473/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Platter und Kollegen haben

am 26 . April 1996 unter der Nr 494/J an mich eine schriftli-

che Anfrage betreffend "Strukturmaánahmen im Bereich der

Bundesgendarmerie " gerichtet , die folgenden Wortlaut hat :

 

" 1 . Gibt es eine Weisung, wonach im Bereich der Landesgen-

darmeriekommanden und des Gendarmeriezentralkommandos im

Jahr 1996 10% des systemisierten Personalstandes einzu-

sparen sind? Wenn ja , nach welchen Kriterien erfolgte

diese Berechnung?

2 . Wurde der Wachk”rper Bundesgendarmerie und insbesondere

die Personalvertretung in diese Entscheidung vor Ertei-

lung der Weisung eingebunden?

3 . Wurden derartige Weisungen auch bei anderen Organisa-

tionseinheiten des Bundesministeriums fr Inneres und

nachgeordneter Beh”rden erteilt?

4 . Wie viele Planstellen werden im Verwaltungsbereich pro-

zentuell von anderen Organisationseinheiten des Bundes-

ministeriums fr Inneres bis hin zur Abteilungsebene und

bei nachgeordneten Beh”rden, insbesondere Bundespolizei-

direktionen, aufgeschlsselt in Wachebeamte und ziviles

Personal, eingespart?

5 . Wie lassen sich allf„llige Differenzen der tats„chlichen

Einsparungen und der weisungsgem„áen Reduktion im Hin-

blick auf die šbernahme des Grenzdienstes durch die

Bundesgendarmerie vereinbaren?

 

6 . Entspricht es den Tatsachen, daá im logistischen und

budget„ren Bereich Zusammenlegungen innerhalb der Gene-

raldirektion fr die ”ffentliche Sicherheit geplant

sind? Wenn ja, welcher Art sind diese Zusammenlegungen

bzw Aufgabenzusammenfhrungen, welche Einsparungen

sowohl im tats„chlichen als auch systemisierten Perso-

nalbereich k”nnen dadurch erreicht werden und durch

welche Maánahmen wird den unterschiedlichen Anforderun-

gen insbesondere im Bereich der Bundespolizei und Bun-

desgendarmerie Rechnung getragen?

7 . Gibt es eine Žnderung in der Gesch„ftseinteilung des

Bundesministeriums fr Inneres , die eine Aufgabenerwei-

terung des Generalinspizierenden vorsieht? Wenn ja,

welcher Art ist diese Aufgabenerweiterung, gibt es dabei

eine Verlagerung von Kompetenzen von der Generaldirek-

tion fr die ”ffentliche Sicherheit zum Generalinspizie-

renden, wieviel zus„tzliches Personal und zus„tzliche

Planstellen sind dafr vorgesehen und welche M„ngel in

der bisherigen Praxis haben Sie dazu bewogen?

8 . Beabsichtigen Sie , entgegen den Bestimmungen der __ 10

und 11 Sicherheitspolizeigesetz eine Kompetenzverlage-

rung von den zust„ndigen Organisationseinheiten der

Bundesgendarmerie ( Bezirks- und Landesgendarmeriekomman-

den, Gendarmeriezentralkommando) einerseits insbesondere

auf die Sicherheitsdirektionen und auf Organisationsein-

heiten des Bundesministeriums fr Inneres andererseits?

Wenn ja, in welchen Bereichen und mit welcher Begrn-

dung?

9 . Welche sonstigen Strukturmaánahmen sind derzeit im

Bereich des Bundesministeriums fr Inneres geplant?

Sind bereits šberlegungen im Gange, die Wachk”rper

Sicherheitswache und Kriminalpolizei bzw die Bundesgen-

darmerie mit der Bundespolizei zusammenzulegen? Wenn

ja, in welchem Stadium befinden sich diese šberlegungen,

bis wann ist mit konkreten Vorschl„gen zu rechnen und

welche Entwicklung wird dabei angestrebt?

10 . Unter Ihrem Amtsvorg„nger, Dr. Franz L”schnak, wurden -

 

basierend auf mehreren Untersuchungen bzw Studien -

innerhalb der Gruppe B des Innenressorts umfassende

Reformen mit dem Ziele einer effizienteren Gestaltung

des Gendarmeriedienstes konzipiert und teilweise auch

umgesetzt. Beabsichtigen Sie diese Struktur„nderungen,

wenn auch nur in Teilbereichen, zu „ndern oder rckg„n-

gig zu machen und wen ja, warum?

