4693/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen

vom 8. Oktober 1998, Nr. 4989/J, betreffend Auslandsdienstreisen, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu 1.:

Laut dem dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Datenmaterial betrugen die

Auslandsdienstreisekosten im

 

Jahr 1995

 266,6 Mio öS, im

 

Jahr 1996

 265,2 Mio öS und im

 

Jahr 1997

 273,1 Mio öS.

 

Diese Beträge beinhalten auch die Flugkosten in Höhe von 96 Mio öS (1995), 112,8 Mio öS

(1996) und 131 Mio öS (1997).

 

 

Ob darüber hinaus aus dem Titel Auslandsdienstreisen im weitesten Sinn bei den einzelnen

Ressorts Kosten angefallen sind, kann seitens meines Ressorts nicht gesagt werden, weil

darüber im Bundesministerium für Finanzen keine Aufzeichnungen geführt werden. Die

Disposition über die veranschlagten Budgetansätze unterhalb der in den

Durchführungsbestimmungen zum jeweiligen Bundesfinanzgesetz verfügten Grenzen, fällt in

die alleinige Zuständigkeit der einzelnen Ressorts.

Zu 2.:

Da gerade das zweite Halbjahr 1998 als Zeit der Präsidentschaft Österreichs unter

besonderen Voraussetzungen steht, sind die Kosten von Haus aus schwer abschätzbar und

kann eine Gesamtjahresprognose seriöserweise noch nicht abgegeben werden. Hinzu

kommen mögliche Periodenverschiebungen bei der Abrechnung in das Jahr 1999. Im BFG

für das Jahr 1998 sind die Auslandsdienstreisekosten mit rund 391 Mio. ÖS veranschlagt.

 

 

Zu 3. bis 5.:

Die Kosten für die Auslandsdienstreisen der Mitglieder der Bundesregierung werden grund -

sätzlich aus den jeweiligen Ressortbudgets getragen.0 Die Gesamtkosten aller Aus -

landsdienstreisen von Regierungsmitgliedern sind dem Bundesministerium für Finanzen

nicht bekannt. Auch das Bundeskanzleramt verfügt darüber - wie mir berichtet wird - keine

Unterlagen.

 

 

Im Bundesministerium für Finanzen betrugen die Kosten für die Dienstreisen der

Staatssekretäre und Bundesminister für Finanzen im

 

 

im Jahr 1995

 166.000 öS

 (davon Flugreisen 130.000 öS)

im Jahr 1996

 656.000 öS

 (davon Flugreisen 277.000 öS)

im Jahr 1997

 436.000 öS

 (davon Flugreisen 300.000 öS)

im Jahr 1998 bisher

 492.000 ÖS

 (davon Flugreisen 350.000 öS).

 

 

Zu 6. und 12.:

Die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Abwicklung von Auslandsdienstreisen von

Bundesbediensteten finden sich in den §§ 25 ff RGV 1955.

 

 

Darüber hinaus werden vom Bundesministerium für Finanzen regelmäßig Erlässe heraus -

gegeben, die Informationen betreffend die Abwicklung und Einsparungsmöglichkeiten auf

dem Dienstreisesektor beinhalten; diese Erlässe sind jedoch nur für mein Ressort

verbindlich.

 

 

Das Bundesministerium für Finanzen holt in Abstimmung mit der interministeriellen

Kommission "Auslandsdienstreisen" weiterhin laufend Informationen betreffend die getä -

tigten Flüge, die Anzahl der fliegenden Bediensteten sowie die dadurch verursachten Kosten

ein. Darüber hinaus werden sowohl Wünsche als auch Beschwerden der Dienstbehörden

bzw. des betroffenen Personenkreises registriert.

Zu 7. bis 9.:

Der Vertrag zwischen der Republik Österreich, vertreten durch den Bundeskanzler, und

AUSTRIAN AIRLINES, Österreichische Luftverkehrs AG, wurde im ersten Quartal des

Jahres 1994 rückwirkend mit 1. Jänner 1994 geschlossen. Mit Schreiben vom 31. Juli 1995

teilte der Bundeskanzler dem Vorstand von AUSTRIAN AIRLINES, Österreichische Luftver -

kehrs AG, mit, daß eine Verlängerung des Vertrages über das Kalenderjahr 1995 hinaus

nicht in Aussicht genommen sei.

 

 

Im Hinblick auf das bedeutende Auftragsvolumen sowie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit

und Zweckmäßigkeit wurde unter Mitbefassung eines externen Experten eine neuerliche,

den EU - Bestimmungen entsprechende Ausschreibung der Flugreisen des Bundes,

durchgeführt.

 

 

Angebote wurden von den Unternehmen Reisebüro KUONI, Gesellschaft m.b.H.,

Österreichisches Verkehrsbüro AG, Quality in Travel, Gesellschaft m.b.H. und AUSTRIAN

AIRLINES, österreichische Luftverkehrs AG, gelegt.

 

 

Auf Grundlage des vorliegenden Gutachtens eines externen Beraters (DIEBOLD GmbH)

wurde von der Vergabekommission am 22. November 1995 beschlossen, der

Bundesregierung zu empfehlen, den Zuschlag an den Bestbieter Österreichisches

Verkehrsbüro AG zu erteilen.

