4789/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Freund und Kollegen haben am 4. November

1998 unter der Nr.5116/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend Imagekampagne für Rindfleisch gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Die Sachverhaltsdarstellung ist abgeschlossen und wurde bereits gemeinsam mit

einer diesbezüglichen Beschwerde Österreichs gegen Italien der EU - Kommission

übermittelt. Grund für die italienische Anschuldigungen waren falsche Ergebnisse

italienischer Laboruntersuchungen mit welchen das Vorliegen von Stilbene (einer

stark krebserregenden Substanz) in österreichischem Rindfleisch behauptet wurde.

Diese Anschuldigungen haben sich in der Folge als unrichtig erwiesen. Italien hat

offensichtlich verabsäumt, die fraglichen Befunde abzuklären. Weiters wurde von der

Europäischen Kommission festgestellt, daß das italienische Referenzlabor seinen

Kontrollpflichten gegenüber den übrigen Labors nicht nachgekommen ist.

Zu Frage 2:

Die Ermittlung der Schadenshöhe erfolgt unter der Federführung des Bundesministe -

riums für wirtschaftliche Angelegenheiten. Eine erste Sitzung fand unter Beteiligung

der betroffenen Wirtschaftskreise bereits am 17. September 1998 statt. Weitere dies -

bezügliche Maßnahmen des federführenden Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten sind mir nicht bekannt geworden.

 

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Einschlägige Marketing - und Werbemaßnahmen werden im Auftrag des Bundesmini -

steriums für Land - und Forstwirtschaft von der Agrarmarkt Austria durchgeführt. Für

diesen Zweck stehen zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von 60 Millionen Schilling

zur Verfügung.

 

Ich habe sogleich nach Vorliegen der negativen Untersuchungsergebnisse die

Öffentlichkeit von dieser Tatsache informiert.

 

 

Zu Frage 6:

Positive Untersuchungsergebnisse müssen in dem für die jeweilige Stoffgruppe aus -

gewiesenen Referenzlabor bestätigt werden wenn sie auf der Grundlage einer ihnen

widersprechenden Analyse angefochten werden. Diese Regelung gilt nach dem der -

zeit bestehenden EU - Recht (Art. 15 Abs. 2 zweiter Satz der Richtlinie 96/23/EG).

Österreich hat in diesem Fall auch eine richtlinienkonforme Vorgangsweise verlangt.

Ich fordere eine bessere Verankerung derartiger Gegenkontrollen im EU - Recht und

habe dazu bereits Gespräche mit dem zuständigen Agrarkommissar Dr. FISCHLER

geführt. Ein schriftlicher Antrag Österreichs an die Kommission wurde bereits ausge -

arbeitet und übermittelt; Italien hat eine Unterstützung des Vorschlages zugesagt.

Zu Frage 7:

Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat seinerzeit über mein Ersuchen den

Entwurf eines Vertrages zwischen dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft

und der AMA geprüft.