4732/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Moser, Freundinnen und Freunde haben am
8. Oktober1998 unter der Nr.5010/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Programm der österreichischen EU—Präsidentschaft gerich-
tet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen zur Funktion des Präsident-
schaftsprogramms:
Generell legt der Mitgliedstaat, der den nächstfolgenden Vorsitz in der Euro—
päischen Union übernimmt, zu Beginn der jeweiligen Präsidentschaft ein
technisches Arbeitsprogramm vor, das die in allgemeiner Form dargelegten
Schwerpunkte der europapolitischen Vorhaben für das folgende Halbjahr ent-
hält. Inhaltlich wesentlich für dieses Programm sind in erster Linie auch die
unter der vorhergehenden Präsidentschaft
gemachten Fortschritte.
Weitere Kriterien für die Gestaltung des Präsidentschaftsprogramms ergeben
sich aus den Funktionen des Ratsvorsitzes, der als zentraler Ansprechpartner
für Staaten außerhalb der EU sowie als interner Vermittler Dienstleistungen für
die Union erbringt und demgemäß nicht die Durchsetzung nationaler Interessen
zum Ziel hat.
Zu den Fragen 1 und 2:
Wie aus der in der Anfrage angesprochenen Erklärung der Landeshaupt-
männerkonferenz betreffend die Österreichische EU- Präsidentschaft, die am
25. Mai 1998 im Bundeskanzleramt eingelangt ist, ausdrücklich hervorgeht,
waren die Bundesländer bis zuletzt in die Vorbereitungen zur EU—Präsident—
schaft eingebunden (ich verweise auf Punkt 3 der in Kopie beiliegenden
Erklärung).
Wie mir mitgeteilt wurde, sind im Juni 1998 von der Vorarlberger sowie der
Oberösterreichischen Landesregierung per Fax zusätzliche schriftliche
Anregungen zum Präsidentschaftsprogramm übermittelt worden.
Zu den Fragen 3 bis 10:
Zur Festlegung der Kriterien für die Erstellung des Präsidentschaftsprogramms
verweise ich auf meine einleitenden Bemerkungen.
Die interne Vorgangsweise bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms der
österreichischen Präsidentschaft erfolgte im Wege der traditionellen Koordina-
tionsmechanismen, in die sämtliche Ressorts, die Sozialpartner sowie die
Verbindungsstelle der österreichischen
Bundesländer eingebunden sind. Die
entsprechenden Stellungnahmen flossen, soweit dies angebracht erschien, in
das Arbeitsprogramm der österreichischen EU - Präsidentschaft ein. Allerdings
war eine vollständige oder sogar wörtliche Übernahme dieser Vorschläge ange-
sichts der oben genannten, bei der Erstellung des Programms zu berücksichti-
genden Kriterien nicht möglich.
Österreichische EU - Präsidentschaft
im 2. Halbjahr 1998
***
Erklärung
der Landeshauptmännerkonferenz
vom
20. Mai 1998
1.Vorbemerkung
Nach dreieinhalb Jahren EU- Mitgliedschaft übernimmt Österreich als erster der neuen
Mitgliedstaaten vom 1. Juli bis 31. Dezember 1998 den Vorsitz im EU- Rat. Der Bund und
die Länder haben sich in den vergangenen Jahren intensiv auf diese wichtige Aufgabe
vorbereitet.
2.Wesentliche Themen der österreichischen EU - Präsidentschaft
Im Vordergrund der österreichischen Präsidentschaft stehen folgende Themen:
* Der Beitrag zur Schaffung von Beschäftigung aufgrund der Vorgaben des Vertrags von
Amsterdam und des Beschäftigungsgipfels von Luxemburg;
* Weitere Schritte zur Einführung der gemeinsamen Währung;
* Der Erweiterungsprozeß der Union mit den Beitrittskandidaten sowie als
Voraussetzung dafür
* Vorbereitung der Entscheidung für die Reformen der Agrar- und Strukturpolitik sowie
der zukünftigen Finanzierung der Europäischen Union;
* Stärkung der Sicherheit für die Bürger durch wirksame Bekämpfung der internationalen
Kriminalität, des Drogenhandels und des Terrorismus;
* Umsetzung des Amsterdamer Vertrages;
* Umsetzung des Aktionsplanes für die Vollendung des Binnenmarkte;
* Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Europäischen Union in der Welt;
Neben diesen Schwerpunktthemen werden folgende wichtige Themen ebenfalls die
österreichische Präsidentschaft prägen:
* Der dauerhafte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die Schaffung hoher
ökologischer Standards und die Berücksichtigung des Gedankens der nachhaltigen
Entwicklung in allen Tätigkeitsbereichen der Union;
* Die Verstärkung der Vorreiterrolle der Union im globalen Umweltschutz;
* Die Erhöhung von Bürgernähe, Transparenz und demokratischer Legitimität;
* Erzielung von Fortschritten bei der Harmonisierung der Steuerpolitik;
* Die besondere Bedeutung der regionalen Dimension des Integrationsprozesses.
