4717/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5005/J betreffend

Einhausung A 12, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 8. Oktober

1998 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1, 2 und 3 der Anfrage:

Einleitend darf ich festhalten, daß auf Grundlage des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes 1997

die Planung, der Bau, die Erhaltung und Finanzierung des hochrangigen Straßennetzes und

damit auch Fragen des baulichen Lärmschutzes der ASFINAG obliegen.

Generell ist festzuhalten, daß vor Realisierung eines Einhausungsprojektes mit Kosten in

zweistelliger Millionenhöhe die technische Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und die

Effizienz einer derartigen Maßnahme zu prüfen wäre. Sollte das Modell von Herrn DI Peter

Lorenz die zuvor genannten Kriterien erfüllen, könnte eine Realisierung in Erwägung gezogen

werden. Auf meine Anregung wird am 9. und 10. Dezember 1998 das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten gemeinsam mit der Österreichischen Forschungsgemeinschaft

Straße und Verkehr ein Symposium zum Thema Verkehrslärm veranstalten, bei dem unter

Einbindung der Erfahrungen in - und ausländischer Experten Möglichkeiten zur

Lärmentlastung - so auch Überbauungen - erörtert werden sollen.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Im angesprochenen Bereich werden seit 1978 laufend Lärmschutzmaßnahmen realisiert. So

wurden im Abschnitt zwischen Kufstein und Innsbruck über 30 km Lärmschutzwände

errichtet, sowie über die gesamte Strecke lärmdämmender Drainasphalt aufgebracht und an

besonders exponierten Häusern der Einbau von Lärmschutzfenstern mit einem Kostenaufwand

von rund 20 Mio. ATS gefördert. Zusätzlich wurde die Lärmbelastung in den Nachtstunden

durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung reduziert. Vor Realisierung weiterer möglicher

Lärmreduktionsmaßnahmen sind diese hinsichtlich der erforderlichen Anforderungen auf ihre

Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.