4768/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5095/J - NR/1998, betreffend die Vergabe von

Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds ohne gesetzlich vorgeschriebener Beiziehung des Ver -

kehrssicherheitsbeirats, die die Abgeordneten Mag. Kukacka und Kollegen am 4. November

1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

1. Wieviele Projekte sind von 1991 bis heute aus den Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds

    unter Hinzuziehung des Beirates in den einzelnen Jahren beauftragt worden?

 

Antwort:

Vom Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds wurden seit 1991 100 Projekte unter Hin -

zuziehung des Beirates beauftragt. Im übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

 

 

2. Welche Beiträge wurden in den Jahren 1991 bis 1998 für Projekte ausgegeben (bitte

    aufschlüsseln), die unter Hinzuziehung des Beirates beauftragt wurden?

 

Antwort:

In der angeschlossenen Tabelle “Die Projekte des ÖVSF” befindet sich eine Zusammenstellung

nach der Genehmigung und den Summen der gebundenen, der bereits bezahlten und der noch

offenen Beträge. Weiters sind die getätigten Zahlungen der einzelnen Jahre ersichtlich.

3. Wieviele Projekte sind in diesem Zeitraum ohne Hinzuziehung des Beirates beauftragt

    worden?

 

Antwort:

In diesem Zeitraum wurden dem Beirat insgesamt sechs Projekte nicht zur Beschlußfassung

vorgelegt, allerdings nachträglich zur Kenntnis gebracht.

 

 

4. Warum kamen Sie der gesetzlichen Pflicht, sich bei der Verwendung der Mittel des

    Verkehrssicherheitsfonds mit dem Beirat zu beraten, bei so wesentlichen Projekten wie

    den Aktionen “Brems Dich ein”, “Wiederholungen” “StO,OP - Null Promille, Null

    Probleme” und "Gurt sei Dank” nicht nach?

 

 

Antwort:

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr,

sich jedenfalls der Beratung durch den Beirat zu bedienen. Gemäß der österreichischen Bundes -

verfassung sind Bundesminister oberste Organe der Verwaltung und als solche daher weisungs -

frei. Dieser verfassungsrechtlichen Stellung würde es daher auch widersprechen, einen Minister

bei der Ausübung seines Amtes an andere Organe zu binden. Dies könnte allenfalls durch eine

in Verfassungsrang stehende Gesetzesbestimmung geschehen, was jedoch bei der einschlägigen

Bestimmung des § 131 a KFG nicht gegeben ist.

Ungeachtet der soeben dargestellten Rechtslage halte ich den Beirat jedoch selbstverständlich

für eine sinnvolle und hilfreiche Einrichtung und darf insoferne auch auf meine Antworten zu

den nachergehenden Fragen verweisen.

 

 

5. Ist es richtig, daß das Auftragsvolumen, für die unter Frage 4 aufgezählten Aktionen

    insgesamt fast 83 Millionen Schilling betrug? Wenn nein, wie hoch waren die Kosten?

 

 

Antwort:

Für die unter Frage 4 ausgeführten Aktionen werden im Jahr 1998 voraussichtlich 61.555.756,--

ATS und im Jahr 1999 voraussichtlich 20.800.000,-- ATS aufgewendet werden, somit in

Summe 82.355.756,-- ATS. Dieser Betrag wurde auch dem Beirat zur Kenntnis gebracht.

 

 

6. Haben Sie bei der Vergabe der Projekte eine EU - weite Ausschreibung gem. §§ 3, 7 und

    11 Bundesvergabegesetz (BGBl. 56/1997) durchführen lassen? Wenn nein, warum

    nicht?

Antwort:

Eine EU - weite Ausschreibung erfolgte 1996 entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften.

 

 

7. Welche Agenturen haben Sie mit der Umsetzung der unter Frage 4 aufgezählten

    Kampagnen beauftragt bzw. wer war der Empfänger der Mittel des Verkehrssicher -

    heitsfonds?

 

Antwort:

Die kreative Umsetzung der Verkehrssicherheitskampagne erfolgte aufgrund der EU - weiten

Ausschreibung durch die Agentur "Demner, Merlicek & Bergmann”, die durch die Agentur

CI&M als Koordinator der Werbeaktivitäten des BMWV beauftragt wurde.

 

 

Empfänger von Mitteln des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds waren einerseits die

CI&M Werbeagentur GmbH und das Kurtorium für Verkehrssicherheit, das gemeinsam mit

ARBÖ, ÖAMTC, AUVA und FlA&AIT begleitende Verkehrssicherheitsaktionen (Gurt sei

Dank) durchführte.

 

 

8. Nach welchen Kriterien haben Sie die Auswahl dieser Agenturen getroffen?

 

Antwort:

Ich verweise dazu auf meine Antworten zu Frage 6 + 7.

 

 

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