1990 ge-

faßt. Im Anschluß daran wurden die entsprechenden Vorbereitungsar-

beiten in Angriff genommen. Mein Amtsvorgänger, Bundesminister a.D.

Dipl.-Ing. Dr. Fischler, hat zu dieser Angelegenheit in Rahmen par-

lamentarischer Anfragebeantwortungen im Jahre 1994 ausführlich

Stellung genommen. Ich darf auf diese Anfragebeantwortungen verwei-

sen (Beilage 1) .

 

In Fortsetzung der von meinem Amtsvorgänger festgelegten Vorgangs-

weise habe ich nunmehr, unter Beachtung der Rechtsvorschriften der

EU und zur Erzielung eines bestmöglichen Verkaufserlöses, eine

internationale Ausschreibung des Verkaufes des Kraftwerkes Blühn-

bach veranlaßt. Die Ausschreibungsfrist ist derzeit noch im Gange.

 

Für den Betrieb dieses Kraftwerkes wurde, wie auch in Ihrer Anfrage

erwähnt, ein Wasserrechtsverfahren zur Erhöhung der Konsenswasser-

menge durchgeführt und abgeschlossen, worin alle Interessen (unter

Einschluß auch des öffentlichen Interesses ) gebührend geprüft und

berücksichtigt wurden.

 

Für die im Bereich der Österreichischen Bundesforste maßgeblichen

Entscheidungsabläufe sind die unverändert in Geltung befindlichen

gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Wirtschafts-

körper "Österreichische Bundesforste" anzuwenden. Eine Erhöhung der

Flexibilität, des wirtschaftlichen Erfolges sowie die bestmögliche

Wahrung der Substanz der österreichischen Bundesforste sind wesent-

liche Zielsetzungen der beabsichtigten Ausgliederung der Österrei-

chischen Bundesforste, die mit 01.01.1997 , wie im Arbeitsüberein-

kommen festgehalten, durchgeführt werden soll. Diesen Zielsetzungen

würde die Konzeption einer Stiftung als "Muttergesellschaft" und

einer Kapitalgesellschaft als "Betriebsgesellschaft " am ehesten ent

sprechen.

 

 

Beilagen wurden nicht gescannt !!!