4704/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat G. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

8.10.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5008/J betreffend

“Alpenkonvention - Energieprotokoll” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu

beantworten:

 

 

ad 1

 

 

Die österreichische Meinungsbildung erfolgte während des Verhandlungsverlaufs in

enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Ministerien, den Ländern sowie Interes -

senvertretungen und NGO‘s in einer separaten nationalen Arbeitsgruppe.

 

 

Im Konventionsgebiet der Alpen gibt es keine Kernkraftwerke. Ursprünglich haben

alle Verhandlungsparteien außer Österreich eine Formulierung für Artikel 9 der

Alpenkonvention vorgeschlagen, wonach es “wenig geeignete Standorte" für

Kernkraftwerke in den Alpen geben würde. Auf Drängen Österreichs wurde dieser

Passus gänzlich aus dem Energieprotokoll gestrichen. Anstelle dessen wurde die

weitgehende Harmonisierung und Vernetzung der Systeme zur Überwachung der

Umweltradioaktivität im Energieprotokoll festgeschrieben, was völkerrechtlich eine

Novität darstellt.

ad 2

 

 

Wie bereits in Beantwortung der Frage 1 dargestellt, ist die derzeitige Formulierung

des Artikel 9 (Kernenergie) im Energieprotokoll zur Alpenkonvention als Kompromiß

zu betrachten. Weiters darf ich in diesem Zusammenhang mitteilen, daß das

Protokoll "Energie" im Rahmen der letzten, 5. Tagung der Alpenkonferenz am

16. Oktober 1998 in Bled (Slowenien), von allen Delegationen angenommen und vor

Ort gleich von Deutschland und Slowenien unterzeichnet wurde.