4696/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4996/J - NR/1998, betreffend die Unfallhäufigkeit

auf dem Wechselabschnitt der Südautobahn, die die Abgeordneten Kampichler und Kollegen

am 8. Oktober 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

1. Ist Ihnen die besondere Gefährlichkeit des Wechselabschnitts der Südautobahn be -

    kannt?

    Wenn ja, was haben Sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit unternommen?

 

 

Antwort:

Zur Verbesserung der Unfallsituation sind bereits in den vergangenen Jahren eine Reihe von

Maßnahmen gesetzt worden, wie z.B. die Verordnung einer 80 km/h - Geschwindigkeitsbe -

schränkung auf der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 für den Fall von nasser Fahrbahn, Schnee -

fahrbahn oder Eisglätte, sowie die Verordnung einer 100 km/h - Geschwindigkeitsbeschränkung

für dieselben Verhältnisse auf der Richtungsfahrbahn Graz.

 

 

Am 4. November 1998 hat ein Lokalaugenschein in der Straßenmeisterei Warth zu diesem

Thema stattgefunden, bei dem neben anderen die Autobahngendarmerie, die Niederösterreichi -

sche Autobahnverwaltung, die ASFINAG, das Kuratorium für Verkehrssicherheit sowie ein

Sachverständiger meines Ressorts anwesend waren.

Dabei wurde festgestellt, dass auf der (in Niederösterreich) bergwärts führenden Ricbtungsfahr -

bahn Graz der A 2 Südautobahn noch mehr Unfälle geschehen als auf der anderen Richtungs -

fahrbahn, was darauf zurückgeführt wurde, dass auf der Richtungsfahrbahn Wien in den

vergangenen Jahren bereits ein neuer, griffigerer Fahrbahnbelag aufgebracht wurde.

 

 

2. Werden Sie die Umwandlung der Kriechspur in einen Pannenstreifen anordnen, damit

    die Einsatzfahrzeuge rasch zu den Unfallstellen kommen können?

 

 

Antwort:

Wohl hat die Gendarmerie dieses Anliegen vorgetragen, es ist jedoch bei der Besprechung am

4. November 1998 vom Sachverständigen mit der Begründung abgelehnt worden, dass eine

solche Maßnahme auch einen für die Verkehrssicherheit schwerwiegenden Nachteil mit sich

bringt: Es geschehen immer wieder Auffahrunfälle schnellerer Fahrzeuge auf langsamere (z.B.

voll beladene und mit schwächeren Motoren ausgerüstete) LKW, da der auffahrende Fahr -

zeuglenker die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges unterschätzt. Bei Unfällen

dieser Art gab es bereits Schwerverletzte; diese Maßnahme wäre der Verkehrssicherheit daher

eher abträglich.

 

 

3. Werden Sie Hinweisschilder aufstellen lassen, die auf die besondere Gefährlichkeit der

Strecke hinweisen?

 

 

Antwort:

Solche Hinweisschilder stehen bereits an beiden Richtungsfahrbahnen; sie weisen auf die

Schleudergefahr hin, die besonders bei Regen und Schnee gegeben ist und sind auffällig mit

gelbem Hintergrund gehalten.

In der Kurve bei km 79,000 der Richtungsfahrbahn Graz wird ein weiteres Gefahrenzeichen,

das auf die hier gegebene Schleudergefahr hinweisen soll, aufgestellt.

 

 

4. Werden Sie noch vor dem Wintereinbruch eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung

anordnen?

 

 

Antwort:

Die bereits 1992 verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h auf der Richtungsfahr -

bahn Wien hat sich bewährt und soll daher beibehalten werden.

Auf der Richtungsfahrbahn Graz wird statt der seit 1995 geltenden Geschwindigkeitsbeschrän -

kung auf 100 km/h bei Nässe, Schneefahrbahn oder Eisglätte eine solche auf 80 km/h bei diesen

Verhältnissen verordnet werden; im einzelnen wird sich die 100 km/h - Beschränkung dabei auf

den Bereich von km 67,000 bis km 69,000 und jene auf 80 km/h auf den Bereich von km

69,000 bis km 81,000 erstrecken.

 

 

Wie der bei der Verhandlung anwesende Sachverständige festgestellt hat, beträgt das Zahlen -

verhältnis zwischen Unfällen bei nasser Fahrbahn und Unfällen bei trockener Fahrbahn 4:1, das

heißt, die Unfälle bei Nässe überwiegen jene bei trockener Fährbahn bei weitem; eine all -

gemeine (das heißt, auch bei trockenem Wetter geltende) Geschwindigkeitsbeschränkung auf

100 km/h wäre daher bei trockenem Wetter nicht nötig; sie hätte bei nasser Fahrbahn der

Gefährlichkeit der Strecke bei diesen Bodenverhältnissen (bei denen noch dazu naheliegt, dass

schlechte Griffigkeitswerte vorliegen) zuwenig Rechnung getragen.

Die geschilderten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Richtungsfahrbahn Graz werden so

schnell wie möglich verordnet werden.

 

 

5. Ist Ihnen bewußt, daß eine Verzögerung der Maßnahmen weitere Todesopfer zur

    Folge haben könnte?

 

 

Antwort:

Alle beabsichtigten Maßnahmen werden so rasch wie möglich in die Tat umgesetzt werden,

insbesonders ist geplant, sobald dies die Witterung zuläßt, auch den Fahrbahnbelag der Rich -

tungsfahrbahn Graz zu erneuern, um eine bessere Griffigkeit zu erreichen und damit die

Schleudergefahr zu vermindern.