4696/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4996/J - NR/1998, betreffend die Unfallhäufigkeit
auf dem Wechselabschnitt der Südautobahn, die die Abgeordneten Kampichler und Kollegen
am 8. Oktober 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Ist Ihnen die besondere Gefährlichkeit des Wechselabschnitts der Südautobahn be -
kannt?
Wenn ja, was haben Sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit unternommen?
Antwort:
Zur Verbesserung der Unfallsituation sind bereits in den vergangenen Jahren eine Reihe von
Maßnahmen gesetzt worden, wie z.B. die Verordnung einer 80 km/h - Geschwindigkeitsbe -
schränkung auf der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 für den Fall von nasser Fahrbahn, Schnee -
fahrbahn oder Eisglätte, sowie die Verordnung einer 100 km/h - Geschwindigkeitsbeschränkung
für dieselben Verhältnisse auf der Richtungsfahrbahn Graz.
Am 4. November 1998 hat ein Lokalaugenschein in der Straßenmeisterei Warth zu diesem
Thema stattgefunden, bei dem neben anderen die Autobahngendarmerie, die Niederösterreichi -
sche Autobahnverwaltung, die ASFINAG, das Kuratorium für Verkehrssicherheit sowie ein
Sachverständiger meines Ressorts anwesend waren.
Dabei wurde festgestellt, dass auf der (in Niederösterreich) bergwärts führenden Ricbtungsfahr -
bahn Graz der A 2 Südautobahn noch
mehr Unfälle geschehen als auf der anderen Richtungs -
fahrbahn, was darauf zurückgeführt wurde, dass auf der Richtungsfahrbahn Wien in den
vergangenen Jahren bereits ein neuer, griffigerer Fahrbahnbelag aufgebracht wurde.
2. Werden Sie die Umwandlung der Kriechspur in einen Pannenstreifen anordnen, damit
die Einsatzfahrzeuge rasch zu den Unfallstellen kommen können?
Antwort:
Wohl hat die Gendarmerie dieses Anliegen vorgetragen, es ist jedoch bei der Besprechung am
4. November 1998 vom Sachverständigen mit der Begründung abgelehnt worden, dass eine
solche Maßnahme auch einen für die Verkehrssicherheit schwerwiegenden Nachteil mit sich
bringt: Es geschehen immer wieder Auffahrunfälle schnellerer Fahrzeuge auf langsamere (z.B.
voll beladene und mit schwächeren Motoren ausgerüstete) LKW, da der auffahrende Fahr -
zeuglenker die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges unterschätzt. Bei Unfällen
dieser Art gab es bereits Schwerverletzte; diese Maßnahme wäre der Verkehrssicherheit daher
eher abträglich.
3. Werden Sie Hinweisschilder aufstellen lassen, die auf die besondere Gefährlichkeit der
Strecke hinweisen?
Antwort:
Solche Hinweisschilder stehen bereits an beiden Richtungsfahrbahnen; sie weisen auf die
Schleudergefahr hin, die besonders bei Regen und Schnee gegeben ist und sind auffällig mit
gelbem Hintergrund gehalten.
In der Kurve bei km 79,000 der Richtungsfahrbahn Graz wird ein weiteres Gefahrenzeichen,
das auf die hier gegebene Schleudergefahr hinweisen soll, aufgestellt.
4. Werden Sie noch vor dem Wintereinbruch eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung
anordnen?
Antwort:
Die bereits 1992 verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h auf der Richtungsfahr -
bahn Wien hat sich bewährt und soll daher beibehalten werden.
Auf der Richtungsfahrbahn Graz wird statt der seit 1995 geltenden Geschwindigkeitsbeschrän -
kung auf 100 km/h bei Nässe, Schneefahrbahn oder Eisglätte eine solche auf 80 km/h bei diesen
Verhältnissen verordnet werden; im einzelnen wird sich die 100 km/h - Beschränkung dabei auf
den Bereich von km 67,000 bis km 69,000 und
jene auf 80 km/h auf den Bereich von km
69,000 bis km 81,000 erstrecken.
Wie der bei der Verhandlung anwesende Sachverständige festgestellt hat, beträgt das Zahlen -
verhältnis zwischen Unfällen bei nasser Fahrbahn und Unfällen bei trockener Fahrbahn 4:1, das
heißt, die Unfälle bei Nässe überwiegen jene bei trockener Fährbahn bei weitem; eine all -
gemeine (das heißt, auch bei trockenem Wetter geltende) Geschwindigkeitsbeschränkung auf
100 km/h wäre daher bei trockenem Wetter nicht nötig; sie hätte bei nasser Fahrbahn der
Gefährlichkeit der Strecke bei diesen Bodenverhältnissen (bei denen noch dazu naheliegt, dass
schlechte Griffigkeitswerte vorliegen) zuwenig Rechnung getragen.
Die geschilderten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Richtungsfahrbahn Graz werden so
schnell wie möglich verordnet werden.
5. Ist Ihnen bewußt, daß eine Verzögerung der Maßnahmen weitere Todesopfer zur
Folge haben könnte?
Antwort:
Alle beabsichtigten Maßnahmen werden so rasch wie möglich in die Tat umgesetzt werden,
insbesonders ist geplant, sobald dies die Witterung zuläßt, auch den Fahrbahnbelag der Rich -
tungsfahrbahn Graz zu erneuern, um eine bessere Griffigkeit zu erreichen und damit die
Schleudergefahr zu vermindern.