4730/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Dr. Graf und Kollegen haben

am 7. Oktober 1998 unter der Nr. 4957/J an mich eine schriftliche par-

lamentarische Anfrage betreffend objektive Richterbestellung beim

Verfassungsgerichtshof gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Stellen wurden am 28. Oktober in der “Wiener Zeitung" ausgeschrieben.

Die Ausschreibungen in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landes-

zeitungen erfolgten ab diesem Zeitpunkt, je nach Erscheinen dieser Zeitungen,

an unterschiedlichen Tagen.

Zu den Fragen 2 und 4:

Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht - abgesehen von der Durchführung

einer Ausschreibung - kein weiteres Verfahren vor. Ich werde daher so wie

bisher in allen Fällen der Bundesregierung jene Kandidatinnen bzw. jene

Kandidaten vorschlagen, die ich aufgrund der eingelangten Bewerbungsunter-

lagen für am besten geeignet halte.

Zu den Fragen 3 und 5:

Ich schließe grundsätzlich nicht aus, daß ein Hearing eine zusätzliche

Entscheidungshilfe sein kann. Dies vor allem dann, wenn die Entscheidungs-

träger zu den Bewerbungsunterlagen weitere Informationen benötigen. Daß

auch ohne Hearing Entscheidungen getroffen werden können, die zur Auswahl

hochqualifizierter Personen führen, beweist die derzeitige Zusammensetzung

des Verfassungsgerichtshofs.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Da in diesen beiden Fällen Entscheidungen von der Bundesregierung getroffen

werden müssen, habe ich selbstverständlich mit dem Herrn Vizekanzler dar-

über schon Gespräche geführt. Ich werde jedenfalls jene Personen der Bun-

desregierung vorschlagen, von denen ich überzeugt bin, daß sie die besten

Qualifikationen nachweisen können.