4741/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5190/J - NR/1998 betreffend Methoden der

Mauerentfeuchtung - Firma Aquapol, die die Abgeordneten Mag. MAIER und Genossen am

6. November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

1. Liegen die Ergebnisse dieser Überprüfung bereits vor?

 

2. Wenn ja, wie lauten sie?

 

3. Wenn nein, wann werden sie vorliegen?

 

Aufgrund der meinem Ressort zur Verfügung stehenden schriftlichen Unterlagen der Firma

AQUAPOL bzw. des Herrn Ing. Mohorn wurde von der Ludwig - Boltzmann - Forschungsstelle

für Biosensorik, Steyrergasse 17, A - 8010 Graz ein Gutachten erstellt. Von der begutachten -

den Stelle wurde festgestellt, daß in diesen Schriften irgend ein Nachweis der Funktion der

AQUAPOL - Geräte, d.h. ein Prüfungsprotokoll oder etwas ähnliches, welches die Aussagen

des Autors bestätigt, vermißt wird.

Diese Forschungsstelle wäre bereit, weitere Messungen durchzuführen, würde dafür aber ein

AQUAPOL - Gerät mit Dokumentation zum Aufbau des Gerätes benötigen, Diese Unterlagen

stehen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr nicht zur Verfügung.

 

4.   Werden Sie für den Fall, daß diese Überlegung für die Firma Aquapol negativ aus -

      fällt, dieser Firma, die am 20. April 1995 verliehene Kaplan - Medaille aberkennen?

 

Die Verleihung der Kaplan - Medaille erfolgt durch den Österreichischen Patentinhaber- und

Erfinderverband aufgrund eines Vorschlages des Kuratoriums zur Förderung des Erfinderwe -

sens, daher kann diese Medaille auch nur vom Österreichischen Patentinhaber - und Erfinder -

verband aberkannt werden.

 

Außerdem ist anmerken, daß diese Auszeichnung Herrn Ing. Wilhelm Mohorn für die Grund -

1agenforschung zur Nutzung freier Energieformen für die Entwicklung von Geräten zur Mauer -

trockenlegung verliehen wurde. Für die Geräte selbst wurde die Medaille nicht verliehen. Der

Österreichische Patentinhaber - und Erfinderverband hat auf Veranlassung meines Ressorts

Herrn Ing. Wilhelm Mohorn bereits mit Schreiben vom 2. Juli 1998 auf diesen Umstand hinge -

wiesen.

 

In diesem Schreiben heißt es wörtlich “Wir ersuchen Sie daher, uns schriftlich zuzusichem, daß

Sie in Hinkunft bei der Werbung für Ihre Geräte die Kaplan - Medaillen - Verleihung nicht er -

wähnen bzw. wahrheitsgemäß nur erwähnen, daß die Kaplan - Medaille Ihnen ausschließlich für

die Grundlagenforschung verliehen wurde”.

 

Das Original dieses Schreibens des Österreichischen Patentinhaber -  und Erfinderverbandes

wurde inzwischen von meinem Ressort auch dem Verein für Konsumenteninformation über -

mittelt.