11. In der Bundesgendarmerie werden seit Jahren Belastungs-

studien der einzelnen Dienststellen durchgefhrt, um das

zur Verfgung stehende Personal mit gr”átm”glicher Effi-

zienz einsetzen zu k”nnen. Ist auch in den brigen

Bereichen des Innenressorts daran gedacht , solche Unter-

suchungen einzufhren?

12 . Die Bundesgendarmerie hat laut Ihrer Vorgabe in den

Jahren 1996 und 1997 in Summe 440 Planstellen einzuspa-

ren. Ist es richtig, daá von Ihnen beabsichtigt ist

ber den angesprochenen Rahmen von 440 Planstellen hin-

aus noch weitere 3% - gerechnet vom Gesamtpersonalstand

der Gruppe B - als Einsparungspotential vorzusehen? "

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

Zu Frage 1:

Grunds„tzlich ist festzuhalten, daá die gesamten Einsparungen

im Bereich des Innenressorts , den Vorgaben der Stellenpl„ne

fr die Finanzjahre 1996/1997 entsprechen. Um im Bereich der

Bundesgendarmerie eine m”glichst geringe Einsparung im

Bereich des exekutiven Auáendienstes herbeizufhren, wurde

von mir die Weisung auf prim„re Einsparung im gendarmeriein-

ternen Verwaltungsbereich erteilt. Als Grundsatzvorstellung

wurde dabei von einer 10-prozentigen Einsparung im Bereich

der Landesgendarmeriekommanden und des Gendarmeriezentralkom-

mandos ausgegangen, wobei - um oben angefhrter Intention zu

folgen - die Kriminal- und Verkehrsabteilungen, die ihre

Dienstleistung im exekutiven Auáendienst erbringen, davon

ausgenommen worden sind.

Diese grunds„tzliche Weisung soll dazu fhren, daá nochmals

 

eine šberprfung des Personalstandes der Landesgendarmerie-

kommanden und des Gendarmeriezentralkommandos nach den durch-

gefhrten Strukturmaánahmen und der šbernahme des Grenzdien-

stes erfolgt, um einerseits mit dem erforderlichen Personal-

stand das Auslangen zu finden und andererseits die Einsparun-

gen im Bereich des exekutiven Auáendienstes so gering wie

m”glich zu halten. Personelle Einsparungen werden in der Art

durchgefhrt, daá keine Beeintr„chtigung der Aufgabenstellung

der Landesgendarmeriekommanden und des Gendarmeriezentralkom-

mandos eintritt.

 

Zu Frage 2 :

Eine Einbindung vor Erteilung der grunds„tzlichen Weisung war

nicht erforderlich, da die šberprfungen und Feststellung des

erforderlichen Personalstandes durch das Gendarmeriezentral-

kommando erfolgt.

 

Zu Frage 3 :

Nein.

In anderen Organisanisationseinheiten werden andere, den

spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Organisation ange-

paáte Vorgaben definiert.

 

Zu Frage 4 :

Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums fr

Inneres wurde der Planstellenstand gegenber dem Jahr l995 um

20 Planstellen, das sind ca 1, 6% verringert. Im Bereich der

Flchtlingsbetreuung und Integration erfolgte eine Reduktion

um 3 Planstellen, das sind ca. 1,9% und im Bundesasylamt um

eine Planstelle, das sind ca 2,8% .

Bei der Gruppe Bundespolizei werden in den Jahren 1996 und

1997 insgesamt 518 Planstellen eingespart.

Die Aufteilung auf die einzelnen Verwendungszweige der acht

Sicherheits- und 14 Bundespolizeidirektionen erfolgt gem„á

Vorgabe und Projektrealisierung der zu Frage 9 angefhrten

Rationalisierungs- und Strukturbereinigungsmaánahmen.

 

Zu Frage 5 :

Wie bereits in der Beantwortung der Frage 1 angefhrt, wird

im Bereich der Bundesgendarmerie insbesondere im Hinblick auf

die šbernahme des Grenzdienstes im Organisations- und Ver-

waltungsbereich nur jene Anzahl von Planstellen eingespart

werden, die zu keiner wesentlichen Beeintr„chtigung des

Dienstbetriebes fhren. Aus diesem Grund wird es zu keiner

Differenz zwischen tats„chlichen Einsparungen und angeordne-

ten Reduktionen kommen.

