4770/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde vom

28. Oktober 1998, Nr. 5070/J, betreffend Kälbertransport, beehre ich mich folgendes mitzu -

teilen:

 

 

Zu Frage 1:

Der Vollzug des Tiertransportgesetz - Straße fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bun -

desministeriums für Land - und Forstwirtschaft. Es liegen mir daher keine Informationen über

konkrete Transportbewegungen vor. Im genannten Fall müssen die Kälber nicht zwingend

zur Schlachtung bestimmt gewesen sein. Es könnte sich auch um Kälber im Transit, z.B. von

Polen nach Italien gehandelt haben. Aus der Transportbescheinigung muß jedenfalls ein -

deutig der Ver - und Entladeort und der Zweck des Transportes hervorgehen.

 

 

ZuFrage2:

Zur Schlachtung werden Kälber in Österreich üblicherweise am Morgen angeliefert. Sollte

dies aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht möglich sein wird anders disponiert. Ledig -

lich Nutzkälber werden in der Regel am Nachmittag oder Abend von Kälbermärkten an die

abnehmenden Mastbetriebe überstellt.

Zu Frage 3:

Der innergemeinschaftliche Handelsverkehr sieht für Kälber keinerlei Verkehrsbeschrän -

kungen mehr vor, soferne die Veterinär - und Hygienebestimmungen eingehalten werden.

Die Ausfuhr von österreichischen Kälbern zur Verwendung im Rahmen der Verarbeitungs -

prämie kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Es muß aber festgehalten werden,

daß es sich hierbei aufgrund der Preissituation und der Rassenverteilung in Österreich nur

um Einzelfälle handeln kann. Eine genaue Anzahl der zu diesem Zweck verbrachten Kälber

ist nicht bekannt.

 

In den Gremien der Europäischen Union hat die österreichische Delegation wiederholt eine

explizite Beschränkung der Verarbeitungsprämie auf Tiere aus jenen Ländern gefordert, in

denen sie Anwendung findet, um auf diese Weise den "Kälbertourismus” zu unterbinden.

 

Zu Frage 4:

 

Ein Auslaufen der von Ihnen angesprochenen Verarbeitungsprämie ist in der VO 805/68

nicht festgelegt. Ende 1998 läuft lediglich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten aus, entweder

die Verarbeitungsprämie oder die Frühvermarktungsprämie anzuwenden.

Die Kommission wird trotz der gegenteiligen Position vieler Mitgliedstaaten, darunter auch

Österreich, die Verarbeitungsprämie weiterhin anbieten. Allerdings wurde der Prämiensatz

für das Vereinigte Königreich, wo die meisten Kälber aufgebracht werden, um 30 % gesenkt.