473/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Platter und Kollegen haben
am 26 . April 1996 unter der Nr 494/J an mich eine schriftli-
che Anfrage betreffend "Strukturmaánahmen im Bereich der
Bundesgendarmerie " gerichtet , die folgenden Wortlaut hat :
" 1 . Gibt es eine Weisung, wonach im Bereich der Landesgen-
darmeriekommanden und des Gendarmeriezentralkommandos im
Jahr 1996 10% des systemisierten Personalstandes einzu-
sparen sind? Wenn ja , nach welchen Kriterien erfolgte
diese Berechnung?
2 . Wurde der Wachk”rper Bundesgendarmerie und insbesondere
die Personalvertretung in diese Entscheidung vor Ertei-
lung der Weisung eingebunden?
3 . Wurden derartige Weisungen auch bei anderen Organisa-
tionseinheiten des Bundesministeriums fr Inneres und
nachgeordneter Beh”rden erteilt?
4 . Wie viele Planstellen werden im Verwaltungsbereich pro-
zentuell von anderen Organisationseinheiten des Bundes-
ministeriums fr Inneres bis hin zur Abteilungsebene und
bei nachgeordneten Beh”rden, insbesondere Bundespolizei-
direktionen, aufgeschlsselt in Wachebeamte und ziviles
Personal, eingespart?
5 . Wie lassen sich allf„llige Differenzen der tats„chlichen
Einsparungen und der weisungsgem„áen Reduktion im Hin-
blick auf die šbernahme des Grenzdienstes durch die
Bundesgendarmerie vereinbaren?
6 . Entspricht es den Tatsachen, daá im logistischen und
budget„ren Bereich Zusammenlegungen innerhalb der Gene-
raldirektion fr die ”ffentliche Sicherheit geplant
sind? Wenn ja, welcher Art sind diese Zusammenlegungen
bzw Aufgabenzusammenfhrungen, welche Einsparungen
sowohl im tats„chlichen als auch systemisierten Perso-
nalbereich k”nnen dadurch erreicht werden und durch
welche Maánahmen wird den unterschiedlichen Anforderun-
gen insbesondere im Bereich der Bundespolizei und Bun-
desgendarmerie Rechnung getragen?
7 . Gibt es eine Žnderung in der Gesch„ftseinteilung des
Bundesministeriums fr Inneres , die eine Aufgabenerwei-
terung des Generalinspizierenden vorsieht? Wenn ja,
welcher Art ist diese Aufgabenerweiterung, gibt es dabei
eine Verlagerung von Kompetenzen von der Generaldirek-
tion fr die ”ffentliche Sicherheit zum Generalinspizie-
renden, wieviel zus„tzliches Personal und zus„tzliche
Planstellen sind dafr vorgesehen und welche M„ngel in
der bisherigen Praxis haben Sie dazu bewogen?
8 . Beabsichtigen Sie , entgegen den Bestimmungen der __ 10
und 11 Sicherheitspolizeigesetz eine Kompetenzverlage-
rung von den zust„ndigen Organisationseinheiten der
Bundesgendarmerie ( Bezirks- und Landesgendarmeriekomman-
den, Gendarmeriezentralkommando) einerseits insbesondere
auf die Sicherheitsdirektionen und auf Organisationsein-
heiten des Bundesministeriums fr Inneres andererseits?
Wenn ja, in welchen Bereichen und mit welcher Begrn-
dung?
9 . Welche sonstigen Strukturmaánahmen sind derzeit im
Bereich des Bundesministeriums fr Inneres geplant?
Sind bereits šberlegungen im Gange, die Wachk”rper
Sicherheitswache und Kriminalpolizei bzw die Bundesgen-
darmerie mit der Bundespolizei zusammenzulegen? Wenn
ja, in welchem Stadium befinden sich diese šberlegungen,
bis wann ist mit konkreten Vorschl„gen zu rechnen und
welche Entwicklung wird dabei angestrebt?
10 . Unter Ihrem Amtsvorg„nger, Dr. Franz L”schnak, wurden -
basierend auf mehreren Untersuchungen bzw Studien -
innerhalb der Gruppe B des Innenressorts umfassende
Reformen mit dem Ziele einer effizienteren Gestaltung
des Gendarmeriedienstes konzipiert und teilweise auch
umgesetzt. Beabsichtigen Sie diese Struktur„nderungen,
wenn auch nur in Teilbereichen, zu „ndern oder rckg„n-
gig zu machen und wen ja, warum?
