4788/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner haben

am 05. November 1995 unter der Nummer 5147 / J - NR / 1998 eine schriftliche parlamentari-

sche Anfrage betreffend strategische Entscheidung über Öffnung und Schließung öster-

reichischer Botschaften an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

“1) In welchen Staaten wurden in den letzten 10 Jahren österreichische Vertretungsbe-

      hörden eröffnet?

 

2)   Welche politischen, wirtschaftlichen und strategischen Kriterien waren dafür jeweils

       ausschlaggebend?

 

3)   In welchen Staaten ist in den nächsten 5 Jahren die Errichtung und Inbetriebnahme

      einer österreichischen Vertretungsbehörde geplant?

 

4)   Welche politischen, wirtschaftlichen und strategischen Kriterien sind dafür ausschlag-

      gebend?

 

5)   Aus welchem Grund wurde in Estland, Lettland und Litauen jeweils eine eigene kleine

      Botschaft eröffnet (statt z. B. zwei dieser drei Länder durch einen Botschafter mitver-

      treten zu lassen), während in anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die aus wirt-

      schaftlichen Gründen interessante Anknüpfungspunkte bieten, keine Botschaften er-

      richtet werden?

6) In welchen Staaten sind österreichische Vertretungsbehörden aus welchem Grund ge-

    schlossen oder vorübergehend geschlossen worden?

 

7) Gibt es in Ihrem Ressort Vorstellungen bezüglich einer Reform des derzeitigen Sy-

    stems der Repräsentanz durch diplomatische Vertretungsbehörden, wenn man die

    wirtschaftliche Globalisierung und die Möglichkeit der modernen Kommunikationsmittel

    bedenkt?

 

8) Halten Sie es für sinnvoll und durchführbar, die konsularische Vertretung in einigen

    Ländern künftig durch die österreichischen Außenhandelsstellen wahrnehmen zu las-

    sen und dadurch einige Berufsvertretungsbehörden einzusparen? Wenn nein, warum

    nicht?

 

9) Gibt es in Ihrem Ressort und in den Außenministerien der anderen EU - Staaten Überle-

    gungen, in einigen Staaten ,,EU - Botschaften" zu errichten? Wenn ja, in welcher Form

    und in welchen Ländern?”

 

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

In den letzten zehn Jahren wurde im Sultanat Oman (1989), in der Ukraine (1992), in

Kroatien (1992), in Slowenien (1992), in der Slowakischen Republik (1993), in Albanien

(1993), in Guatemala (1994), in Bosnien und Herzegowina (1996), in Estland (1997), in

Lettland (1997), in Litauen (1997), in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedo-

nien (1997) und in Vietnam (1998) eine österreichische Botschaft eröffnet und außerdem

der Dienstbetrieb an der aus Sicherheitsgründen seit 1994 vorübergehend nicht besetzten

österreichischen Botschaft in Algerien (1998) wieder aufgenommen.

 

Weiters wurde in Deutschland (1989 in Frankfurt) und in China (1995 in Shanghai) jeweils

ein österreichisches (Berufs-) Generalkonsulat sowie in Italien (1993 in Mailand) ein öster-

reichisches Kulturinstitut eröffnet.

 

Mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 wurden überdies die vom Bundeskanzleramt in Uganda

(1990) sowie in Nicaragua (1993) eröffneten “Österreichischen Regionalbüros für Ent-

wicklungszusammenarbeit” (in Kampala bzw. Managua) in den Ressortbereich des Bun-

desministeriums für auswärtige Angelegenheiten übernommen.

 

Der Vollständigkeit halber wird in diesem Zusammenhang auch die 1992 von New York

nach Washington erfolgte Verlegung des “Österreichischen Informationsdienstes in den

Vereinigten Staaten von Amerika” angeführt.

 

 

Zu Frage 2:

 

Die 1989 erfolgte Eröffnung der österreichischen Botschaft in Maskat / Oman diente der

Verstärkung der österreichischen Präsenz in der Golfregion im Interesse der österreichi-

schen Wirtschaft.

