4729/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Dr. Graf und Kollegen haben

am 7. Oktober 1998 unter der Nr. 4956/J an mich eine schriftliche par-

lamentansche Anfrage gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Durch ein bürokratisches Versehen kam es zu einer Verzögerung bei der Aus-

schreibung.

Zu Frage 2:

Die Stelle wurde am 28. Oktober in der “Wiener Zeitung” ausgeschrieben. Die

Ausschreibungen in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landeszei-

tungen erfolgten ab diesem Zeitpunkt, je nach Erscheinen dieser Zeitungen, an

unterschiedlichen Tagen.

Zu Frage 3:

Wenn auch das Gesetz (§11 Verfassungsgerichtshofsgesetz) derartiges nicht

ausdrücklich normiert, so teile ich dennoch durchaus diese Ansicht. Bisher

wurde - mit dieser einen Ausnahme - auch immer so vorgegangen.

Zu Frage 4:

Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht - abgesehen von der Durchführung

einer Ausschreibung - kein weiteres Verfahren vor. Ich werde daher so wie

bisher in allen Fällen der Bundesregierung jene Kandidatin bzw. jenen

Kandidaten vorschlagen, die oder den ich aufgrund der eingelangten

Bewerbungsunterlagen für am besten geeignet halte.

Zu den Fragen 5 und 6:

Ich schließe grundsätzlich nicht aus, daß ein Hearing eine zusätzliche

Entscheidungshilfe sein kann. Dies vor allem dann, wenn die Entscheidungs-

träger zu den Bewerbungsunterlagen weitere Informationen benötigen. Daß

auch ohne Hearing Entscheidungen getroffen werden können, die zur Auswahl

hochqualifizierter Personen führen, beweist die derzeitige Zusammensetzung

des Verfassungsgerichtshofs.

Zu den Fragen 7 und 8:

Da in diesem Fall die Entscheidung von der Bundesregierung getroffen werden

muß, habe ich selbstverständlich mit dem Herrn Vizekanzler darüber schon

Gespräche geführt. Ich werde jedenfalls jene Person der Bundesregierung vor-

schlagen, von der ich überzeugt bin, daß sie die besten Qualifikationen nach-

weisen kann.