4744/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. STADLER und Kollegen haben am

04. November 1998 unter der Nr. 5122 / J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Staatsschutzbericht 1997"

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

"1. Wird dieser Staatsschutzbericht überhaupt dem Parlament vorgelegt bzw.

      veröffentlicht und wenn ja, wann?

     Wenn nein, warum nicht?

 

  2. Wie erklären Sie sich, daß aus einem an sich unveröffentlichten Bericht, von

      einer Wochenzeitschrift zitiert werden kann?

 

  3. Haben Sie Ermittlungen nach der "undichten" Stelle angestellt?

      Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

      Wenn nein, warum nicht?

 

  4. Haben Sie aus diesem Vorfall Konsequenzen gezogen und wenn ja, welche?

 

  5. Wie stehen Sie zu dem oben zitierten Vorwurf von Gerhard Litzka?

 

  6. Entsprechen die von der Zeitschrift "Format" zitierten Angaben betreffend der

      80 ehemaligen KGB - Agenten, die in leitenden Funktionen tätig sein sollen,

      den Tatsachen?

      Wenn ja, in welchen Ebenen sind diese Personen zu finden und welche

      Schlüsse und Konsequenzen haben bzw. werden Sie aus dieser Tatsache

      ziehen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Der Staatsschutzbericht 1997 wurde dem parlamentarischen Unterausschuß des

ständigen Innenausschusses in seiner Sitzung am 19. November 1998 vorgelegt.

Weiters erfolgte eine Vorstellung im Rahmen einer Pressekonferenz am 24.

November 1998.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

 

Da der Staatsschutzbericht immer zur Veröffentlichung vorgesehen war und

inzwischen wie zu Frage 1 ausgeführt veröffentlicht wurde, erübrigt sich eine weitere

Beantwortung.

 

Zu Frage 6:

 

Die in der Zeitschrift "Format" zitierte Zahl von 80 ehemaligen KGB - Agenten, die in

leitenden Funktionen von russischen Firmen in Österreich tätig sein sollen, ist im

Staatsschutzbericht nicht enthalten. Es entspricht jedoch den Tatsachen, daß bei der

Überprüfung der Geschäftsführer und anderer Personen in leitenden Funktionen von

russischen oder sogenannten "gemischten" Firmen mitunter tatsächlich eine

"Vergangenheit" beim ehemaligen sowjetischen Nachrichtendienst KGB festgestellt

worden ist. In diesen Fällen wurden von den Staatsschutzbehörden entsprechende

Ermittlungen eingeleitet und wurden bzw. werden in bestimmten Fällen diese

Personen mit den gegen sie gerichteten Vorwürfen konfrontiert.