 

Die Umwandlung bestehender Generalkonsulate in Botschaften in Agram / Kroatien, Kiew

/ Ukraine, Laibach / Slowenien und Pressburg / Slowakische Republik beruhte darauf, daß

die betreffenden Länder volle Souveränität erlangt und diplomatische Beziehungen zur

Republik Österreich aufgenommen hatten. Die Krise am Balkan machte die Eröffnung der

österreichischen Botschaften in Tirana / Albanien, Sarajewo / Bosnien und Herzegowina

und Skopje / Mazedonien erforderlich, da diese unabhängigen Staaten aus politischen

Gründen nicht mehr von anderen Balkanländern aus diplomatisch mitbetreut werden

konnten.

 

Die Eröffnung der österreichischen Botschaft in Guatemala diente der aus politischen und

praktischen Erwägungen notwendigen Verstärkung der österreichischen Präsenz in Mit-

telamerika, wofür sich Guatemala wegen des langjährigen Bestehens einer Österreichi-

schen Schule und wegen der Nähe zu Nikaragua, wo das Bundeskanzleramt 1993 das

,,Regionalbüro für Entwicklungszusammenarbeit in Managua” errichtet hatte, in besonde-

rem Maße eignete.

 

Die Errichtung österreichischer Botschaften in Riga, Tallinn und Wilna beruhte auf wirt-

schaftlichen und politischen Überlegungen gegenüber diesen drei EU - Beitrittskandidaten.

Die Eröffnung der österreichischen Botschaft in Hanoi / Vietnam beruhte auf der während

des Staatsbesuches des Herrn Bundespräsidenten in Vietnam im März 1995 abgegebe-

nen Zusage, die schon 1990 vorgenommene Eröffnung einer Botschaft der Sozialisti-

schen Republik Vietnam in Wien baldmöglich zum Anlaß der Errichtung einer österreichi-

schen Botschaft in Hanoi zu nehmen. Dieser Zusage lagen die politische und wirtschaftli-

che Öffnung Vietnams, seine Wiedereingliederung in die internationale Staatengemein-

schaft und die Vertiefung seiner Beziehungen zur EU (Kooperationsabkommen) und der

zu erwartende wirtschaftliche Aufschwung zugrunde.

 

Für die Wiederaufnahme des Dienstbetriebs an der österreichischen Botschaft in Algier

waren vor allem politische und wirtschaftliche Überlegungen maßgeblich: Algerien ist ei-

ner der wichtigsten Staaten der arabischen Welt - das zweitgrößte Mitgliedsland der Ara-

bischen Liga nach Ägypten (entsprechend der Bevölkerungszahl) bzw. nach dem Sudan

(entsprechend dem Flächenausmaß) - und spielt als großer Mittelmeeranrainerstaat eine

wesentliche Rolle in der euro - mediterranen Kooperation. Österreich unterhält besonders

im Erdölbereich, aber auch auf anderen Gebieten, wie zum Beispiel beim Eisenbahnbau,

intensive Wirtschaftsbeziehungen zu Algerien, die noch weiter ausbaufähig sind. Derzeit

ist Algerien unter den arabischen Staaten der größte Erdöllieferant Österreichs (mit Im-

porten von über 3 Mrd. öS im Vorjahr). Die Größe, strategische Lage und das Wirt-

schaftspotential machen Algerien auch unter europäischen Gesichtspunkten zu einem

besonders wichtigen Staat, dessen demokratisch - rechtsstaatliche Entwicklung es zu stär-

ken gilt, weshalb einige Monate vor Übernahme der EU - Präsidentschaft durch Österreich

wieder die Vertretung in Algier auf Botschafter - Ebene veranlaßt wurde.

 

Die Eröffnung eines Generalkonsulats in Frankfurt sowie die Errichtung eines General-

konsulats in Shanghai fußte auf wirtschaftlichen und konsularischen Erwägungen; insbe-

sondere sollte durch die Schaffung dieser zwei Vertretungsbehörden der damals beson-

ders stark zunehmenden Zahl von Reisen visumpflichtiger Personen nach Österreich

Rechnung getragen werden.

Die am 1. 1. 1993 erfolgte Eröffnung des österreichischen Kulturinstituts in Mailand beruhte

darauf, daß die Fülle kultureller Veranstaltungen in ganz Italien von Rom aus nicht mehr

im wünschenswerten Ausmaß betreut werden konnte.

