4793/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Binder, Gaßner, Tegischer, Genossinnen und

Genossen haben am 29.10.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5073/J

betreffend ,,Jugendschutz und Jugendförderung”‘ gerichtet. Ich beehre mich, diese

wie folgt zu beantworten:

 

ad 1

 

Der institutionalisierte und regelmäßige Informationsaustausch der Landesjugend -

referenten mit meinem Ressort trägt zur einer kontinuierlichen Abstimmung der

Jugendpolitik und damit Jugendförderung auf Bundes - und Landesebene bei. Die

bestehende Lösung stellt dabei überdies sicher, daß schneller und flexibler auf

regionale jugendpolitische Erfordernisse mittels Fördermaßnahmen eingegangen

werden kann. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den vor der Fer -

tigstellung stehenden “3. Bericht zur Lage der Jugend in Österreich” mit seinem spe -

ziellen Schwerpunkt “Jugendförderung”.

 

ad 2

 

Die regelmäßige Koordination der Jugendpolitik durch die Landesjugendreferenten

gewährleistet die Abstimmung und Koordination der sowohl die Länder wie auch der

Bund betreffenden Jugendförderung im erforderlichen Ausmaß. Diese Vorgangs -

weise ermöglicht es, flexibel auf regionale Erfordernisse einzugehen. Für eine all -

fällige verfassungsgesetzliche Änderung sehe ich kurzfristig keinen Handlungsbe -

darf. Es sind jedenfalls die Ergebnisse des oben angesprochenen Jugendberichtes

abzuwarten.

 

ad 3

 

Die Resolution des Rates zum Thema “Mitbestimmung junger Menschen” wurde

seitens Österreich eingebracht und am 26. November 1998 in Brüssel vollinhaltlich

angenommen.

 

Diese Initiative des österreichischen Vorsitzes, ist ein ausdrückliches Bekenntnis der

Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten dazu, daß bei ihren Bestrebungen zu mehr

Bürgernähe auch die Interessen der jungen Menschen verstärkt Berücksichtigung

finden.

 

Der Rat der Jugendminister erachtet die vermehrte Mitbestimmung der Jugend als

eine der zentralen Aufgaben bei der Gestaltung der europäischen Gesellschaft in

politischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht.

 

Auf EU - Ebene werde ich mich dafür einsetzen, daß dieser Themenkomplex weiter -

hin Gegenstand der Tagesordnungen zukünftiger Präsidentschaften sein wird. Öster -

reich wird sowohl die Mitgliedstaaten als auch die EU um Berichte bezüglich der ge -

tätigten Umsetzungsmaßnahmen ersuchen.

 

ad 4

 

Mit dem gegenständlichen Beschluß wurde der Diskussionsprozeß intensiviert und

eine Basis für konkrete Umsetzungsmaßnahmen geschaffen.

 

Die in Vorbereitung und während der EU - Präsidentschaft begonnenen Diskussions -

prozesse und Initiativen in Österreich werden mittel - und langfristig nachwirken.

Sicherlich wird die Sensibilisierung für das Thema noch für längere Zeit nachwirken

und den Boden für weitere Initiativen auf allen Ebenen aufbereiten. Gemäß der

Ratsresolution werden dabei insbesondere Schwerpunkte auf die Ausweitung der

Jugendbeteiligungsaktivitäten auf kommunaler und nationaler Ebene, die

Einbeziehung der Jugend in die Entwicklung, Durchführung und Evaluation der

Maßnahmen selbst, die Erforschung der Auswirkungen und den Erfahrungs -

austausch, die Entwicklung neuer Partizipationsformen in einer Bürgergesellschaft,

die Förderung der Kreativität der Jugend bei der Entwicklung neuer Partizipations -

formen, die Motivation der Jugend zur Beteiligung an allen demokratischen Prozes -

sen, die Einbindung von Partizipationsprojekten in die demokratischen Entschei -

dungsfindungsprozesse und die Bereitstellung von adäquaten Zugängen für Jugend -

liche zu den vorhanden Mitbestimmungsmöglichkeiten gelegt werden.

 

ad 5

 

Die Bandbreite der Möglichkeiten, das politische Mitspracherecht der Jugendlichen

in Österreich konkret zu fördern und zu verstärken ist im höchsten Maße vielfältig

und von den jeweiligen Bereichen und Ebenen abhängig. Seitens meines Ressorts

wird der Weg der Information und Motivation weiterbeschritten werden.

 

Weiters wird die Kooperation meines Ressorts mit den Landesjugendreferaten wie

bisher in äußerst intensiver Form weitergeführt werden. Darüber hinaus besteht für

Initiativen die Möglichkeit, sich im Rahmen der Allgemeinen Förderungsrichtlinien um

Zuwendungen zu bewerben.

 

ad 6a)

 

Der Kontakt mit den zuständigen Landesräten und Landesrätinnen besteht seitens

des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie seit vielen Jahren. So

wurde im Jahre 1996 eine gemeinsam in Auftrag gegebenen Studie “Harmonisie -

rungsbedarf der Jugendschutzgesetzgebung” von Univ. - Prof. Dr. Johannes W.

Pichler (Hg.) erstellt und 1997 veröffentlicht. Das gegenständliche Thema befand

sich auch bereits wiederholt auf der Tagesordnung der regelmäßig stattfindenden

Landesjugendreferentenkonferenzen.

 

Die aktuellen Änderungen der entsprechenden Landesgesetze, respektive die Dis -

kussion über anstehende Änderungen dieser Gesetze, sehen durchwegs eine Be -

tonung der Jugendförderung gegenüber des Jugendschutzes vor.

Seitens meines Ressorts wurde im Jugendbereich das Thema Mitbestimmung zum

Schwerpunktthema der österreichischen EU - Präsidentschaft gemacht. Bereits in

Vorbereitung der Präsidentschaft gab es eine intensive Kooperation zwischen mei -

nem Ressort und den Jugendreferaten der Länder.

 

ad 6b)

 

Der sich derzeit in Ausarbeitung befindliche “3. Bericht zur Lage der Jugend in Öster -

Reich” steht unter dem Schwerpunktthema Jugendförderung. Neben einer Bedarfs -

analyse der Angebote der außerschulischen Jugendarbeit werden hierbei auch

Modelle zur Selbstevaluation von Jugendorganisationen entwickelt, welche als

Grundlage für qualitätsorientierte Förderungsvergaben dienen könnten. Darüber hin -

aus wird derzeit mit Unterstützung meines Ressorts und der Landesjugendreferate

ein internationaler Vergleich der Jugendförderungsgesetzgebung durchgeführt, um

Anregungen für mögliche Reformen in Österreich zu gewinnen.

 

ad 6c)

 

Die Ziele dieser geplanten, beziehungsweise bereits eingeleiteten Maßnahmen sind

insbesondere die Förderung der Einrichtung von Jugendbeteiligungs - und Jugend -

mitbestimmungsmodellen und die Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen.

Weiters wird die stärkere Betonung der Jugendförderung gegenüber dem Jugend -

schutz beziehungsweise die deutlichere Trennung dieser Bereiche angestrebt.

Schließlich soll eine Erhöhung der Transparenz, Qualitätsorientierung und Effizienz

der finanziellen Jugendförderung erreicht werden.