 

Zu Frage 6 :

Es ist nicht beabsichtigt, im logistischen und budget„ren

Bereich innerhalb der Generaldirektion fr die ”ffentliche

Sicherheit Zusammenlegungen durchzufhren. Es sind derzeit

lediglich šberlegungen im Gange, organisationsberschreitende

Bestellvorg„nge innerhalb der Generaldirektion fr die

”ffentliche Sicherheit einer verbesserten Koordination zuzu-

fhren. Nachdem die geplante Koordination keinerlei Auswir-

kungen auf die jeweils organisationsinterne Entscheidungs-

und Budgetkompetenz hat, wird den spezifischen Anforderungen

insbesondere im Bereich der Bundespolizei und Bundesgendarme-

rie weiterhin Rechnung getragen. Aufgrund der derzeitigen

Vorbereitung zur Entscheidungsfindung sind Einsparungen von

Planstellen m”glich, wobei das Ausmaá (derzeit) noch nicht

feststeht.

 

Zu Frage 7 :

Mit Wirksamkeit vom 1. April 1996 wurde die Gesch„ftseintei-

lung der Zentralleitung des Bundesministeriums insbesondere

dahingehend modifiziert, daá dem Gesch„ftsbereich des Gene-

ralinspizierenden der Sicherheitsbeh”rden und Landesgendarme-

riekommanden eine umfassende Kompetenz zur Koordination

grunds„tzlicher Schulungs- und Ausbildungsaktivit„ten im

Ressortbereich sowie der Wahrnehmung internationaler Ausbil-

dungsbelange zugeordnet wurde. Dies betrifft insbesondere

die inhaltliche Planung und Entwicklung der zu schaffenden

Sicherheitsakademie sowie die Administration der Mitteleuro-

 

p„ischen Polizeiakademie, die bisher aufgrund des Entwick-

lungsstadiums keine klare gesch„ftseinteilungsm„áige Zuord-

nung erfahren haben. Daraus ist ersichtlich, daá keine M„n-

gel in der bisherigen Praxis vorgelegen haben und auch keine

Kompetenzverlagerung von der Generaldirektion fr die ”ffent-

liche Sicherheit zum Generalinspizierenden fr die Sicher-

heitsbeh”rden und Landesgendarmeriekommanden stattfindet.

Fr die Bew„ltigung dieser Aufgaben ist kein zus„tzliches

Personal erforderlich , da diese Angelegenheit durch Umschich-

tungsmaánahmen mit dem vorhandenen Personal bew„ltigt wird.

 

Zu Frage 8 :

Nein, zumal sich die Organisationsform der Bundesgendarmerie

insbesondere im Aufbau und im Vollzug des Grenzdienstes der

Bundesgendarmerie ausgezeichnet bew„hrt hat .

 

Zu Frage 9 :

Die Gruppe Bundespolizei betreut derzeit eine Reihe von

Rationalisierungs- und Strukturbereinigungskonzepten, wie

z . B . Zusammenlegung personalfhrender Stellen, Schlieáung

bzw Zusammenlegung von Kraftfahrzeugwerkst„tten und Montur-

wirtschaften, Einfhrung zentraler Verwaltungsreferate , Aus-

gliederung artfremder T„tigkeiten, šbernahme der Allgemein-

kriminalit„t durch den Sicherheitswachdienst mit dem Ziel ,

Arbeitsabl„ufe rationeller zu gestalten und die verschieden-

sten Organisationseinheiten den sicherheitspolizeilichen

Erfordernissen entsprechend zu dotieren .

Im Bereich der Bundesgendarmerie wurden in den letzten Jahren

bereits umfassende Strukturmaánahmen durchgefhrt , die

bereits auf die šbernahme der Grenzkontrolle und Grenzberwa-

chung ausgerichtet waren. Personelle Anpassungen in ”rtli-

chen Bereichen zur Reaktion auf ge„nderte sicherheitspolizei-

liche Verh„ltnisse werden zur Aufrechterhaltung der Effizienz

der Bundesgendarmerie jedoch auch knftig nicht auszuschlie-

áen sein . Eine Zusammenlegung der Kriminalpolizei mit dem

Sicherheitswachdienst ist ebenso wie eine Zusammenlegung der

Bundesgendarmerie mit der Bundespolizei nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 10 :

Nein, zumal die Struktur„nderungen, wie in der Beantwortung

der Frage 9 dargelegt, bereits den Aufbau und Vollzug des

Grenzdienstes der Bundesgendarmerie bercksichtigt haben.

 

Zu Frage 11:

Im Bereich der Bundesgendarmerie besteht die Belastungsstudie

ausschlieálich fr Gendarmerieposten, da andere Organisa-

tionseinheiten auch andere Ouantifizierungsmodelle erfordern.

Eine Kosten-Nutzen-Rechnung fr alle Bereiche des Innenres-

sorts ist von der in Aussicht stehenden allgemeinen Kosten-

rechnung fr den Bund zu erwarten, deren Umsetzung entspre-

chend detaillierter Vorgaben bedarf.