 

Die Verlegung des “Österreichischen Informationsdienstes in den Vereinigten Staaten von

Amerika” aus New York nach Washington erfolgte, weil von der Hauptstadt aus ein un-

mittelbares Wirken in allen US - Bundesstaaten besser zu bewerkstelligen ist als vom frü-

heren Dienstsitz aus.

 

 

Zu Fragen 3 und 4:

 

Derzeit ist lediglich die schon seit längerem für 1999 beabsichtigte Wiedereröffnung der

seit 1986 aus Sicherheitsgründen geschlossenen österreichischen Botschaft in Beirut /

Libanon geplant. Der Libanon ist ein bedeutender Staat des Nahen Ostens, dem auch im

Friedensprozeß mit Israel eine wesentliche Rolle zukommt. Österreich unterhielt gerade

mit diesem Land stets besonders enge Beziehungen, die weit in die Vergangenheit zurück

reichen und in vielfacher Weise fruchtbringend waren, insbesondere auch im Bereich der

Kultur. Der Wiederaufbau des durch den Bürgerkrieg zerstörten Landes eröffnet der öster-

reichischen Wirtschaft, gestützt auf die erwähnten traditionellen Kontakte, bedeutende

Chancen.

 

 

Zu Frage 5:

 

Die personellen und finanziellen Ressourcen lassen nicht die Errichtung von Berufs-

vertretungsbehörden in jedem Mitgliedsland der Vereinten Nationen zu. Seit dem am 1.

Jänner 1995 wirksam gewordenen Beitritt Österreichs zur Europäischen Union erfolgte im

Rahmen der budgetären Möglichkeiten die Errichtung von österreichischen Botschaften in

jenen Staaten, in denen auch die Mehrzahl der anderen EU - Mitgliedsländer auf Bot-

schafter - Ebene vertreten ist, wie z. B. in Hanoi, oder die selbst um einen EU - Beitritt wer-

ben, wie z.B. die drei baltischen Staaten. In den anderen Nachfolgestaaten der ehemali-

gen Sowjetunion wird Österreich durch eine in Wien residierende Botschafterin repräsen-

tiert, die häufig Dienstreisen in die betreffenden Staaten durchführt, um dort insbesondere

auch die österreichischen Wirtschaftsinteressen zu fördern.

 

 

Zu Frage 6:

 

In den letzten zehn Jahren sind die österreichischen Botschaften in Lusaka / Sambia

(1989), in Bagdad / Irak (1991) und Kinshasa / Zaire (1993) geschlossen worden; außer-

dem war die österreichische Botschaft in Algier / Algerien (von 1994 bis 1998) vorüberge-

hend nicht besetzt.

 

Weiters wurden das österreichische Generalkonsulat in Frankfurt / Deutschland (1997)

sowie das österreichische Kulturinstitut in Kairo / Ägypten (Ende 1995) geschlossen.

 

Die (vorübergehende) Schließung der Berufsvertretungsbehörden in Algier, Bagdad und

Kinshasa erfolgte vor allem aus Sicherheitsgründen, während die vorerwähnten Aus-

landsvertretungen in Frankfurt, Lusaka und Kairo vorwiegend aus Einsparungs-

erwägungen geschlossen wurden: Die dadurch frei gewordenen Planstellen und Budget-

mittel wurden für die Eröffnung der österreichischen Botschaft in Maskat (1989), des

österreichischen Generalkonsulats in Shanghai (1995) und der österreichischen Botschaft

in Skopje (1997) verwendet.

 

Bezüglich des Generalkonsulates Frankfurt war überdies infolge des Wirksamwerdens der

“Schengener Übereinkommen" der Rückgang des österreichischen Sichtvermerks-

Aufkommens für die Schließung maßgeblich.

 

 

Zu Frage 7:

 

Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten werden laufend Überlegungen zur

Zweckmäßigkeit der bestehenden amtlichen Vertretungen Österreichs im Ausland ange-

stellt, personelle wie auch finanzielle Umschichtungen vorgenommen und die vermehrte

Errichtung von Honorarvertretungsbehörden betrieben. Ein genereller Verzicht auf eigen-

ständige österreichische (Berufs-) Vertretungsbehörden im Ausland kommt aus rechtli-

chen und praktischen Gründen nicht in Betracht.

