4730/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Dr. Graf und Kollegen haben
am 7. Oktober 1998 unter der Nr. 4957/J an mich eine schriftliche par-
lamentarische Anfrage betreffend objektive Richterbestellung beim
Verfassungsgerichtshof gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Stellen wurden am 28. Oktober in der “Wiener Zeitung" ausgeschrieben.
Die Ausschreibungen in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landes-
zeitungen erfolgten ab diesem Zeitpunkt, je nach Erscheinen dieser Zeitungen,
an unterschiedlichen Tagen.
Zu den Fragen 2 und 4:
Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht - abgesehen von der Durchführung
einer Ausschreibung - kein weiteres Verfahren vor. Ich werde daher so wie
bisher in allen Fällen der Bundesregierung jene Kandidatinnen bzw. jene
Kandidaten vorschlagen, die ich aufgrund der eingelangten Bewerbungsunter-
lagen für am besten geeignet halte.
Zu den Fragen 3 und 5:
Ich schließe grundsätzlich nicht aus, daß ein Hearing eine zusätzliche
Entscheidungshilfe sein kann. Dies vor allem dann, wenn die Entscheidungs-
träger zu den Bewerbungsunterlagen weitere Informationen benötigen. Daß
auch ohne Hearing Entscheidungen getroffen werden können, die zur Auswahl
hochqualifizierter Personen führen, beweist die derzeitige Zusammensetzung
des Verfassungsgerichtshofs.
Zu den Fragen 6 und 7:
Da in diesen beiden Fällen Entscheidungen von der Bundesregierung getroffen
werden müssen, habe ich selbstverständlich mit dem Herrn Vizekanzler dar-
über schon Gespräche geführt. Ich werde jedenfalls jene Personen der Bun-
desregierung vorschlagen, von denen ich überzeugt bin, daß sie die besten
Qualifikationen nachweisen können.