4729/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Dr. Graf und Kollegen haben
am 7. Oktober 1998 unter der Nr. 4956/J an mich eine schriftliche par-
lamentansche Anfrage gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Durch ein bürokratisches Versehen kam es zu einer Verzögerung bei der Aus-
schreibung.
Zu Frage 2:
Die Stelle wurde am 28. Oktober in der “Wiener Zeitung” ausgeschrieben. Die
Ausschreibungen in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landeszei-
tungen erfolgten ab diesem Zeitpunkt, je nach Erscheinen dieser Zeitungen, an
unterschiedlichen Tagen.
Zu Frage 3:
Wenn auch das Gesetz (§11 Verfassungsgerichtshofsgesetz) derartiges nicht
ausdrücklich normiert, so teile ich dennoch durchaus diese Ansicht. Bisher
wurde - mit dieser einen Ausnahme - auch immer so vorgegangen.
Zu Frage 4:
Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht - abgesehen von der Durchführung
einer Ausschreibung - kein weiteres Verfahren vor. Ich werde daher so wie
bisher in allen Fällen der Bundesregierung jene Kandidatin bzw. jenen
Kandidaten vorschlagen, die oder den ich aufgrund der eingelangten
Bewerbungsunterlagen für am besten geeignet halte.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ich schließe grundsätzlich nicht aus, daß ein Hearing eine zusätzliche
Entscheidungshilfe sein kann. Dies vor allem dann, wenn die Entscheidungs-
träger zu den Bewerbungsunterlagen weitere Informationen benötigen. Daß
auch ohne Hearing Entscheidungen getroffen werden können, die zur Auswahl
hochqualifizierter Personen führen, beweist die derzeitige Zusammensetzung
des Verfassungsgerichtshofs.
Zu den Fragen 7 und 8:
Da in diesem Fall die Entscheidung von der Bundesregierung getroffen werden
muß, habe ich selbstverständlich mit dem Herrn Vizekanzler darüber schon
Gespräche geführt. Ich werde jedenfalls jene Person der Bundesregierung vor-
schlagen, von der ich überzeugt bin, daß sie die besten Qualifikationen nach-
weisen kann.