4744/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. STADLER und Kollegen haben am
04. November 1998 unter der Nr. 5122 / J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Staatsschutzbericht 1997"
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wird dieser Staatsschutzbericht überhaupt dem Parlament vorgelegt bzw.
veröffentlicht und wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
2. Wie erklären Sie sich, daß aus einem an sich unveröffentlichten Bericht, von
einer Wochenzeitschrift zitiert werden kann?
3. Haben Sie Ermittlungen nach der "undichten" Stelle angestellt?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Haben Sie aus diesem Vorfall Konsequenzen gezogen und wenn ja, welche?
5. Wie stehen Sie zu dem oben zitierten Vorwurf von Gerhard Litzka?
6. Entsprechen die von der Zeitschrift "Format" zitierten Angaben betreffend der
80 ehemaligen KGB - Agenten, die in leitenden Funktionen tätig sein sollen,
den Tatsachen?
Wenn ja, in welchen Ebenen sind diese Personen zu finden und welche
Schlüsse und Konsequenzen haben bzw. werden Sie aus dieser Tatsache
ziehen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Staatsschutzbericht 1997 wurde dem parlamentarischen Unterausschuß des
ständigen Innenausschusses in seiner Sitzung am 19. November 1998 vorgelegt.
Weiters erfolgte eine Vorstellung im Rahmen einer Pressekonferenz am 24.
November 1998.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Da der Staatsschutzbericht immer zur Veröffentlichung vorgesehen war und
inzwischen wie zu Frage 1 ausgeführt veröffentlicht wurde, erübrigt sich eine weitere
Beantwortung.
Zu Frage 6:
Die in der Zeitschrift "Format" zitierte Zahl von 80 ehemaligen KGB - Agenten, die in
leitenden Funktionen von russischen Firmen in Österreich tätig sein sollen, ist im
Staatsschutzbericht nicht enthalten. Es entspricht jedoch den Tatsachen, daß bei der
Überprüfung der Geschäftsführer und anderer Personen in leitenden Funktionen von
russischen oder sogenannten "gemischten" Firmen mitunter tatsächlich eine
"Vergangenheit" beim ehemaligen sowjetischen Nachrichtendienst KGB festgestellt
worden ist. In diesen Fällen wurden von den Staatsschutzbehörden entsprechende
Ermittlungen eingeleitet und wurden bzw. werden in bestimmten Fällen diese
Personen mit den gegen sie gerichteten Vorwürfen konfrontiert.