4717/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5005/J betreffend
Einhausung A 12, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 8. Oktober
1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2 und 3 der Anfrage:
Einleitend darf ich festhalten, daß auf Grundlage des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes 1997
die Planung, der Bau, die Erhaltung und Finanzierung des hochrangigen Straßennetzes und
damit auch Fragen des baulichen Lärmschutzes der ASFINAG obliegen.
Generell ist festzuhalten, daß vor Realisierung eines Einhausungsprojektes mit Kosten in
zweistelliger Millionenhöhe die technische Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und die
Effizienz einer derartigen Maßnahme
zu prüfen wäre. Sollte das Modell von Herrn DI Peter
Lorenz die zuvor genannten Kriterien erfüllen, könnte eine Realisierung in Erwägung gezogen
werden. Auf meine Anregung wird am 9. und 10. Dezember 1998 das Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten gemeinsam mit der Österreichischen Forschungsgemeinschaft
Straße und Verkehr ein Symposium zum Thema Verkehrslärm veranstalten, bei dem unter
Einbindung der Erfahrungen in - und ausländischer Experten Möglichkeiten zur
Lärmentlastung - so auch Überbauungen - erörtert werden sollen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Im angesprochenen Bereich werden seit 1978 laufend Lärmschutzmaßnahmen realisiert. So
wurden im Abschnitt zwischen Kufstein und Innsbruck über 30 km Lärmschutzwände
errichtet, sowie über die gesamte Strecke lärmdämmender Drainasphalt aufgebracht und an
besonders exponierten Häusern der Einbau von Lärmschutzfenstern mit einem Kostenaufwand
von rund 20 Mio. ATS gefördert. Zusätzlich wurde die Lärmbelastung in den Nachtstunden
durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung reduziert. Vor Realisierung weiterer möglicher
Lärmreduktionsmaßnahmen sind diese hinsichtlich der erforderlichen Anforderungen auf ihre
Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.