11. In der Bundesgendarmerie werden seit Jahren Belastungs-
studien der einzelnen Dienststellen durchgefhrt, um das
zur Verfgung stehende Personal mit gr”átm”glicher Effi-
zienz einsetzen zu k”nnen. Ist auch in den brigen
Bereichen des Innenressorts daran gedacht , solche Unter-
suchungen einzufhren?
12 . Die Bundesgendarmerie hat laut Ihrer Vorgabe in den
Jahren 1996 und 1997 in Summe 440 Planstellen einzuspa-
ren. Ist es richtig, daá von Ihnen beabsichtigt ist
ber den angesprochenen Rahmen von 440 Planstellen hin-
aus noch weitere 3% - gerechnet vom Gesamtpersonalstand
der Gruppe B - als Einsparungspotential vorzusehen? "
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu Frage 1:
Grunds„tzlich ist festzuhalten, daá die gesamten Einsparungen
im Bereich des Innenressorts , den Vorgaben der Stellenpl„ne
fr die Finanzjahre 1996/1997 entsprechen. Um im Bereich der
Bundesgendarmerie eine m”glichst geringe Einsparung im
Bereich des exekutiven Auáendienstes herbeizufhren, wurde
von mir die Weisung auf prim„re Einsparung im gendarmeriein-
ternen Verwaltungsbereich erteilt. Als Grundsatzvorstellung
wurde dabei von einer 10-prozentigen Einsparung im Bereich
der Landesgendarmeriekommanden und des Gendarmeriezentralkom-
mandos ausgegangen, wobei - um oben angefhrter Intention zu
folgen - die Kriminal- und Verkehrsabteilungen, die ihre
Dienstleistung im exekutiven Auáendienst erbringen, davon
ausgenommen worden sind.
Diese grunds„tzliche Weisung soll dazu fhren, daá nochmals
eine šberprfung des Personalstandes der Landesgendarmerie-
kommanden und des Gendarmeriezentralkommandos nach den durch-
gefhrten Strukturmaánahmen und der šbernahme des Grenzdien-
stes erfolgt, um einerseits mit dem erforderlichen Personal-
stand das Auslangen zu finden und andererseits die Einsparun-
gen im Bereich des exekutiven Auáendienstes so gering wie
m”glich zu halten. Personelle Einsparungen werden in der Art
durchgefhrt, daá keine Beeintr„chtigung der Aufgabenstellung
der Landesgendarmeriekommanden und des Gendarmeriezentralkom-
mandos eintritt.
Zu Frage 2 :
Eine Einbindung vor Erteilung der grunds„tzlichen Weisung war
nicht erforderlich, da die šberprfungen und Feststellung des
erforderlichen Personalstandes durch das Gendarmeriezentral-
kommando erfolgt.
Zu Frage 3 :
Nein.
In anderen Organisanisationseinheiten werden andere, den
spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Organisation ange-
paáte Vorgaben definiert.
Zu Frage 4 :
Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums fr
Inneres wurde der Planstellenstand gegenber dem Jahr l995 um
20 Planstellen, das sind ca 1, 6% verringert. Im Bereich der
Flchtlingsbetreuung und Integration erfolgte eine Reduktion
um 3 Planstellen, das sind ca. 1,9% und im Bundesasylamt um
eine Planstelle, das sind ca 2,8% .
Bei der Gruppe Bundespolizei werden in den Jahren 1996 und
1997 insgesamt 518 Planstellen eingespart.
Die Aufteilung auf die einzelnen Verwendungszweige der acht
Sicherheits- und 14 Bundespolizeidirektionen erfolgt gem„á
Vorgabe und Projektrealisierung der zu Frage 9 angefhrten
Rationalisierungs- und Strukturbereinigungsmaánahmen.
Zu Frage 5 :
Wie bereits in der Beantwortung der Frage 1 angefhrt, wird
im Bereich der Bundesgendarmerie insbesondere im Hinblick auf
die šbernahme des Grenzdienstes im Organisations- und Ver-
waltungsbereich nur jene Anzahl von Planstellen eingespart
werden, die zu keiner wesentlichen Beeintr„chtigung des
Dienstbetriebes fhren. Aus diesem Grund wird es zu keiner
Differenz zwischen tats„chlichen Einsparungen und angeordne-
ten Reduktionen kommen.
