4702/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller und Kollegen haben am 8.10.1998 an mich
eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4988/J betreffend “Auszahlung der Familienbei -
hilfe für passagere Pflegeeltern” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu be -
antworten:
ad 1 bis 4
Mein Ressort hat erst kürzlich wieder geprüft, unter welchen Voraussetzungen Fami -
lien für die von ihnen in Pflege übernommenen Kinder Familienbeihilfe gewährt wer -
den kann.
Als Ergebnis dieser Prüfung wurde den nachgeordneten Dienststellen erlaßmäßig
die Rechtsansicht zur Auslegung des Begriffes “Pflegekinder” in § 2 Abs. 3 lit. d des
Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 übermittelt. Die erlaßmäßige Weisung ge -
währleistet eine bundesweit gleiche Behandlung dieser Familienbeihilfenangelegen -
heit. Ein Exemplar dieses Erlasses lege ich
meiner Anfragebeantwortung bei.
Die darin enthaltenen Ausführungen stellen - wie ich meine - eine zufriedenstellende
Lösung dar, weil sie dem besonderen Engagement jener Personen Rechnung tra -
gen, die sich um das Wohl von Kindern bemühen.
Anlage konnte nicht gescannt werden!!!!