3.Themen von besonderem Länderinteresse für die österreichische EU -
Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 1998
Die Länder sind seit 1995 in die Vorbereitung der österreichischen EU- Präsidentschaft 1998
eingebunden und hatten Gelegenheit, eigene Schwerpunkte zu entwickeln sowie Themen
in das österreichische Programm
einzubringen. Die Länder haben grundlegende Aussagen
zur Europapolitik zuletzt in einer gemeinsamen Position der Integrationskonferenz der
Länder vom 17.11.1997 getroffen. Diese sind nach wie vor aufrecht
Im Programm der österreichischen Präsidentschaft sollten unter anderem folgende Themen
angesprochen werden, die im besonderen Interesse der Länder liegen:
* Reform der Struktarpolitik.
Von der österreichschen EU - Präsidentschaft erwarten die Länder im Zuge der
Diskussion um die Reform der EU - Strukturfondspolitik ein Eintreten für eine Stärkung
der Rolle der Regionen bei der Programmerstellung und -abwicklung. Die Reform des
hochkomplexen, zentralistischen Förderungssystems der EU zugunsten dezentraler,
überschaubarer Strukturen mit Kontrollinstanzen stellt eine besondere Herausforderung
für die Präsidentschaft dar.
* Reform der Agrarpolitik.
Die Länder unterstreichen das österreichische Konzept für eine europäische
Landwirtschaft, die als Wirtschaftsbereich multifunktional, nachhaltig und
wettbewerbsfähig sein muß und sich über den gesamten europäischen Raum
einschließlich der benachteiligten Gebiete und der Berggebiete verteilt. Die europäische
Landwirtschaft hat die Aufgabe, die Landschaft zu pflegen1 die Naturräume zu erhalten
und einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raumes zu leisten sowie
Qualitätsanforderungen, dem Umweltschutz und dem Tierschutz gerecht zu werden.
Diese Leistungen haben angemessene Einkommen für die bäuerlichen Familienbetriebe
zu gewährleisten. Bei der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ist sicherzustellen, daß
den Ländern regionale Spielräume offen stehen. Die Bundesregierung wird ersucht,
diese Ziele und Inhalte während der Präsidentschaft in die Positionen der Europäischen
Union bei den Verhandlungen im Rahmen der WTO einzubringen.
* Erweiterung.
Österreich kann einen Beitrag zur Heranführung der Beitrittskandidaten unter anderem
durch einen Informationstransfer zwischen den Verwaltungen leisten. Dies betrifft nicht
nur den Bund, sondern auch die Länder und die Gemeinden. Für die durch die
Osterweiterung betroffenen grenznahen EU - Gebiete sollen besondere Vorkehrungen
getroffen werden. In diesem Zusammenhang wird auf die im Positionspapier des
Bundes zum Thema 11Agenda 2000- Anliegen Österreichs: Berücksichtigung der Prob-
lematik der Regionen an der Grenze zu den MOEL” enthaltene Forderung nach der
Schaffung eines Sonderprogramms für die im Nahbereich der Grenze zu den MOEL
liegenden Regionen hingewiesen, die weiterhin zu vertreten sein wird.
Mit besonderem Interesse verfolgen die Länder die Entwicklung effektiver regionaler
Strukturen in den MOEL. Es ist politisches Ziel der Länder, durch eigene Initiativen
sowie durch Unterstützung von Vorhaben z.B. des Ausschusses der Regionen der EU,
der Kammer der Regionen des Europarates, der Versammlung der Regionen Europas
(VRE) dazu beizutragen, einen Erfahrungsaustausch aufzubauen. Dies würde die
Bemühungen der Länder unterstützen, weiteren Einfluß auf die Entscheidungsfindung
in der EU, eine stärkere Einbindung der regionalen Ebene in die Gestaltung und
Vollziehung der EU- Politien und damit mehr
Akzeptanz und Bürgernähe zu erreichen.
