4781/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriele Moser, Freundinnen

und Freunde haben am 26.11.1998 unter der Nummer 5247/J an mich

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Ge -

schwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr gerichtet, die folgen -

den Wortlaut hat:

 

 

"1.  Wann werden Sie die Exekutive bezirksweise mit entsprechen -

        den Fahrzeugen ausstatten, damit eine rigorose Überwachung

        der Temposünder gewährleistet ist?

 

2.    Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zur Intensivierung der

        Geschwindigkeitsüberwachung treffen?

 

3.     Wird eine zentrale Führerscheinkartei über Schnellfahrer

        Ihrerseits befürwortet und angelegt? Wenn nein, warum nicht?

 

4.    Treten Sie für eine strenge Ahndung der Temposünder im Rah -

        men des Punkteführerscheines ein?

 

5.     Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, 50% der eingenommenen

        Strafgelder zur verbesserten Verkehrskontrolle zu verwenden

        und die Beamten mit einer optimalen Ausrüstung zu versehen?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

 

Die Exekutive hat im gesamten Bundesgebiet in den letzten Jahren

einen sehr guten Ausrüstungsgrad an Fahrzeugen und Geräten er -

reicht, wie nie zuvor. Gerade die Geräte und Fahrzeuge für die

Geschwindigkeitsüberwachung sind in einer sehr großen Anzahl

vorhanden und entsprechen dem letzten Stand der Technik. Aus

organisatorischen und grundsätzlichen Überlegungen werden die

schweren und PS - starken Zivilstreifenwagen und - motorräder bis

dato nur den Verkehrsabteilungen und deren Außenstellen zugewie -

sen. Es ist einerseits zu berücksichtigen, dass die Verkehrsüber -

wachung mit den angeführten zivilen Kraftfahrzeugen einer be -

sonderen Ausbildung und Berufserfahrung bedarf und andererseits

ein ausgewogenes Verhältnis zwischen sichtbarer und verdeckter

Verkehrsüberwachung erhalten bleiben muss. Durch die derzeit

praktizierte Vorgangsweise wird diesen wichtigen Zielen Rechnung

getragen.

 

Der Einsatz der Zivilstreifenfahrzeuge erfolgt grundsätzlich nach

den Landesverkehrsüberwachungsplänen. Die Landesverkehrsüberwa -

chungspläne werden in der Regel im Einvernehmen mit den Bezirken

erstellt, sodass die Möglichkeit besteht, auf die örtlichen Be -

dürfnisse optimal einzugehen. Die Zuteilung von "Spezial - Tempo -

Kontroll - Pkw" in die einzelnen Bezirke ist derzeit nicht vorge -

sehen.

 

 

 

Zu Frage 2:

 

In den letzten Jahren wurden nicht nur die Spezialabteilungen,

sondern alle anderen Dienststellen der Gendarmerie und Polizei

mit handlichen und einfach zu bedienenden Geschwindigkeitsmess -

geräten ausgestattet, sodass eine flächendeckende Geschwindig -

keitsüberwachung möglich ist. Durch den österreichweiten guten

Ausstattungsstandard an Geschwindigkeitsmessgeräten wird gerade

der Überwachung der ziffernmäßig festgelegten zulässigen Höchst -

geschwindigkeit ein hohes Augenmerk zugewendet. Die dadurch ein -

getretene Überwachungsdichte hat eine deutliche Verbesserung der

Verkehrssicherheit gebracht, was eine anschauliche Verringerung

der Getöteten im Straßenverkehr in den Letzten Jahren gebracht

hat. Um weitere Verbesserungen zu erreichen, sind ständig regio -

nale Korrekturen und Anpassungen erforderlich, die von den zu -

ständigen Verkehrsbehörden zu treffen sind und auch vorgenommen

werden.

 

 

Hinweisen möchte ich aber besonders darauf, dass die Hauptunfall -

ursache die "nicht angepasste" Fahrgeschwindigkeit darstellt, die

in einzelnen Fällen weit unter der zulässigen Höchstgeschwindig -

keit liegen kann Die nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit wir -

kungsvoll zu überwachen, ist sehr schwer bis gar nicht möglich.

Meistens lässt sich erst im Nachhinein feststellen, ob die Ge -

schwindigkeit angepasst oder nicht angepasst war.

 

 

Zu Frage 3 und 4:

 

 

Die Einführung einer Führerscheinkartei fällt nicht in meinen

Zuständigkeitsbereich, jedoch befürworte ich dieses Vorhaben

unter bestimmten Voraussetzungen.

 

 

Zu Frage 5:

 

 

Jeder Vorschlag, der in Richtung einer besseren Budgetierung für

den Exekutivbereich geht, ist zu begrüßen, weil mit den zusätz -

lichen Mitteln nicht nur Maßnahmen für die Verkehrssicherheit,

sondern damit Hand in Hand auch für die öffentliche Sicherheit

getroffen werden können.