4755/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat PLATTER und Kollegen haben am 4.11.1998 unter der
Nr. 5113/J eine schriftliche Anfrage betreffend “Änderung des Journaldienstsystems bei der Bun -
despolizeidirektion Innsbruck” an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Warum wurde der Vorschlag der Bundespolizeidirektion Innsbruck auf Neuordnung des Jour -
naldienstes, der im Einvernehmen mit dem Kriminalbeamteninspektorat und dem Dienststel -
lenausscbuß entwickelt wurde, bisher nicht genehmigt?
2. Wo liegen nach ihrer Auffassung die Gründe, warum das neue System nicht zu genehmigen
ist?
3. Wie beurteilen Sie die langen Entscheidungsfristen über Vorschläge zur positiven Umgestaltung
des Dienstes im Lichte der Mitarbeitermotivation?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Die Gründe für die lange Entscheidungsdauer über die von der BPD Innsbruck vorgeschlagene
Neuordnung des Journaldienstsystems für die Kriminalbeamten der kriminalpolizeilichen Abteilung
liegen einerseits darin, daß sich auf Grund des ursprünglichen Antrages noch die Notwendigkeit ei -
ner ergänzenden Stellungnahme durch die BPD Innsbruck ergab. Darüberhinaus mußten weitere,
von einer Entscheidung über die Journaländerung betroffene Bereiche mitberücksichtigt und allfäl -
lige Entwicklungen abgewartet werden.
So beruhen etwa die Angaben der Behörde, wonach das angestrebte Journaldienstsystem zu einer
Einsparung von finanziell abgegoltenen Überstunden führen würde, auf Berechnungen, die auf
pauschalen Durchschnittswerten aufbauen. Hier galt es, die von der Behörde behauptete Einspa -
rung zu verifizieren und für den Fall, daß die Reduktion auf dem Mehrleistungssektor nicht oder
nicht im prognostizierten Umfang eintreten sollte, abzuklären, inwieweit die Einsparungsvorgaben
auf dem Mehrleistungssektor dennoch realisierbar sind.
Auf Grundlage der bisherigen Entwicklung im heurigen Jahr erschien es nunmehr vertretbar, der
Behörde eine probeweise Umstellung des beantragten Journaldienstsystems bis Ende Juni 1999 zu
genehmigen. Über eine allfällige darüberhinausgehende Weiterführung wird nach Vorliegen ent -
sprechender Erfahrungswerte zu entscheiden sein.
Zu Frage 3:
Die Beantwortung ergibt sich aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2. Darüberhinaus ist darauf
hinzuweisen, daß die Entscheidung über die Journaldienstumgestaltung angesichts der aus Sicht
der Zentralstelle nicht hinreichend exakt abzuschätzenden Kostenfrage und unter Bedachtnahme
auf den durch den vermehrten Freizeitausgleich als Folge des Abgeltungsverhältnisses von 1 : 1,5
überproportional eintretenden Entfall von dienstplanmäßiger Dienstzeit wohl eindeutig nicht aus-
schließlich nur im Lichte einer damit allenfalls verbundenen Mitarbeitermotivation gesehen werden
kann.