4725/AB XX.GP

 

Zur Anfrage möchte ich einleitend darlegen:

Mit großem Befremden nehme ich Ihre Assoziationen zur Trennung von gutem und

schlechtem Menschenmaterial und dies im Zusammenhang mit arbeitslosen Men -

schen zur Kenntnis und möchte betonen, daß ich derartige Zusammenhänge nicht

herstelle, denn für mich und das Arbeitsmarktservice steht der Mensch im Mittel -

punkt; ein Mensch allerdings, der sein Leben durch eigenes Erwerbseinkommen

nach eigenen Vorstellungen gestalten kann. Daher sind alle Aktivitäten darauf ge -

richtet, eine möglichst effiziente und zielführende Arbeitsmarkt- und Beschäftigungs -

poltik zu betreiben. Ziel unserer Maßnahmen — und Sie sind gerne eingeladen, das

Ihre dazu beizutragen — kann und muß es sein, möglichst vielen Menschen die Mög -

lichkeit zu bieten, erwerbstätig zu sein, wenn sie dies wünschen. Diesem Ziel gilt

mein voller Einsatz, den ich auch auf europäischer Ebene nach bestem Wissen und

Gewissen einbringe.

Wir haben in Österreich dank einer vorausschauenden und effektiven Beschäfti -

gungspolitik eine vergleichsweise niedrige Arbeitslosenrate. Nichts desto weniger ist

Langzeitarbeitslosigkeit als persönliches Schicksal ebenso hart wie in anderen Län -

dern. Die Begleiterscheinungen und Folgen darf ich als bekannt voraussetzen. Es

sind daher alle Bestrebungen zu unterstützen, die für die einzelnen Betroffenen

einen möglichen Ausweg aus dieser Misere aufzeigen, denn das persönliche Pro -

blem des Arbeitslosen wird von Tag zu Tag größer und die Wiedereintrittschance

geringer. Dabei handelt es sich nicht um meine persönliche Meinung, sondern um

wissenschaftlich vielfach nachgeprüfte und einschlägige Erkenntnisse, und deshalb

gilt es den Ursachen und Gefahren mit allen möglichen Mitteln entgegenzusteuern.

Dies ist Aufgabe des Arbeitsmarktservice und sie wird tagtäglich mit viel Engage-

ment verfolgt.

Die folgende Anfragebeantwortung stützt sich auf Informationen des Arbeits -

marktservice.

Zur den Fragen im einzelnen:

Antwort zu Frage 1:

Während der Aktion Aktiv wurde eine definierte Personengruppe über die Dauer der

Aktion hinsichtlich ihres beruflichen Werdeganges beobachtet und ihre Problematik

nach einzelnen Problembereichen in aggregierter Form erfaßt.

Ziel und Ergebnis der Aktion Aktiv war, jenen Personen, die aufgrund ihrer Arbeits-

losenkarriere eine praktisch aussichtslose Position am Arbeitsmarkt haben, eine

Intensivbetreuung und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen anzubieten oder ihre

langdauernde Phase der Arbeitslosigkeit durch eine Arbeitsaufnahme — und sei es

auch nur vorübergehend — zu unterbrechen Auch wenn eine dauerhafte (Re -) Inte -

gration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt wünschenswert wäre, so kann doch

auch mit kürzeren Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit ihrer Ausgrenzung entge -

gengewirkt und können ihre weiteren Chancen verbessert werden, (wieder) ins Er-

werbsleben integriert zu werden.

In vielen Fällen wurde dieses Ziel auch erreicht. Mit Beendigung der Aktion Aktiv

Ende 1997 haben von den rund 26.900 Personen zu Beginn der Aktion (Februar

1996) ca. 18.500 den Arbeitslosenstatus rund 31.900 mal verlassen. Während der

Dauer der Aktion wurden rund 7.500 Arbeitsaufnahmen von rund 4.500 Personen

registriert. Rund 5.000 Personen haben rund 6.500 Schulungsmaßnahmen absol-

viert. Die Zahl der per Ende 1997 arbeitslos vorgemerkten Personen, die ihre Not-

standshilfe 1993 oder früher zuerkannt erhalten haben, hat sich auf ca. 13.600 re-

duziert.

Antwort zu Frage 2:

Die Aktion war mit Ende 1997 befristet, sodaß es aktuell keine zuverlässigen Zahlen

über den derzeitigen Vorgemerktenstatus der damals definierten Personengruppe

gibt.

Antwort zu Frage 3:

Eine Unterscheidung zwischen befristeter und unbefristeter Arbeitsaufnahme kann

aus den verfügbaren Daten des Arbeitsmarktservice nicht abgelesen werden und

würde auch über die Dauer eines Arbeitsverhältnisses keine Aussage zulassen.

