4704/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat G. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
8.10.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5008/J betreffend
“Alpenkonvention - Energieprotokoll” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu
beantworten:
ad 1
Die österreichische Meinungsbildung erfolgte während des Verhandlungsverlaufs in
enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Ministerien, den Ländern sowie Interes -
senvertretungen und NGO‘s in einer separaten nationalen Arbeitsgruppe.
Im Konventionsgebiet der Alpen gibt es keine Kernkraftwerke. Ursprünglich haben
alle Verhandlungsparteien außer Österreich eine Formulierung für Artikel 9 der
Alpenkonvention vorgeschlagen, wonach es “wenig geeignete Standorte" für
Kernkraftwerke in den Alpen geben würde. Auf Drängen Österreichs wurde dieser
Passus gänzlich aus dem Energieprotokoll gestrichen. Anstelle dessen wurde die
weitgehende Harmonisierung und Vernetzung der Systeme zur Überwachung der
Umweltradioaktivität im Energieprotokoll festgeschrieben, was völkerrechtlich eine
Novität darstellt.
ad 2
Wie bereits in Beantwortung der Frage 1 dargestellt, ist die derzeitige Formulierung
des Artikel 9 (Kernenergie) im Energieprotokoll zur Alpenkonvention als Kompromiß
zu betrachten. Weiters darf ich in diesem Zusammenhang mitteilen, daß das
Protokoll "Energie" im Rahmen der letzten, 5. Tagung der Alpenkonferenz am
16. Oktober 1998 in Bled (Slowenien), von allen Delegationen angenommen und vor
Ort gleich von Deutschland und Slowenien unterzeichnet wurde.