4702/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller und Kollegen haben am 8.10.1998 an mich

eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4988/J betreffend “Auszahlung der Familienbei -

hilfe für passagere Pflegeeltern” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu be -

antworten:

 

 

ad 1 bis 4

 

 

Mein Ressort hat erst kürzlich wieder geprüft, unter welchen Voraussetzungen Fami -

lien für die von ihnen in Pflege übernommenen Kinder Familienbeihilfe gewährt wer -

den kann.

 

 

Als Ergebnis dieser Prüfung wurde den nachgeordneten Dienststellen erlaßmäßig

die Rechtsansicht zur Auslegung des Begriffes “Pflegekinder” in § 2 Abs. 3 lit. d des

Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 übermittelt. Die erlaßmäßige Weisung ge -

währleistet eine bundesweit gleiche Behandlung dieser Familienbeihilfenangelegen -

heit. Ein Exemplar dieses Erlasses lege ich meiner Anfragebeantwortung bei.

Die darin enthaltenen Ausführungen stellen - wie ich meine - eine zufriedenstellende

Lösung dar, weil sie dem besonderen Engagement jener Personen Rechnung tra -

gen, die sich um das Wohl von Kindern bemühen.

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!!!