4681/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten K. Horngacher und Kollegen
betreffend Maßnahmen zum Schutz des Lebens
(Nr. 5038/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
In Österreich besteht keine Meldepflicht für Schwangerschaftsunterbrechungen. Es liegen
jedoch Daten über die in Krankenanstalten durchgeführten Schwangerschafts -
unterbrechungen vor.
Zu Frage 2:
Im Rahmen der Spitalsentlassungsstatistik wird seit 1990 auch die Entlassungsdiagnose
"legale Interruptio" ausgewiesen. Es zeigt sich, daß es seit 1990 zu einem kontinuierlichen
Absinken von 3.630 Fällen auf 2.515 Fälle im Jahre 1996 kam.
Zu Frage 3:
Ich beabsichtige nicht, die Erstellung anonymer Statistiken über Schwangerschafts -
unterbrechungen zu veranlassen. Schätzungen über die Anzahl der Abtreibungen liegen mir
nicht vor.
Zu den Fragen 4 und 5:
Im Auftrag meines Ressorts werden derzeit keine Untersuchungen über die Motive von
Schwangerschaftsunterbrechung durchgeführt.
Zu Frage 6:
Da bereits Untersuchungen zu dieser Thematik vorliegen ist die Durchführung einer
neuerlichen Studie nicht beabsichtigt.
In den erwähnten Untersuchungen finden sich folgende wesentliche Problembereiche, die zu
einer Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch beitragen:
- soziale Konsequenzen (vor allem auch Unterbrechung von Beruf oder Ausbildung),
- partnerschaftliche Probleme (Instabilität, Enttäuschung in der Beziehung) sowie
- Zweifel an emotioneller Stabilität (Gefühl, den Anforderungen der Mutterrolle noch nicht
gewachsen zu sein).
Zu Frage 7:
Motive zum Schwangerschaftsabbruch im persönlichen Umfeld sind mit familien - und
gesundheitspolitischen Maßnahmen häufig nicht beeinflußbar. Es besteht aber die
Möglichkeit der kostenlosen Beratung in fast 300 Familien - und Partnerberatungsstellen in
Österreich, in denen Hilfe bei der Problemlösung angeboten wird.
Zur finanziellen und beruflichen Absicherung wurde bereits eine Reihe von Maßnahmen
getroffen wie die Einführung von Karenzurlaub und Karenzgeld, die Möglichkeit von
Teilzeitkarenzurlaub sowie der Inanspruchnahme von Sondernotstandshilfe. Darüberhinaus
bieten auch die Bundesländer zusätzliche Familienleistungen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ich möchte vorwegschicken, daß derzeit kein europäisches Zulassungsverfahren bezüglich
Mifegyne durchgeführt wird, an dem Österreich beteiligt ist. Sollte ein derartiges Verfahren
eingeleitet werden, so ist darüber im Zulassungsverfahren im Sinne der geltenden
Rechtsvorschriften zu entscheiden. Eine Vorwegnahme dieser Entscheidung ist ohne
Prüfung des konkreten Antrages nicht möglich.