Antwort zu Frage 4:

Zwischen der Aktion Aktiv und der Einrichtung eines Testinstituts in Wien besteht

kein Zusammenhang.

Antwort zu Frage 5:

Sofern sich die Frage darauf bezieht, ob in anderen Bundesländern auch psycholo-

gische Tests gemacht wurden, um die Erfolgswahrscheinlichkeiten für die Absolvie-

rung von Schulungsmaßnahmen zu erhöhen, so trifft dies für ganz Österreich zu. Ein

eigenes zentrales Testinstitut, das auch fachliche Qualifikationen abklären soll,

wurde in anderen Bundesländern auch aufgrund der unterschiedlichen Größenord-

nungen und der regionalen Gegebenheiten nicht beauftragt und wird auch derzeit

nicht überlegt.

Antwort zu Frage 6:

Diese Frage ist unverständlich.

Antwort zu Frage 7:

In der gesamten Betreuung von Kundinnen des Arbeitsmarktservice werden tunlichst

Expertinnen eingesetzt, in und außerhalb des Arbeitsmarktservice.

Antwort zu Frage 8:

Diese Frage kann nicht isoliert von der Frage 7 beantwortet werden. Ich gehe nicht

davon aus, daß Ihrer Meinung nach, ExpertInnen prinzipiell nur außerhalb des Ar-

beitsmarktservice anzutreffen sein könnten. Da somit ExpertInnen in allen Bereichen

eingesetzt werden, wurden — mittelbar oder unmittelbar — etwa 3,2 Mrd. S an Mittel

der aktiven Arbeitsmarktpolitik sowie der gesamte Personalaufwand des Arbeits-

marktservice selbst dafür aufgewendet.

Antwort zu Frage 9:

Errichtung und Betrieb des Testinstituts für die Dauer von zwei Jahren (1.1.1999 bis

31.12.2000) kostet S 28,308.000,-. Es handelt sich hiebei um ein Pilotprojekt, das

erst nach positiven Ergebnissen dauerhaft in Erwägung gezogen wird. Die Finanzie-

rung erfolgt durch Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik, da dort mit Einsparungen

durch eine höhere Trefferquote bei den Zuweisungen zu Kursmaßnahmen sowie

durch eine Verringerung der Drop - Out Quoten gerechnet wird.

Antwort zu Frage 10:

An eine “allgemeine Austestung” von KundInnen des Arbeitsmarktservice ist nicht

gedacht. Für das Vorhaben des Arbeitsmarktservice Wien ist daher keine Geset-

zesänderung erforderlich.

Antwort zu Frage 11:

Wenn KundInnen — trotz vorheriger verbindlicher Vereinbarung mit dem Arbeits-

marktservice und schriftlicher Zustimmungserklärung — den Test beim Testinstitut

nicht machen (können), erhalten sie nach Abklärung der Umstände, die dazu geführt

haben, in der Regel einen neuen Termin, es sei denn, sie wollten auf diesem auf-

wendigen Weg die grundsätzliche Ablehnung des Tests ausdrücken. In diesem Fall

würde die erforderliche Qualifikation auf anderem Weg nachzuweisen versucht

werden oder es würden überhaupt ganz andere Betreuungsschritte in Erwägung

gezogen werden.

Antwort zu Frage 12:

Vereiteln bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Testung, obwohl mit dem

Kunden vereinbart, aus welchen Gründen auch immer nicht absolviert werden kann.

Im übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 11.

Antwort zu Frage 13:

Die AMS - BeraterInnen entscheiden im Rahmen des Betreuungsprozesses mit den

KundInnen, welche konkrete Frage beantwortet werden soll, die Testauswahl erfolgt

durch das Testinstitut entsprechend der Fragestellung.

Antwort zu Frage 14:

Beratung ist eine Hauptaufgabe des Arbeitsmarktservice, für die die BeraterInnen

eine umfassende Aus— und Weiterbildung erhalten. Die hier angesprochenen Fragen

sind nicht heikler als alle anderen persönlichen arbeitsmarktpolitischen Fragen der

Arbeitsuchenden im Arbeitsmarktservice, die im Sinne des Gesetzesauftrags detail-

lierte Kenntnisse erfordern und für die betroffenen Rat- und Arbeitsuchenden oft von

zentraler Bedeutung sind.

Antwort zu Frage 15:

Dem Kunden des Arbeitsmarktservice steht stets im behördlichen Bereich der In-

stanzenweg für Berufungen, im privatrechtlichen der Beschwerdeweg offen. Das gilt

auch im Zusammenhang mit dem Testinstitut.

