4728/AB XX.GP

 

Die schrifiliche parlamentarische Anfrage Nr. 5030/J - NR/1998, betreffend Summerauer

Bahn, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 8. Oktober 1998 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. und 2.

Warum wird in den Planungsarbeiten für den Ausbau der Summerauer Bahn dem

Schienenverkehr nicht absolute Priorität zugemessen, sondern im Plan bereits Rück-

sicht auf einen eventuellen Autobahnbau genommen?

Können Sie garantieren, daß der Ausbau der Bahn eindeutig Vorrang vor weiteren

Straßenbaumaßnahmen im gleichen Streckenführungsbereich hat?

Antwort:

Der Masterplan als Kern des Bundesverkehrswegeplanes konkretisiert die verkehrs- und

umweltpolitischen Ziele des Österreichischen Gesamtverkehrskonzeptes in verkehrsträger-

übergreifender Weise im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und legt die mit der zukünftigen

Verkehrspolitik abgestimmten Ausbauerfordernisse fest. So sind für Ausbaumaßnahmen im

Bereich der Straße Investitionen von rund 40 Mrd. ATS und für den Bereich der Schiene von

rund 300 Mrd. ATS vorgesehen.

Hinsichtlich der Summerauer Bahn ist im Masterplan der abschnittsweise zweigleisige Aus-

bau zur Beseitigung bestehender Kapazitätsengpässe und zur Schaffung einer leistungsfähi-

gen Verbindung in den oberösterreichischen Zentralraum enthalten. Für das nördlich von

Linz in unmittelbarer Nähe der Summerauer Bahn befindliche Straßennetz sind jedoch im

Masterplan keine kapazitätserhöhenden Maßnahmen vorgesehen.

3. Werden Sie darauf drängen, daß der Finanzierungsrahmen für den Ausbau der

Summerauer Bahn im Masterplan zum Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt

wird?

Antwort:

Die Festlegung von Finanzierungsrahmen ist nicht Aufgabe des Masterpianes zum Bundes -

verkehrswegeplan, vielmehr werden im Masterplan die gegenwartigen Vorstellungen des

Bundes zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur festgelegt.

4. In welchem zeitlichen Rahmen soll die Realisierung des Projektes erfolgen?

Antwort:

Mit der 6. ÖBB - Übertragungsverordnung werden die Rahmenplanungen für den Ausbau der

Summerauer-Bahn den ÖBB übertragen. Zielsetzung ist es, die jeweiligen Ausbauerforder -

nisse zu untersuchen und festzulegen, wobei auch die Vorstellungen des Landes Oberöster -

reich hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des Personennahverkehrs Berücksichtigung

finden werden.

Letztlich sollten die Planungen auch einen Zeit- und Kostenrahmen für die Realisierung der

einzelnen Maßnahmen zum Ergebnis haben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher eine

konkrete Aussage über den zeitlichen Rahmen der einzelnen Realisierungmaßnahmen noch

nicht möglich.

5. Aus welchen Gründen wird auf die Verlängerung der Hochleistungsstrecke von

Attnang - Puchheim nach Salzburg in nächster Zeit verzichtet? Welchen Sinn hat vor

diesem Hintergrund der Ausbau zwischen Wels und Attnang?

Antwort:

In einer im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für Verkehr sowie des österreichi-

schen Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr erstellten länderübergreifenden

Studie wurden von der Fa. BVU (Beratergruppe Verkehr + Umwelt Ges.m.b.H.) unter Mit-

wirkung der DB AG und den ÖBB die verkehrstechnischen Erfordernisse für den Güterver-

kehr im österreichisch- deutschen Grenzraum erarbeitet, welche unter anderem eine Grundla-

ge für die Fortführung der Planungstätigkeiten der HL-AG für den viergleisigen Ausbau des

Streckenabschnittes Attnang- Puchheim - Salzburg Hbf bilden.