 

 

Zu Frage 8:

 

Gemäß Art. 20 Abs. 1 Bundes - Verfassungsgesetz ist unter der Leitung der Obersten Or-

gane die Verwaltung des Bundes, in dessen Kompetenz unter anderem die auswärtigen

Angelegenheiten fallen, durch ernannte berufsmäßige Organe zu führen. Soweit diese als

Botschafter oder (General-) Konsuln eine diplomatische oder konsularische Vertretungs-

behörde Österreichs im Ausland leiten sollen, bedürfen sie gemäß Art. 65 Abs. 1 B - VG

der Bestellung durch den Herrn Bundespräsidenten sowie aufgrund geltender völkerrecht-

licher Bestimmungen der Zustimmung des jeweiligen Empfangsstaates (Agrément bzw.

Exequatur).

 

Da die österreichischen Außenhandelsstellen im Ausland keine Dienststellen des Bundes,

sondern Einrichtungen der Wirtschaftskammer Österreich, und ihre Leiter keine berufs-

mäßig ernannten Organe des Bundes im Sinne des Art. 20 Abs. 1 B - VG sind, können sie

nicht an Stelle österreichischer Berufsvertretungsbehörden mit der Wahrnehmung der

diesen obliegenden konsularischen Aufgaben betraut werden.

 

Dem steht nicht entgegen, daß in Absprache mit der Wirtschaftskammer Österreich und

mit Zustimmung des betreffenden Empfangsstaates der Leiter einer österreichischen Au-

ßenhandelsstelle mit der Funktion eines österreichischen Honorar(general)konsuls betraut

wird, der innerhalb seines örtlichen Wirkungsbereiches die nach der österreichischen

Rechtsordnung und gemäß dem Völkerrecht einem Honorarfunktionär zukommenden

konsularischen Befugnisse ausübt, wie z. B. die Vornahme von Beglaubigungen oder Hil-

festellung für österreichische Reisende. Da Honorarfunktionäre nach geltendem Recht

aber weder ,,Schengen - Sichtvermerke” noch österreichische Staatsbürgerschaftsnach-

weise ausstellen noch Asylanträge entgegennehmen sowie nur unter bestimmten techni-

schen Voraussetzungen und nur nach Erteilung der Paßbefugnis seitens des Bundesmi-

nisteriums für Inneres österreichische Reisepässe ausstellen dürfen, kommt im Interesse

der Sicherstellung der bestmöglichen konsularischen Betreuung an möglichst vielen aus-

ländischen Dienstorten der Ersatz österreichischer Berufsvertretungen durch österreichi-

sche Außenhandelsstellen, die von einem zum Honorar(general)konsul bestellten Han-

delsdelegierten geleitet werden, nur in Ausnahmefällen in Betracht.

 

 

Zu Frage 9:

 

Der Begriff “EU - Botschaften” ist mehrdeutig und kann einerseits die amtlichen Vertretun-

gen der EU - Kommission bzw. des EU - Parlaments sowie andererseits die offizielle Ver-

tretung mehrerer EU - Mitgliedsländer durch eine gemeinsame Botschaft in einem Drittstaat

bezeichnen.

 

Die Bestellung eines gemeinsamen Botschafters durch mehrere (bzw. durch alle) EU -

Mitgliedsstaaten käme erst nach der allfälligen Entwicklung der Europäischen Union zu

einem Bundesstaat (“Vereintes Europa”) in Betracht. Solange die Europäische Union ihre

derzeitige Rechtsform beibehält, ist im Lichte der Art. 20 (1) und 65 (1) B - VG die offizielle

Vertretung Österreichs im Ausland weiterhin durch vom Herrn Bundespräsidenten als

Botschafter bestellte berufsmäßige Organe der österreichischen Bundesverwaltung wahr-

zunehmen.