Antwort zu Frage 16:

Das Arbeitsmarktservice Wien arbeitet im Zusammenhang mit gesundheitlichen

Fragen mit dem Wiener Roten Kreuz zusammen.

Antwort zu Frage 17:

Bis Oktober 1998 wurde für 3.018 Personen eine ärztliche Untersuchung veranlaßt.

AntwortzuFrage18:

"Gesundheitstests” werden nicht durchgeführt. Die "Erkenntnis" aus den Gesund -

heitsuntersuchungen ist, daß Ärzte die Arbeitsfähigkeit eines/einer bestimmten Ar-

beitslosen hinsichtlich eines bestimmten Arbeitsplatzes feststellen.

Antwort zu Frage 19:

Bisher sind Kosten in der Höhe von 1,823.400,-- ATS seit 1.2.1997 aufgelaufen.

Antwort zu Frage 20:

Grundsätzlich werden medizinische Gutachten seitens des AMS nicht weitergege-

ben, außer bei Rehabilitationsmaßnahmen an andere Rehabilitationsträger, soferne

sie die Maßnahmen mitfinanzieren, wie es gemäß Bundesbehindertengesetz (BBG)

vorgesehen ist. Nach diesem Gesetz bedürfen alle Rehabilitationsmaßnahmen der

Zustimmung und Mitwirkung des Betroffenen, dies schließt natürlich auch die ärztli-

che Untersuchung ein.

Antwort zu Frage 21:

Testpsychologische Diagnostik ist den Psychologinnen gemäß dem Psychologenge—

setz vorbehalten.

Antwort zu Frage 22:

Das Psychotherapiegesetz.

Antwort zu Frage 23:

Wie Ihnen bereits in Ihrer Anfrage 1773/J aus dem Jahre 1997 mitgeteilt wurde,

waren die Fragebögen anonym gehalten.

Antwort zu Frage 24:

Sofern sich die Frage auf die Fragebogenerhebung bezieht, hatten jene Personen

Zugriff auf die Daten, die Zutritt zu den Räumlichkeiten haben, in denen diese an-

onymen Fragebögen aufbewahrt waren. Da es sich um keine personenbezogenen

Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes handelt und diese anonymen Daten nicht

EDV - mäßig erfaßt wurden, erübrigen sich die Fragen a, b und c.

Antwort zu Frage 25:

Mißbräuchliche Verwendung von Daten wird in Zukunft ebenso verhindert wie in der

Vergangenheit. Die ordnungsgemäße Verwendung wird in einem speziell für die

Daten des Testinstitutes zu erstellenden Qualitätshandbuch vorgegeben.

Antwort zu Frage 26:

• Das Arbeitsmarktservice gibt Testergebnisse nur an die getesteten Kundlnnen

selbst weiter.

• Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt der vollständigen Testergebnisse,

trotzdem hat das Arbeitsmarktservice Wien das Testinstitut vertraglich verpflich-

tet, die Testpersonen vom Ergebnis zu informieren und die Testergebnisse auszu-

folgen.

• Das Gutachten an das Arbeitsmarktservice wird den KundInnen nicht ausgehän-

digt, das Ergebnis jedoch besprochen. Einwendungen gegen das Testergebnis

werden im Rahmen des Testinterpretationsgespräches beim Testinstitut oder vom

Psychologischen Dienst des Arbeitsmarktservice — sofern sie sich auf den psycho-

logischen Teil des Tests beziehen — behandelt.

• Alle Daten — inklusive Namen und Geburtsdatum oder Adresse — können zum

Vor- oder zum Nachteil der betroffenen Personen ausgelegt werden. Da keine

Daten an Dritte weitergegeben werden, ist die Frage irrelevant.

• Im Rahmen der Beratung beim Arbeitsmarktservice wird eine Testung samt der an

das Testinstitut zu stellenden Fragen gemeinsam zwischen KundInnen und Bera-

terlnnen definiert. Grundsätzlich kann es daher — eine valide lestung vorausge-

setzt — nur zu positiven Testergebnissen kommen, die Alternativen aufzeigen

sollen, wenn ein ins Auge gefaßter Weg zur Lösung eines Beschäftigungspro-

blems aus welchen Gründen auch immer als nicht erfolgversprechend diagnosti-

ziert wird.

Antwort zu Frage 27:

Die BeraterInnen des Arbeitsmarktservice hatten auch bisher mit Gutachten dia-

gnostischer Verfahren zu tun und sind daher entsprechend geschult. Überdies wer-

den sie laufend und im Problemfall durch den Psychologischen Dienst des Arbeits-

marktservice unterstützt. Darüber hinausgehende Schulungen sind nicht vonnöten.

