4743/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. STADLER und Kollegen haben am 30.0k -

tober 1998 unter der Nr. 5081 /J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend “der Weitergabe von geheimen Stapoakten”

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.) Werden Sie eine Hausdurchsuchung bei der Politischen Akademie der ÖVP

      veranlassen?

      Wenn nein, warum nicht?

 

2.) Welche Möglichkeiten werden Sie treffen, um die Herausgabe sämtlicher

      diesbezüglicher Unterlagen seitens der ÖVP zu gewährleisten?

 

3.) Wie bewerten Sie den Umstand, daß anscheinend geheime Stapounteriagen

      in einer Parteiakademie deponiert werden?

 

4.) Welche Erhebungen wurden bereits getätigt, um Genaues über den Inhalt

      und den Umfang des geheimen Dokuments zu erfahren?

 

5.) Stellt die Vorgangsweise des ehemaligen Innenministers nicht eine Verletzung

     des Amtsgeheimnisses dar und/oder die Preisgabe von Staatsgeheimnissen?

 

6.) Ist Ihrer Meinung nach nicht auch ein Innenminister im Ruhestand zur Amts-

     verschwiegenheit verpflichtet?

 

7.) Ist es üblich, daß geheime Stapoakten in mehreren Ausfertigungen aufliegen?

     Wie viele Ausfertigungen von geheimen Akten gibt es in der Regel?

        Wie wird generell mit Stapoakten und auch deren eventueller Vernichtung

         verfahren?”

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Existenz der von Bundesminister a.D.

Franz SORONICS im Fernsehen gezeigten Unterlagen habe ich den Herrn General -

direktor für die öffentliche Sicherheit ersucht, alle erforderlichen Schritte zur Aufklä -

rung des Sachverhaltes zu setzen. Bundesminister a.D. SORONICS hat in der Folge

die in seinem Besitz befindlichen Unterlagen übergeben. Das Ergebnis der Ermitt -

lungen ist der Staatsanwaltschaft Wien am 2. November 1998 zugeleitet worden.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, daß sich nicht sämtliche Unterlagen, auf die Bun -

desminister a.D. Franz SORONICS Bezug genommen hat, wieder in der Gewahrsa -

me des Bundesministeriums für Inneres befinden. Für weitere Maßnahmen besteht

nunmehr die Zuständigkeit der Anklagebehörde.

 

Zu Frage 3:

 

Akten des Bundesministeriums für Inneres sollten durchwegs nicht bei Privaten ver -

wahrt werden.

 

Zu Frage 4:

 

Ich verweise auf die einleitenden Ausführungen.

 

Zu Frage 5:

 

Die strafrechtliche Würdigung dieser Angelegenheit fällt in den Vollziehungsbereich

des Bundesministers für Justiz.

Zu Frage 6:

 

Ja.

 

Zu Frage 7:

 

Von jedem Verwaltungsakt, so auch von Akten des Staatspolizeilichen Dienstes

kann es mehrere Ausfertigungen geben; in der Regel werden diese zweifach geführt.

Die Vernichtung der Akten geschieht nach den Vorschriften des Sicherheitspolizei -

gesetzes (SPG), den Richtlinien der Kanzleiordnung und spezifischer auf die Gege -

benheiten des Staatsschutzes abstellender Erlässe.