 

Auch aus der Sicht anderer EU - Mitgliedsstaaten kommt bis auf weiteres nur eine gemein-

same Unterbringung ihrer Botschaften im selben, dann als ,,EU - Botschaft” bezeichneten

Gebäude in Betracht, was zu Kosteneinsparungen führen sollte. Konkret wird derzeit ein

solches Projekt für den Dienstort Abuja, der künftigen Hauptstadt von Nigeria, vorbereitet,

an dem sich neben Österreich noch einige andere EU - Mitgliedsstaaten beteiligen werden.

Beilage zu BMaA - GZ 306.O1.0210021e- VI. 1/1998:

 

ÖSTERREICHISCHE HONORARKONSULATE:

 

 

 

Ägypten

GK Alexandrien

 

 

Amerika

  Vereinigte

  Staaten

 

 

K Atlanta

 

K Boston

 

K Buffalo

 

K Columbus

 

K Denver

 

K Detroit

 

K Honolulu

 

K Houston

 

K Kansas City

 

K Miami

 

K New Orleans

 

K Philadelphia

 

K Pittsburgh

 

K Saint Paul

 

K San Francisco

 

K SanJuan

 

K Seattle

 

K St. Louis

 

 

Angola

K Luanda

 

 

Argentinien

K Cordoba

 

K Posadas

 

K San Carlos de Bariloche

 

 

Australien

K Adelaide

 

GK Brisbane

 

K Cairns

 

GK Melbourne

 

K Perth

 

GK Sydney

 

 

Bahamas

K Nassau

 

 

Bangladesch

K Dhaka

 

 

Barbados

K Bridgetown

 

 

Belgien

K Antwerpen

 

K Charleroi

 

K Eupen

 

K Gent

 

K Lüttich

 

K Ostende

 

 

Belize

K Belize

 

 

Bermuda

K Hamilton

 

 

Bolivien

GK La Paz

 

K Santa Cruz

 

 

Brasilien

K Belo Horizonte

 

K Curitiba

 

K Dreizehnlinden

 

K Fortaleza

 

K Florianopolis

 

K Manaus

 

K Porto Alegre

 

K Recife

 

K Salvador

 

 

Brunei

GK Bandar Seri Begawan

 

 

Chile

K Arica

 

K Valdivia

 

K Valparaiso

 

 

Costa Rica

GK San José

 

 

Dänemark

K Aarhus

 

K Odense

 

 

Deutschland

K Bielefeld

 

K Bremen

 

K Dortmund

 

GK Hannover

 

K Kiel

 

K Lübeck

 

K Mainz

 

K Nürnberg

 

K Saarbrücken

 

GK Suttgart

 

 

Dominikanische

Republik

 

GK Santo Domingo

 

 

Dschibuti

K Dschibuti

 

 

Ecuador

K Guayaquil

 

GK Quito

 

 

El Salvador

GK San Salvador

 

 

Estland

K Tallinn

 

 

Finnland

GK Helsinki

 

K Oulu

 

K Tampere

 

K Turku

 

K Vaasa

 

 

Frankreich

K Ajaccio

 

K Bordeaux

 

K Lyon

 

K Marseille

 

K Nizza

 

K Papeete (Tahiti)

 

 

Gambia

K Banjul

 

 

Ghana

K Accra

 

 


 

Griechenland

K Athen

 

K Heraklion / Kreta

 

K Rhodos

 

GK Thessaloniki

 

 

Großbritannien

und Nordirland

 

K Birmingham

 

K Edinburgh

 

K Newcastle upon Tyne

 

 

Guatemala

GK Guatemala

 

 

Guinea - Bissau

K Bissau

 

 

Haiti

GK Port-au-Prince

 

 

Honduras

K San Pedro Sula

 

K Tegucigalpa

 

 

Indien

GK Mumbay (Bombay)

 

K Kalkutta

 

K Goa

 

K Chennai (Madras)

 

 

Indonesien

K Bandung

 

 

lsland

GK Reykjavik

 

 

Israel

K Eilat

 

K Haifa

 

K Jerusalem

 

K TeI Aviv

 

 

Italien

K Bari

 

K Bologna

 

K Genua

 

K Neapel

 

K Palermo

 

K Turin

 

K Venedig

 

 

Jamaika

GK Kingston

 

 

Japan

K Fukuoka

 

