4732/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Moser, Freundinnen und Freunde haben am

8. Oktober1998 unter der Nr.5010/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Programm der österreichischen EU—Präsidentschaft gerich-

tet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen zur Funktion des Präsident-

schaftsprogramms:

Generell legt der Mitgliedstaat, der den nächstfolgenden Vorsitz in der Euro—

päischen Union übernimmt, zu Beginn der jeweiligen Präsidentschaft ein

technisches Arbeitsprogramm vor, das die in allgemeiner Form dargelegten

Schwerpunkte der europapolitischen Vorhaben für das folgende Halbjahr ent-

hält. Inhaltlich wesentlich für dieses Programm sind in erster Linie auch die

unter der vorhergehenden Präsidentschaft gemachten Fortschritte.

Weitere Kriterien für die Gestaltung des Präsidentschaftsprogramms ergeben

sich aus den Funktionen des Ratsvorsitzes, der als zentraler Ansprechpartner

für Staaten außerhalb der EU sowie als interner Vermittler Dienstleistungen für

die Union erbringt und demgemäß nicht die Durchsetzung nationaler Interessen

zum Ziel hat.

Zu den Fragen 1 und 2:

Wie aus der in der Anfrage angesprochenen Erklärung der Landeshaupt-

männerkonferenz betreffend die Österreichische EU- Präsidentschaft, die am

25. Mai 1998 im Bundeskanzleramt eingelangt ist, ausdrücklich hervorgeht,

waren die Bundesländer bis zuletzt in die Vorbereitungen zur EU—Präsident—

schaft eingebunden (ich verweise auf Punkt 3 der in Kopie beiliegenden

Erklärung).

Wie mir mitgeteilt wurde, sind im Juni 1998 von der Vorarlberger sowie der

Oberösterreichischen Landesregierung per Fax zusätzliche schriftliche

Anregungen zum Präsidentschaftsprogramm übermittelt worden.

Zu den Fragen 3 bis 10:

Zur Festlegung der Kriterien für die Erstellung des Präsidentschaftsprogramms

verweise ich auf meine einleitenden Bemerkungen.

Die interne Vorgangsweise bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms der

österreichischen Präsidentschaft erfolgte im Wege der traditionellen Koordina-

tionsmechanismen, in die sämtliche Ressorts, die Sozialpartner sowie die

Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer eingebunden sind. Die

entsprechenden Stellungnahmen flossen, soweit dies angebracht erschien, in

das Arbeitsprogramm der österreichischen EU - Präsidentschaft ein. Allerdings

war eine vollständige oder sogar wörtliche Übernahme dieser Vorschläge ange-

sichts der oben genannten, bei der Erstellung des Programms zu berücksichti-

genden Kriterien nicht möglich.

Österreichische EU - Präsidentschaft

im 2. Halbjahr 1998

                  

***

 

Erklärung

der Landeshauptmännerkonferenz

vom 20. Mai 1998

1.Vorbemerkung

Nach dreieinhalb Jahren EU- Mitgliedschaft übernimmt Österreich als erster der neuen

Mitgliedstaaten vom 1. Juli bis 31. Dezember 1998 den Vorsitz im EU- Rat. Der Bund und

die Länder haben sich in den vergangenen Jahren intensiv auf diese wichtige Aufgabe

vorbereitet.

2.Wesentliche Themen der österreichischen EU - Präsidentschaft

Im Vordergrund der österreichischen Präsidentschaft stehen folgende Themen:

* Der Beitrag zur Schaffung von Beschäftigung aufgrund der Vorgaben des Vertrags von

Amsterdam und des Beschäftigungsgipfels von Luxemburg;

* Weitere Schritte zur Einführung der gemeinsamen Währung;

* Der Erweiterungsprozeß der Union mit den Beitrittskandidaten sowie als

Voraussetzung dafür

* Vorbereitung der Entscheidung für die Reformen der Agrar- und Strukturpolitik sowie

der zukünftigen Finanzierung der Europäischen Union;

* Stärkung der Sicherheit für die Bürger durch wirksame Bekämpfung der internationalen

Kriminalität, des Drogenhandels und des Terrorismus;

* Umsetzung des Amsterdamer Vertrages;

* Umsetzung des Aktionsplanes für die Vollendung des Binnenmarkte;

* Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Europäischen Union in der Welt;