* Finanzieller Rahmen.
Für die Verhandlungen Österreichs und die Vorsitzführung ist die Beschlußlage der
Finanzausgleichspartner eine wesentliche Grundlage. Die Länder verweisen im
einzelnen auf den Beschluß der Integrationskonferenz der Länder vom 17.11.1997.
* EU-Wettbewerbsrecht.
Im Sinne einer wirksamen Wirtschaftsförderrng erwarten die Länder von der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im Rahmen der neuen Leitlinien für staatliche
Beihilfen mit regionaler Zielsetzung ein Eintreten für wettbewerbsrechtlich vertretbare
Förderobergrenzen, die eine effiziente und regional wirksame Wirtschaftsförderung
ermöglichen.
* Beschäftigung.
Die Länder begrüßen den nationalen Beschäftigungsplan und bekräftigen ihre
Bereitschaft, im Rahmen der regionalen Wirtschaftspolitik aktive
Beschäftigungsmaßnahmen weiterzuführen.
* Umsetzung des Amsterdamer Vertrages.
Für die Länder stellt das Subsidiaritätsprotokoll eine der wesentlichen Verbesserungen
des Amsterdamer Vertrages aus regionaler Sicht dar. Die österreichische Präsidentschaft
wird gebeten, die Mechanismen zur Anwendung des Subsidiaritätsprotokolls
vorzubereiten.
* Verwaltungsvereinfachung.
Die Länder ersuchen den Bund, der Qualität und Verständlichkeit europäischer
Rechtsakte besonderes Augenmerk zuzuwenden und die rasche Umsetzung der SLIM-
Initiative (Simpler Legislation for the Internal Market) zu forcieren.
* Verkehr.
Die Kostenwahrheit im Verkehr sollte ein Schwerpunkt der österreichischen
Präsidentschaft sein, ebenso die Verlagerung von Transporten von der Straße auf
umweltverträgliche Verkehrsträger (Schiene und Schiff) sowie die Verbesserung der
diesbezüglichen Verkehrsanbindung der MOEL an die EU-Staaten.
* Umwelt.
Im Mittelpunkt der Umweltpolitik soll der Einsatz für eine nachhaltige Anhebung des
Umweltschutzniveaus der Gemeinschaft stehen. Die österreichische Präsidentschaft
sollte darüber hinaus versuchen, langfristige Initiativen zu setzen, um eine Integration
der Umwelt in andere Politikbereiche, insbesondere Verkehr, Wirtschaft, Landwirtschaft
sowie Binnenmarkt zu erreichen. Die Länder sprechen sich vehement (Vorschlag
Kärnten) dafür aus, im laufenden Review - Prozeß höhere Standards beibehalten zu
können und verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die einheitliche
Länderstellungnahme zur Richtlinie betreffend den Schwefelgehalt flüssiger
Brennstoffe.
* Energie.
Der Umsetzung des Aktionsplanes im Bereich der erneuerbaren Energien ist aus
Ländersicht von österreichischer Seite Priorität im neuem Energierahmenprogramm
einzuräumen. Besonders soll sich Österreich dem Thema nukleare Sicherheit und der
Zielsetzung des Ausstieges aus der Atomtechnologie für die Erzeugung von Strom
widmen.
* Kultur.
Nach dem Auslaufen der Programme Kaleidoskop und Ariane (1998) sowie Raphael
(1999) begrüßen die Länder die Debatte über den Vorschlag für ein neues kulturelles
Rahmenprogramm ab dem Jahr 2000. Wichtiges Thema wird auch die Fortführung der
Diskussion über das Grünbuch zur Thematik “Kultur und Auswirkungen auf die
Beschäftigung" sein.
4.Schlußbemerkung.
Die Länder werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten u.a. im Ausschuß der Regionen sowie
in interregionalen Zusammenschlüssen aktiv ihre Beiträge zur Unterstützung der Ziele der
österreichischen Präsidentschaft leisten, um einen Erfolg für die österreichische EU -
Präsidentschaft zu bewirken.