K Hiroshima

 

GK Osaka

 

K Sapporo

 

 

Jemen

K Sana‘a

 

 

Kamerun

K Jaunde

 

 

Kanada

K Calgary

 

K Halifax

 

GK Montreal

 

K Regina

 

GK Toronto

 

K Vancouver

 

K Winnipeg

 

 


 

Kasachstan

K Almaty

 

 

Kenia

K Mombasa

 

 

Kolumbien

K Barranquilla

 

GK Santa Fé de Bogota

 

K Cali

 

K Cartagena

 

K Medellin

 

 

Kongo

K Kinshasa

 

 

Korea, Republik

K Seoul

 

 

Kroatien

K Rijeka

 

 

Kuwait

K Kuwait

 

 

Lettland

K Riga

 

 

Libanon

K Saida

 

 

Liechtenstein

K Schaan

 

 

Litauen

K Wilna

 

 

Madagaskar

K Antananarivo

 

 

Malawi

K Blantyre

 

 

Mali

K Bamako

 

 

Malta

GK Sliema

 

 

Marokko

GK Casablanca

 

 

Mauritius

K Port Louis

 

 

Mazedonien

GK Skopje

 

 

Mexiko

K Acapulco

 

K Cancun

 

K Guadalajara

 

K Merida

 

K Monterrey

 

K Tijuana

 

 

Monaco

GK Monaco

 

 

Mosambik

K Maputo

 

 

Myanmar

K Yangon

 

 

Namibia

K Windhoek

 

 

Nepal

K Kathmandu

 

 

Neuseeland

K Auckland

 

GK Wellington

 

 


 


Niederlande

GK Amsterdam

 

K Rotterdam

 

 

Norwegen

K Bergen

 

GK Oslo

 

K Stavanger

 

K Alesund

 

K Kristiansand

 

 

Pakistan

K Karachi

 

K Lahore

 

 

Panama

GK Panama

 

 

Papua-Neuguinea

K Port Moresby

 

 

Paraguay

GK Asuncion

 

 

Peru

K Arequipa

 

GK Lima

 

K Cuzco

 

K Iquitos

 

K Trujillo

 

 

Philippinen

GK Manila

 

K Cebu City

 

 

Polen

K Breslau

 

K Danzig

 

K Lodz

 

 

Portugal

K Portimao

 

K Porto

 

K Funchal (Madeira)

 

 

Ruanda

K Kigali

 

 

Rußland

K St. Petersburg

 

 

Sambia

K Lusaka

 

 

Schweden

GK Göteborg

 

K Malmö

 

GK Stockholm

 

 

Schweiz

GK Basel

 

K Chur

 

GK Genf

 

K Lausanne

 

K Lugano

 

K Luzern

 

K St. Gallen

 

 

Seychellen

K Viktoria

 

 

Sierra Leone

K Freetown

 

 

Slowenien

K Marburg

 

 

Somalia

K Mogadischo

 

 

Spanien

GK Barcelona

 

K Bilbao

 

K Malaga

 

K Sevilla

 

K Valencia

 

K Palma de Mallorca

 

K Las Palmas de Gran Canaria

 

K Santa Cruz de Tenerife

 

 

Sri Lanka

K Colombo

 

 

Südafrika

K Durban

 

GK Johannesburg

 

 

Sudan

K Khartoum

 

 

Swasiland

K Manzini (Matsapa)

 

 

Syrien

K Aecppo

 

 

Tansania

GK Dar-es-Salam

 

 

Thailand

K Chiang Mai

 

K Phuket

 

 

Trinidad und

  Tobago

 

K Port of Spain

 

 

Tschechische

  Republik

 

K Brünn

 

K Budweis

 

 

Türkei

K Adana

 

K Antalya

 

K Izmir

 

K Bursa

 

 

Uganda

K Kampala

 

 

Ukraine

K Lemberg

 

 

Ungarn

K Fünfkirchen

 

K Raab

 

K Steinamanger

 

 

Uruguay

GK Montevideo

 

 

Zaire

K Kinshasa

 

 

Zentral-

Afrikanische

Republik

 

 

K Bangui

 

 

Zypern

GK Nicosia