Neben diesen Schwerpunktthemen werden folgende wichtige Themen ebenfalls die

österreichische Präsidentschaft prägen:

* Der dauerhafte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die Schaffung hoher

ökologischer Standards und die Berücksichtigung des Gedankens der nachhaltigen

Entwicklung in allen Tätigkeitsbereichen der Union;

* Die Verstärkung der Vorreiterrolle der Union im globalen Umweltschutz;

* Die Erhöhung von Bürgernähe, Transparenz und demokratischer Legitimität;

* Erzielung von Fortschritten bei der Harmonisierung der Steuerpolitik;

* Die besondere Bedeutung der regionalen Dimension des Integrationsprozesses.

3.Themen von besonderem Länderinteresse für die österreichische EU -

Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 1998

Die Länder sind seit 1995 in die Vorbereitung der österreichischen EU- Präsidentschaft 1998

eingebunden und hatten Gelegenheit, eigene Schwerpunkte zu entwickeln sowie Themen

in das österreichische Programm einzubringen. Die Länder haben grundlegende Aussagen

zur Europapolitik zuletzt in einer gemeinsamen Position der Integrationskonferenz der

Länder vom 17.11.1997 getroffen. Diese sind nach wie vor aufrecht

Im Programm der österreichischen Präsidentschaft sollten unter anderem folgende Themen

angesprochen werden, die im besonderen Interesse der Länder liegen:

* Reform der Struktarpolitik.

Von der österreichschen EU - Präsidentschaft erwarten die Länder im Zuge der

Diskussion um die Reform der EU - Strukturfondspolitik ein Eintreten für eine Stärkung

der Rolle der Regionen bei der Programmerstellung und -abwicklung. Die Reform des

hochkomplexen, zentralistischen Förderungssystems der EU zugunsten dezentraler,

überschaubarer Strukturen mit Kontrollinstanzen stellt eine besondere Herausforderung

für die Präsidentschaft dar.

* Reform der Agrarpolitik.

Die Länder unterstreichen das österreichische Konzept für eine europäische

Landwirtschaft, die als Wirtschaftsbereich multifunktional, nachhaltig und

wettbewerbsfähig sein muß und sich über den gesamten europäischen Raum

einschließlich der benachteiligten Gebiete und der Berggebiete verteilt. Die europäische

Landwirtschaft hat die Aufgabe, die Landschaft zu pflegen1 die Naturräume zu erhalten

und einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raumes zu leisten sowie

Qualitätsanforderungen, dem Umweltschutz und dem Tierschutz gerecht zu werden.

Diese Leistungen haben angemessene Einkommen für die bäuerlichen Familienbetriebe

zu gewährleisten. Bei der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ist sicherzustellen, daß

den Ländern regionale Spielräume offen stehen. Die Bundesregierung wird ersucht,

diese Ziele und Inhalte während der Präsidentschaft in die Positionen der Europäischen

Union bei den Verhandlungen im Rahmen der WTO einzubringen.

* Erweiterung.

Österreich kann einen Beitrag zur Heranführung der Beitrittskandidaten unter anderem

durch einen Informationstransfer zwischen den Verwaltungen leisten. Dies betrifft nicht

nur den Bund, sondern auch die Länder und die Gemeinden. Für die durch die

Osterweiterung betroffenen grenznahen EU - Gebiete sollen besondere Vorkehrungen

getroffen werden. In diesem Zusammenhang wird auf die im Positionspapier des

Bundes zum Thema 11Agenda 2000- Anliegen Österreichs: Berücksichtigung der Prob-

lematik der Regionen an der Grenze zu den MOEL” enthaltene Forderung nach der

Schaffung eines Sonderprogramms für die im Nahbereich der Grenze zu den MOEL

liegenden Regionen hingewiesen, die weiterhin zu vertreten sein wird.

Mit besonderem Interesse verfolgen die Länder die Entwicklung effektiver regionaler

Strukturen in den MOEL. Es ist politisches Ziel der Länder, durch eigene Initiativen

sowie durch Unterstützung von Vorhaben z.B. des Ausschusses der Regionen der EU,

der Kammer der Regionen des Europarates, der Versammlung der Regionen Europas

(VRE) dazu beizutragen, einen Erfahrungsaustausch aufzubauen. Dies würde die

Bemühungen der Länder unterstützen, weiteren Einfluß auf die Entscheidungsfindung

in der EU, eine stärkere Einbindung der regionalen Ebene in die Gestaltung und

Vollziehung der EU- Politien und damit mehr Akzeptanz und Bürgernähe zu erreichen.

