4682/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Murauer u.a.
betreffend Ausbildungserfordernisse für Rettungssanitäter
(Nr. 5055/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ziel bei Erarbeitung des gegenständlichen Entwurfes war neben der Schaffung einer
qualitativen und praxisgerechten Ausbildung auch die Sicherung des Systems der
Ehrenamtlichkeit. Durch umfangreiche Übergangsbestimmungen einerseits und durch die
Schaffung einer modulartigen Ausbildung andererseits soll auch ehrenamtlichen Mitarbeitern
eine über die erste Ausbildungsstufe des Rettungssanitäters hinausgehende Weiterbildung
ermöglicht werden. Ich gehe daher davon aus, daß keine ins Gewicht fallende Aufstockung
hauptberuflich tätiger Sanitäter erforderlich sein wird. Im übrigen können auch auf
Landesebene bestehende Organisationsvorschriften auf dem Gebiet des "Rettungswesens"
zum Tragen kommen.
Eine Prognose hinsichtlich einer allfälligen Aufstockung des beruflichen Personals ist daher
hauptsächlich von den organisationsrechtlichen Vorschriften der Bundesländer abhängig,
wobei jedoch festzuhalten ist, daß die Großzahl der Einsätze, nämlich Krankentransporte
und Einsätze im Notarztwagen weiterhin durch entsprechend ausgebildete ehrenamtliche
Mitarbeiter erfolgen werden.
Zu den Fragen 4 bis 5:
Die finanziellen Auswirkungen des Entwurfes sind in den finanziellen Erläuterungen detailliert
dargestellt. Da ehrenamtliche Mitarbeiter durch die Neuregelung keineswegs "verdrängt"
werden sollen, ist aus diesem Grund auch nicht mit Mehrkosten zu rechnen.
Zu Frage 6:
Der Entwurf sieht für Personen, die einen Grundlehrgang für Zivildienstleistende gemäß der
Verordnung des Bundesministers für Inneres über Art, Umfang und Dauer des
Grundlehrganges für Zivildienstleistende, BGBl. Nr. 352/1989, erfolgreich absolviert haben,
eine verkürzte Ausbildung zum Rettungssanitäter im Umfang von 60 Stunden Theorie und
160 Stunden Praktikum vor. Hierbei sind die bereits im Grundlehrgang für Zivildienstleistende
vermittelten Ausbildungsinhalte zu berücksichtigen.