4719/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Silhavy und Genossen haben am 8. Oktober 1998 unter
der Nr.4998/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Verletzung
des Ansehens des Bundesheeres durch Frau Christine Scherzer” gerichtet. Diese aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zu 1 und 2:
Das Dienstverhältnis von Frau Christine Scherzer wurde mit Ablauf des 31. März 1998
einverständlich gelöst. Kosten sind dem Bundesministerium für Landesverteidigung daraus
nicht erwachsen.
Zu 3 und 4:
Nein.
Zu 5:
Die im Sinne der einschlägigen erlaßmäßigen Regelung gewahrte Unterstützung des
genannten Vereines durch das Bundesministerium für Landesverteidigung beschränkte sich
auf die Drucklegung von insgesamt 15.000 Stück Info - Faltprospekten.
Zu 6:
Da im vorliegenden Fall eine "mißbräuchliche Verwendung von Bundesheer - Ausstattung”
nicht nachweisbar ist, besteht keinerlei
Veranlassung für diesbezügliche Vorkehrungen.
Zu 7:
Zunächst ist festzuhalten, daß weibliche Zivilbedienstete schon seit Jahrzehnten im
gesamten Ressortbereich, also auch bei der Truppe, Dienst versehen und es bisher zu
keinerlei Unzukömmlichkeiten im Sinne der Fragestellung gekommen ist. Ungeachtet
dessen wurde aber die Öffnung des Bundesheeres für Frauen zum Anlaß für eine Reihe
spezieller Maßnahmen genommen, die eine harmonische Integration der Soldatinnen
gewährleisten sollen. So wurden u.a. die einschlägigen erlaßmäßigen Regelungen
(Verhaltensregeln für Soldaten) neugefaßt und den geänderten Gegebenheiten angepaßt.
Überdies wurden die Angehörigen jener Truppenkörper, bei denen weibliche Soldaten
Dienst versehen, einer besonderen Schulung unterzogen. Nicht zuletzt wurden zusätzliche
organisatorische und bauliche Maßnahmen gesetzt, um die Wahrung der Intimsphäre der
weiblichen Soldaten sicherzustellen.
Zu 8:
71.
Zu 9:
Bis zum 1. Oktober 1998 haben sechs Frauen den Ausbildungsdienst vorzeitig beendet (fünf
durch Austritt ohne Angabe von Gründen und eine wegen Dienstunfähigkeit).