* Finanzieller Rahmen.

Für die Verhandlungen Österreichs und die Vorsitzführung ist die Beschlußlage der

Finanzausgleichspartner eine wesentliche Grundlage. Die Länder verweisen im

einzelnen auf den Beschluß der Integrationskonferenz der Länder vom 17.11.1997.

* EU-Wettbewerbsrecht.

Im Sinne einer wirksamen Wirtschaftsförderrng erwarten die Länder von der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im Rahmen der neuen Leitlinien für staatliche

Beihilfen mit regionaler Zielsetzung ein Eintreten für wettbewerbsrechtlich vertretbare

Förderobergrenzen, die eine effiziente und regional wirksame Wirtschaftsförderung

ermöglichen.

* Beschäftigung.

Die Länder begrüßen den nationalen Beschäftigungsplan und bekräftigen ihre

Bereitschaft, im Rahmen der regionalen Wirtschaftspolitik aktive

Beschäftigungsmaßnahmen weiterzuführen.

* Umsetzung des Amsterdamer Vertrages.

Für die Länder stellt das Subsidiaritätsprotokoll eine der wesentlichen Verbesserungen

des Amsterdamer Vertrages aus regionaler Sicht dar. Die österreichische Präsidentschaft

wird gebeten, die Mechanismen zur Anwendung des Subsidiaritätsprotokolls

vorzubereiten.

* Verwaltungsvereinfachung.

Die Länder ersuchen den Bund, der Qualität und Verständlichkeit europäischer

Rechtsakte besonderes Augenmerk zuzuwenden und die rasche Umsetzung der SLIM-

Initiative (Simpler Legislation for the Internal Market) zu forcieren.

* Verkehr.

Die Kostenwahrheit im Verkehr sollte ein Schwerpunkt der österreichischen

Präsidentschaft sein, ebenso die Verlagerung von Transporten von der Straße auf

umweltverträgliche Verkehrsträger (Schiene und Schiff) sowie die Verbesserung der

diesbezüglichen Verkehrsanbindung der MOEL an die EU-Staaten.

* Umwelt.

Im Mittelpunkt der Umweltpolitik soll der Einsatz für eine nachhaltige Anhebung des

Umweltschutzniveaus der Gemeinschaft stehen. Die österreichische Präsidentschaft

sollte darüber hinaus versuchen, langfristige Initiativen zu setzen, um eine Integration

der Umwelt in andere Politikbereiche, insbesondere Verkehr, Wirtschaft, Landwirtschaft

sowie Binnenmarkt zu erreichen. Die Länder sprechen sich vehement (Vorschlag

Kärnten) dafür aus, im laufenden Review - Prozeß höhere Standards beibehalten zu

können und verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die einheitliche

Länderstellungnahme zur Richtlinie betreffend den Schwefelgehalt flüssiger

Brennstoffe.

* Energie.

Der Umsetzung des Aktionsplanes im Bereich der erneuerbaren Energien ist aus

Ländersicht von österreichischer Seite Priorität im neuem Energierahmenprogramm

einzuräumen. Besonders soll sich Österreich dem Thema nukleare Sicherheit und der

Zielsetzung des Ausstieges aus der Atomtechnologie für die Erzeugung von Strom

widmen.

* Kultur.

Nach dem Auslaufen der Programme Kaleidoskop und Ariane (1998) sowie Raphael

(1999) begrüßen die Länder die Debatte über den Vorschlag für ein neues kulturelles

Rahmenprogramm ab dem Jahr 2000. Wichtiges Thema wird auch die Fortführung der

Diskussion über das Grünbuch zur Thematik “Kultur und Auswirkungen auf die

Beschäftigung" sein.

4.Schlußbemerkung.

Die Länder werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten u.a. im Ausschuß der Regionen sowie

in interregionalen Zusammenschlüssen aktiv ihre Beiträge zur Unterstützung der Ziele der

österreichischen Präsidentschaft leisten, um einen Erfolg für die österreichische EU -

Präsidentschaft zu bewirken.