 

 

Am 21. Dezember1995 wurde der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der

Österreichischen Verkehrsbüro AG geschlossen.

 

 

Zu 10. und 11.:

a) Der mit dem österreichischen Verkehrsbüro abgeschlossene Vertrag (siehe zu 7. bis 9.)

   enthält folgende Konditionen:

 

 

• Das Österreichische Verkehrsbüro (kurz: ÖVB) verpflichtet sich, die Flüge zu bestimmten

   angeführten Hauptdestinationen zu den bestmöglichen Konditionen (Bestpreisgarantie)

   zu besorgen und durchzuführen.

 

 

   Das ÖVB gestaltet über seine Kontakte und durch kreative Leistungsgestaltung ein opti -

   males Reiseangebot zum aktuellen Bestpreis und die verbindliche Buchung für die zeit -

   lichen und örtlichen Vorgaben der reiseanfordernden Dienststelle.

   Als höchste Ausgangswerte für die Preisermittlung gelten für die Hauptdestinationen

   jeweils halbjährlich festgelegte Flugtarife (ÖVB - Basispreise).

 

 

• Das ÖVB wird auch die Besorgung und Durchführung von Flügen zu anderen als festge -

   legten Destinationen zum jeweils niedrigsten Tarif (Best Buy) vornehmen.

 

 

• Das ÖVB gewährt für die gesamte Vertragslaufzeit einen Preisabzug von den obigen

   Preisen im Ausmaß von 9 %.

 

 

• Darüber hinaus garantiert das ÖVB, daß alle Vorteile aus den von den einzelnen Airlines

   angebotenen Firmenförderprogrammen der Republik Österreich zugute kommen.

 

 

• Für vom Bund in Anspruch genommene Zusatzleistungen (Packages), wie zum Beispiel

   Hotel, Transfer, Busse, etc., gilt ebenfalls Bestpreisgarantie sowie ein zusätzlicher Preis -

   abschlag von mindestens 6 %.

 

 

• Dem Bund wird der Meistbegünstigungsstatus eingeräumt.

 

 

b) Für die Österreichische Bundesregierung und deren Delegationen wurde desweiteren

    nach Durchführung einer internationalen Ausschreibung gemäß Bundesvergabegesetz

    unter Mitwirkung eines externen technischen Sachverständigen, eines externen

    Vergaberechtsexperten sowie eines externen Vertragsrechtsexperten und in Verfolgung

    eines Beschlusses des Ministerrates vom 8. Oktober 1998 zwischen der Republik

    Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen, und der Firma

    Lauda Air Luftfahrt AG ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen.

 

 

    Der Vertrag, der am 29. Oktober 1998 - rückwirkend mit 1. Oktober 1998 - vorerst auf

    zwei Jahre abgeschlossen wurde, enthält folgende wesentlichen Konditionen.

 

 

• Die Firma Lauda Air Luftfahrt AG stellt auf Anforderung in Verbindung mit anderen öster -

   reichischen Flugunternehmen vier Flugzeugtypen zur Verfügung, mit denen der Bedarf

   voll abgedeckt werden kann:

 

 

  

   - Kategorie I

 6 - 9 Sitzplätze

 Lear Jet 60

 Reaktionszeit 2 Stunden

   - Kategorie II

 10 - 20 Sitzplätze

 Challenger 601

 Reaktionszeit 2 Stunden

   - Kategorie III

 21 - 50 Sitzplätze

 Regionaljet

 Reaktionszeit 24 Stunden


 

  

- Kategorie IV

 51 - 80 Sitzplätze

 Fokker 70

 Reaktionszeit 24 Stunden

 

 

 

·         Zentrale und direkte Abrechnung mit den einzelnen Ressorts an Hand der Passagierlisten

      durch die Firma Lauda Air Luftfahrt AG. Dadurch ist gewährleistet, daß die anfallenden

      Kosten auch bei gemischten Delegationen bei jenen Ressorts anteilsmäßig verrechnet

      werden, die die Flugleistungen in Anspruch nehmen.

 

 

·         Garantierte Reaktionszeit (= tatsächlicher Abflug ab Auftragserteilung).

 

 

·         24 - Stunden telefonische Erreichbarkeit des Büros des Auftragnehmers (Dispatch) auch

        an Sonn - und Feiertagen.

 

 

·         Ersatzpflicht und Pönale im Falle der Nichterbringung der vertraglichen Verpflichtungen

      unabhängig vom Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen Höhere Gewalt).

 

 

·         Abnahmeverpflichtung von 400 Flugstunden pro Jahr durch den Auftraggeber.

 

 

·         Garantierte Preise pro Flugstunde je nach Kategorie zwischen öS 34.000,-- (Kategorie I

      bis 9 Sitze) und öS 90.000,-- (Kategorie IV bis 80 Sitze).

 

 

Durch diesen Vertrag ist zu erwarten, daß die durch die laufend zunehmenden inter -

nationalen Verflechtungen und Beziehungen steigenden Flugleistungen verwaltungs -

ökonomisch und kostengünstig abgewickelt werden können.