Zu Frage 6 :
Es ist nicht beabsichtigt, im logistischen und budget„ren
Bereich innerhalb der Generaldirektion fr die ”ffentliche
Sicherheit Zusammenlegungen durchzufhren. Es sind derzeit
lediglich šberlegungen im Gange, organisationsberschreitende
Bestellvorg„nge innerhalb der Generaldirektion fr die
”ffentliche Sicherheit einer verbesserten Koordination zuzu-
fhren. Nachdem die geplante Koordination keinerlei Auswir-
kungen auf die jeweils organisationsinterne Entscheidungs-
und Budgetkompetenz hat, wird den spezifischen Anforderungen
insbesondere im Bereich der Bundespolizei und Bundesgendarme-
rie weiterhin Rechnung getragen. Aufgrund der derzeitigen
Vorbereitung zur Entscheidungsfindung sind Einsparungen von
Planstellen m”glich, wobei das Ausmaá (derzeit) noch nicht
feststeht.
Zu Frage 7 :
Mit Wirksamkeit vom 1. April 1996 wurde die Gesch„ftseintei-
lung der Zentralleitung des Bundesministeriums insbesondere
dahingehend modifiziert, daá dem Gesch„ftsbereich des Gene-
ralinspizierenden der Sicherheitsbeh”rden und Landesgendarme-
riekommanden eine umfassende Kompetenz zur Koordination
grunds„tzlicher Schulungs- und Ausbildungsaktivit„ten im
Ressortbereich sowie der Wahrnehmung internationaler Ausbil-
dungsbelange zugeordnet wurde. Dies betrifft insbesondere
die inhaltliche Planung und Entwicklung der zu schaffenden
Sicherheitsakademie sowie die Administration der Mitteleuro-
p„ischen Polizeiakademie, die bisher aufgrund des Entwick-
lungsstadiums keine klare gesch„ftseinteilungsm„áige Zuord-
nung erfahren haben. Daraus ist ersichtlich, daá keine M„n-
gel in der bisherigen Praxis vorgelegen haben und auch keine
Kompetenzverlagerung von der Generaldirektion fr die ”ffent-
liche Sicherheit zum Generalinspizierenden fr die Sicher-
heitsbeh”rden und Landesgendarmeriekommanden stattfindet.
Fr die Bew„ltigung dieser Aufgaben ist kein zus„tzliches
Personal erforderlich , da diese Angelegenheit durch Umschich-
tungsmaánahmen mit dem vorhandenen Personal bew„ltigt wird.
Zu Frage 8 :
Nein, zumal sich die Organisationsform der Bundesgendarmerie
insbesondere im Aufbau und im Vollzug des Grenzdienstes der
Bundesgendarmerie ausgezeichnet bew„hrt hat .
Zu Frage 9 :
Die Gruppe Bundespolizei betreut derzeit eine Reihe von
Rationalisierungs- und Strukturbereinigungskonzepten, wie
z . B . Zusammenlegung personalfhrender Stellen, Schlieáung
bzw Zusammenlegung von Kraftfahrzeugwerkst„tten und Montur-
wirtschaften, Einfhrung zentraler Verwaltungsreferate , Aus-
gliederung artfremder T„tigkeiten, šbernahme der Allgemein-
kriminalit„t durch den Sicherheitswachdienst mit dem Ziel ,
Arbeitsabl„ufe rationeller zu gestalten und die verschieden-
sten Organisationseinheiten den sicherheitspolizeilichen
Erfordernissen entsprechend zu dotieren .
Im Bereich der Bundesgendarmerie wurden in den letzten Jahren
bereits umfassende Strukturmaánahmen durchgefhrt , die
bereits auf die šbernahme der Grenzkontrolle und Grenzberwa-
chung ausgerichtet waren. Personelle Anpassungen in ”rtli-
chen Bereichen zur Reaktion auf ge„nderte sicherheitspolizei-
liche Verh„ltnisse werden zur Aufrechterhaltung der Effizienz
der Bundesgendarmerie jedoch auch knftig nicht auszuschlie-
áen sein . Eine Zusammenlegung der Kriminalpolizei mit dem
Sicherheitswachdienst ist ebenso wie eine Zusammenlegung der
Bundesgendarmerie mit der Bundespolizei nicht vorgesehen.
Zu Frage 10 :
Nein, zumal die Struktur„nderungen, wie in der Beantwortung
der Frage 9 dargelegt, bereits den Aufbau und Vollzug des
Grenzdienstes der Bundesgendarmerie bercksichtigt haben.
Zu Frage 11:
Im Bereich der Bundesgendarmerie besteht die Belastungsstudie
ausschlieálich fr Gendarmerieposten, da andere Organisa-
tionseinheiten auch andere Ouantifizierungsmodelle erfordern.
Eine Kosten-Nutzen-Rechnung fr alle Bereiche des Innenres-
sorts ist von der in Aussicht stehenden allgemeinen Kosten-
rechnung fr den Bund zu erwarten, deren Umsetzung entspre-
chend detaillierter Vorgaben bedarf.