4789/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Freund und Kollegen haben am 4. November
1998 unter der Nr.5116/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend Imagekampagne für Rindfleisch gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Sachverhaltsdarstellung ist abgeschlossen und wurde bereits gemeinsam mit
einer diesbezüglichen Beschwerde Österreichs gegen Italien der EU - Kommission
übermittelt. Grund für die italienische Anschuldigungen waren falsche Ergebnisse
italienischer Laboruntersuchungen mit welchen das Vorliegen von Stilbene (einer
stark krebserregenden Substanz) in österreichischem Rindfleisch behauptet wurde.
Diese Anschuldigungen haben sich in der Folge als unrichtig erwiesen. Italien hat
offensichtlich verabsäumt, die fraglichen Befunde abzuklären. Weiters wurde von der
Europäischen Kommission festgestellt, daß das italienische Referenzlabor seinen
Kontrollpflichten gegenüber den
übrigen Labors nicht nachgekommen ist.
Zu Frage 2:
Die Ermittlung der Schadenshöhe erfolgt unter der Federführung des Bundesministe -
riums für wirtschaftliche Angelegenheiten. Eine erste Sitzung fand unter Beteiligung
der betroffenen Wirtschaftskreise bereits am 17. September 1998 statt. Weitere dies -
bezügliche Maßnahmen des federführenden Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten sind mir nicht bekannt geworden.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Einschlägige Marketing - und Werbemaßnahmen werden im Auftrag des Bundesmini -
steriums für Land - und Forstwirtschaft von der Agrarmarkt Austria durchgeführt. Für
diesen Zweck stehen zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von 60 Millionen Schilling
zur Verfügung.
Ich habe sogleich nach Vorliegen der negativen Untersuchungsergebnisse die
Öffentlichkeit von dieser Tatsache informiert.
Zu Frage 6:
Positive Untersuchungsergebnisse müssen in dem für die jeweilige Stoffgruppe aus -
gewiesenen Referenzlabor bestätigt werden wenn sie auf der Grundlage einer ihnen
widersprechenden Analyse angefochten werden. Diese Regelung gilt nach dem der -
zeit bestehenden EU - Recht (Art. 15 Abs. 2 zweiter Satz der Richtlinie 96/23/EG).
Österreich hat in diesem Fall auch eine richtlinienkonforme Vorgangsweise verlangt.
Ich fordere eine bessere Verankerung derartiger Gegenkontrollen im EU - Recht und
habe dazu bereits Gespräche mit dem zuständigen Agrarkommissar Dr. FISCHLER
geführt. Ein schriftlicher Antrag Österreichs an die Kommission wurde bereits ausge -
arbeitet und übermittelt; Italien hat
eine Unterstützung des Vorschlages zugesagt.
Zu Frage 7:
Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat seinerzeit über mein Ersuchen den
Entwurf eines Vertrages zwischen dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft
und der AMA geprüft.