Antwort zu Frage 28:

Ausgangspunkt einer Testung ist die Absicht, an einer vom Arbeitsmarktservice

Wien geförderten Schulungsmaßnahme teilzunehmen, und die klärungsbedürftige

Frage, ob die für diese Maßnahmen ertorderlichen Eingangsbedingungen erfüllt

sind. Das Testinstitut soll dabei eine Unterstützung für die BeraterInnen des Ar-

beitsmarktservice Wien und dessen Kundinnen bieten, um beiden bei den entspre-

chenden Entscheidungen zu helfen. D.h. die Testung wird im Einvernehmen mit und

im Dienste der Kundinnen in Bezug auf eine schulungsrelevante Fragestellung und

nur in solchen Fällen, wo sich die KundInnen sowohl mit der Testung als auch mit

der Weitergabe des Ergebnisses an das AMS einverstanden erklären, veranlaßt.

Antwort zu Frage 29:

Ausgangspunkt einer Testung ist die Absicht, an einer vom Arbeitsmarktservice

Wien geförderten Schulungsmaßnahme teilzunehmen, und eine Unsicherheit, ob die

für diese Maßnahmen erforderlichen Eingangsbedingungen erfüllt sind. Das Test-

institut soll dabei eine Unterstützung für die BeraterInnen des Arbeitsmarktservice

Wien und dessen KundInnen darstellen, um beiden bei den entsprechenden Ent-

scheidungen zu helfen.

Antwort zu Frage 30:

Die Mindestansprüche für eine bestimmte Ausbildung gehen aus der Ausschreibung

dieser bestimmten Maßnahme hervor, etwa spezifische Grundkenntnisse für einen

Kurs für Fortgeschrittene. Sie werden von den jeweiligen KursträgerInnen festgelegt,

die unter anderem damit die Zielgruppe spezifizieren.

Antwort zu Frage 31:

Wenn jemand die “Mindestansprüche” etwa für einen Buchhaltungskurs für Fortge-

schrittene nicht erfüllt, sehr wohl aber die Voraussetzungen für einen CAD-kurs,

dann sollte er oder sie lieber den zweiteren besuchen.

Antwort zu Frage 32:

Im Falle eines Ergebnisses, das erkennen läßt, daß die Eingangserfordernisse nicht

erfüllt sind oder andere Gründe an der erfolgreichen Beendigung des Kurses zwei-

fein lassen, dann ist der Besuch der Maßnahme nicht sinnvoll und ihre Finanzierung

dann auch grundsätzlich nicht möglich. Sollten begründete Zweifel an der Validität

des Testergebnisses bestehen, kann aber entsprechend reagiert werden. Im we-

sentlichen spielt sich dies im Kommunikationsprozeß zwischen den Beraterinnen

und KundInnen ab, wobei die BeraterInnen ihre Entscheidungen vor allem, wenn

sie den Empfehlungen des Testinstituts widersprechen — begründen können müs-

sen.

Antwort zu Frage 33:

Ihre Frage erscheint mir mißverständlich. Ein potentieller Dienstgeber kann keine

Kenntnisüberprüfung bereits getesteter Personen anfordern.

Inwieweit eine Ausweitung der AMS - Dienstleistungen für Betriebe, allenfalls gegen

Entgelt - eine Möglichkeit, die das AMSG generell einräumt - erfolgen soll, wird

derzeit vom AMS ventiliert und bedarf der Zustimmung der Leitungsgremien. Dazu

würde auch die Testung für Betriebe zählen. In der Pilotphase des Testinstutes

(1.1.99 bis 31.1 2.2000) ist diese Möglichkeit daher auch nicht vorgesehen.

Antwort zu Frage 34:

Die Tests sind nicht umfangreich konzipiert. In der Regel ist es eine konkrete Frage

zu beantworten, die im Optimalfall dazu führt, daß Kundinnen jene geförderte Quali -

fizierungsmaßnahme absolvieren können, die genau dort ansetzt, wo das eigene

Wissen aufhört und der sie sich umgekehrt auch gewachsen fühlen. Ein gläserner

Mensch ist nicht geplant, sehr wohl aber die Anpassung der Qualifikation von Ar-

beitskräften an die Erfordernisse eines Lebens, in dem sie ihren Lebensunterhalt

durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten können. Daß auch der Standard für die

Arbeitsplätze immer mehr gehoben werden muß, liegt — wie Sie wissen — durchaus

in meinem Bestreben. Bis dahin muß aber Arbeitslosen eine Chance unter den ge -

gebenen Verhältnissen geboten werden.